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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einschränkungen des Übungsbetriebes der Luftwaffe

<span>Übungsbetrieb für Bundeswehrpiloten: Sicherstellung der Inübunghaltung, Flugstundenzahl, Kosten pro Flugstunde, Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf den militärischen Flugbetrieb, Anpassungsmaßnahmen und Zuständigkeiten innerhalb der Bundeswehr, Ruhen des Flugbetriebs; deutsche Luftfahrzeugbesatzungen in Afghanistan</span>

Fraktion

FDP

Datum

23.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/894423. 04. 2008

Einschränkungen des Übungsbetriebes der Luftwaffe

der Abgeordneten Elke Hoff, Jan Mücke, Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Ausbildungsstand der Pilotinnen und Piloten der Bundeswehr wird durch die kontinuierliche Reduzierung der Flugstunden zunehmend schlechter. Grundlage für die Flugstundenforderungen der Luftwaffe ist die Zahl der Besatzungen und der zu erreichende Ausbildungsstand. Der Ausbildungsstand wird über das Tactical Training Programm (TCTP) definiert. Bereits in der Vergangenheit standen in aller Regel weniger Flugstunden zur Verfügung als es die Aufrechterhaltung des NATO-Standards erfordert. 2008 sollen die Flugstunden weiter gekürzt werden. In manchen Verbänden reichen die zur Verfügung gestellten Stunden rechnerisch gerade aus, um den Scheinerhalt aller dort zugeteilten Besatzungen der Luftfahrzeugbesatzungsgruppe A sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in machen Verbänden rechnerisch keine Flugstunden für die Luftfahrzeugbesatzungsgruppen B und C verbleiben. Von der Verpflichtung zur Inübunghaltung hängen Zulagen und Statusrecht der Soldatinnen und Soldaten ab. Regelmäßiges Training ist notwendig, um die Flugsicherheit zu gewährleisten.

Der Übungsbetrieb auf den Flugplätzen wird auch dadurch erschwert, dass Flugplätze aufgrund der Auswirkungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auf den Dienstbetrieb der Flugplatz-Feuerwehren der Bundeswehr tagweise geschlossen werden müssen. Gemäß der genannten Richtlinie wird Bereitschaftszeit wie aktive Arbeitszeit behandelt und eine festgelegte Arbeitszeit darf auch für Angehörige der Bundeswehr-Feuerwehr nicht überschritten werden. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge der Bundeswehr-Feuerwehren aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters sehr störanfällig. Daher kommt es immer wieder vor, dass kein Flugbetrieb stattfinden kann, weil die Bundeswehr- Feuerwehr aufgrund des Ausfalls von Fahrzeugen nicht einsatzbereit ist. Neue Fahrzeuge sollen erst in einigen Jahren zulaufen.

Drucksache 16/8944 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie stellt sich die Verteilung der Jahresflugstunden pro Verband in den Jahren 2005 bis 2008 dar?

2

Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Flugstundenzahl pro Besatzungsmitglied in den einzelnen Jetverbänden (aufgeschlüsselt nach Pilot und Waffensystemoffizier, nur Luftfahrzeugbesatzungsgruppe A, Combat Ready, Limited Combat Ready, Non Combat Ready und Jahren 2005 bis 2008)?

3

Welche Mittel stehen im Bundeshaushalt für den Jetflugbetrieb im Jahr 2008 zur Verfügung?

4

Wie viel kostet eine Flugstunde (aufgeschlüsselt nach Waffensystem und Angabe der berücksichtigten Kostenfaktoren)?

5

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Luftfahrzeugbesatzungsgruppen A und B, deren Dienstposten nicht in einem fliegendem Verband ist, befinden sich derzeit in den Einsatzgeschwadern in Masar-e-Sharif und Termez oder sind für das Jahr 2008 für diese Einsätze vorgesehen?

6

Wie soll die Inübunghaltung der Luftfahrzeugbesatzungsgruppen B I und B II sowie C zukünftig sichergestellt werden (Flugstundenumfang, Zulagengewährung, Statusrecht)?

7

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf den Flugbetrieb der Bundeswehr den Notwendigkeiten anzupassen?

8

Welche Dienststelle bzw. welches Referat des BMVg ist für die notwendigen Anpassungen zuständig?

9

Seit wann sind die Auswirkungen auf den Flugbetrieb der Bundeswehr in Folge der EU-Dienstleistungsrichtlinie bekannt?

10

Welche Maßnahmen haben andere EU-Mitglieder ergriffen, um notwendige Anpassungen auf den militärischen Flugbetrieb infolge der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorzunehmen?

11

An wie vielen Tagen musste der Flugbetrieb der Verbände im Jahr 2007 ruhen (aufgeschlüsselt nach Verbänden und Ursache)?

12

An wie vielen Tagen wird der Flugbetrieb in 2008 voraussichtlich ruhen (aufgeschlüsselt nach Verbänden und Ursache)?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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