Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9250
16. Wahlperiode 23. 05. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Jan Mücke, Birgit Homburger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8944 –
Einschränkungen des Übungsbetriebes der Luftwaffe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbildungsstand der Pilotinnen und Piloten der Bundeswehr wird durch
die kontinuierliche Reduzierung der Flugstunden zunehmend schlechter.
Grundlage für die Flugstundenforderungen der Luftwaffe ist die Zahl der
Besatzungen und der zu erreichende Ausbildungsstand. Der Ausbildungsstand
wird über das Tactical Training Programm (TCTP) definiert. Bereits in der
Vergangenheit standen in aller Regel weniger Flugstunden zur Verfügung als
es die Aufrechterhaltung des NATO-Standards erfordert. 2008 sollen die
Flugstunden weiter gekürzt werden. In manchen Verbänden reichen die zur
Verfügung gestellten Stunden rechnerisch gerade aus, um den Scheinerhalt aller
dort zugeteilten Besatzungen der Luftfahrzeugbesatzungsgruppe A
sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang fällt auf, dass in machen Verbänden rechnerisch
keine Flugstunden für die Luftfahrzeugbesatzungsgruppen B und C
verbleiben. Von der Verpflichtung zur Inübunghaltung hängen Zulagen und
Statusrecht der Soldatinnen und Soldaten ab. Regelmäßiges Training ist notwendig,
um die Flugsicherheit zu gewährleisten.
Der Übungsbetrieb auf den Flugplätzen wird auch dadurch erschwert, dass
Flugplätze aufgrund der Auswirkungen der europäischen
Dienstleistungsrichtlinie auf den Dienstbetrieb der Flugplatz-Feuerwehren der Bundeswehr
tagweise geschlossen werden müssen. Gemäß der genannten Richtlinie wird
Bereitschaftszeit wie aktive Arbeitszeit behandelt und eine festgelegte
Arbeitszeit darf auch für Angehörige der Bundeswehr-Feuerwehr nicht überschritten
werden. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge der Bundeswehr-Feuerwehren
aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters sehr störanfällig. Daher kommt es
immer wieder vor, dass kein Flugbetrieb stattfinden kann, weil die Bundeswehr-
Feuerwehr aufgrund des Ausfalls von Fahrzeugen nicht einsatzbereit ist. Neue
Fahrzeuge sollen erst in einigen Jahren zulaufen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Mai 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9250 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundeswehr verfügt auf Flugplätzen derzeit über 29
Bundeswehrfeuerwehren (BwF) mit überwiegend zivilem Feuerwehrpersonal. Flugbetrieb auf
Flugplätzen der Bundeswehr ist ohne BwF in der vorgeschriebenen Stärke nicht
möglich. Im Ergebnis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
Ende 2003 ist nach den europäischen Arbeitzeitbestimmungen auch der
Bereitschaftsdienst in vollem Umfang auf die Arbeitszeit anzurechnen. Diese
Regelungen, die durch die am 1. März 2006 in Kraft getretene
Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamte in nationales Recht umgesetzt worden sind,
schränken die bisherige Praxis von flexibel nutzbaren Mehrarbeits-/
Überstunden deutlich ein. Die damit verbundenen Auswirkungen auf den
feuerwehrtechnischen Schichtdienst auf Flugplätzen der Bundeswehr und damit letztlich auf
den Flugbetrieb werden derzeit umfassend untersucht. Zudem werden zur
Behebung der Beeinträchtigungen des Flugbetriebes sowohl allgemeine
Maßnahmen als auch Maßnahmen in den einzelnen Organisationsbereichen geprüft,
wie u. a. Überprüfung der Organisationsgrundlagen der betroffenen
Dienststellen, Einführung einer sogenannten opt-out-Regelung zur Überschreitung der
durchschnittlichen Arbeitszeit für eine mehrjährige Übergangszeit,
Möglichkeiten zur Optimierung der Schichtgestaltung und von Betriebsabläufen,
Reduzierung der Pistenbereitschaft auf Flugplätzen bei Zulauf der neuen
Feuerlöschfahrzeuge der 3. Generation etc. Wegen der detaillierten, in den einzelnen
Organisationsbereichen eingeleiteten Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, noch vor der
Sommerpause den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages in
einem ausführlichen Bericht über das Ergebnis der Untersuchungen und die
veranlassten kurz- und mittelfristig greifenden Maßnahmen zu unterrichten. Die
Fragen werden im Folgenden vor dem Hintergrund der noch andauernden
Prüfungen und der bevorstehenden Berichterstattung an den
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages beantwortet.
Die Feuerlöschfahrzeuge der Bundeswehr werden aufgrund ihres Alters
zunehmend störanfällig. Negative Auswirkungen auf den Flugbetrieb konnten jedoch
bislang durch steuernde Maßnahmen vermieden werden.
Der Zulauf neuer Fahrzeuge hat bereits im Jahr 2006 begonnen und ist bis 2015
vorgesehen.
1. Wie stellt sich die Verteilung der Jahresflugstunden pro Verband in den
Jahren 2005 bis 2008 dar?
Die Verteilung der tatsächlich erbrachten Jahresflugstunden für die Jahre 2005
bis 2007 stellt sich wie folgt dar:
Die geplante Verteilung der Jahresflugstunden für das Jahr 2008 stellt sich wie
folgt dar:
JaboG
31
JaboG
32
JaboG
33
JaboG
38
AufklG
51
JG 71 FlLehrZ
(JG 72)
JG 73 JG 74
2005 6 511 6 155 6 270 716 6 191 7 831 2 349 750 2 750
2006 7 000 7 142 6 675 entfällt 7 281 8 600 entfällt 1 630 2 473
2007 4 095 6 656 6 486 entfällt 6 512 7 651 entfällt 2 224 2 569
JaboG
31
JaboG
32
JaboG
33
JaboG
38
AufklG
51
JG 71 FlLehrZ
(JG 72)
JG 73 JG 74
2008 3 139 4 708 5 216 entfällt 6 614 7 586 entfällt 2 340 1 301
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/92502. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Flugstundenzahl pro
Besatzungsmitglied in den einzelnen Jetverbänden (aufgeschlüsselt nach Pilot
und Waffensystemoffizier, nur Luftfahrzeugbesatzungsgruppe A, Combat
Ready, Limited Combat Ready, Non Combat Ready und Jahren 2005
bis 2008)?
Die durchschnittliche jährliche Flugstundenzahl pro Besatzungsmitglied stellt
sich wie folgt dar:
1 Luftfahrzeugführer
2 Waffensystemoffizier
Für das Jahr 2008 liegen noch keine Daten vor.
2005
Verband Combat Ready Limited Combat Read Non Combat Ready
LFF1 WSO2 LFF WSO LFF WSO
JaboG 31 143 139 117 140 100 121
JaboG 32 152 123 143 136 112 99
JaboG 33 136 138 118 138 62 132
JaboG 38 nicht mehr betrachtet
AufklG 51 150 134 133 137 105 113
JG 71 158 149 164 168 82 151
FlLehrZ
(JG 72)
135 103 97 72 42 –
JG 73 – entfällt – entfällt 73 entfällt
JG 74 136 125 102 78 – –
2006
Verband Combat Ready Limited Combat Ready Non Combat Ready
LFF WSO LFF WSO LFF WSO
JaboG 31 143 121 126 139 104 141
JaboG 32 206 149 188 137 144 121
JaboG 33 145 155 132 188 102 116
JaboG 38 entfällt
AufklG 51 167 186 154 179 139 157
JG 71 162 162 117 126 82 30
FlLehrZ
(JG 72)
entfällt
JG 73 – entfällt – entfällt 53 entfällt
JG 74 115 115 99 116 93 –
2007
Verband Combat Ready Limited Combat Ready Non Combat Ready
LFF WSO LFF WSO LFF WSO
JaboG 31 111 98 90 78 45 120
JaboG 32 177 121 113 110 82 75
JaboG 33 123 141 114 114 56 50
JaboG 38 entfällt
AufklG 51 159 177 138 150 86 87
JG 71 147 139 109 88 57 43
FlLehrZ
(JG 72)
entfällt
JG 73 – entfällt – entfällt 53 entfällt
JG 74 114 114 90 76 48 37
Drucksache 16/9250 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Welche Mittel stehen im Bundeshaushalt für den Jetflugbetrieb im Jahr
2008 zur Verfügung?
Für den Jetflugbetrieb 2008 stehen derzeit folgende Mittel zur Verfügung:
4. Wie viel kostet eine Flugstunde (aufgeschlüsselt nach Waffensystem und
Angabe der berücksichtigten Kostenfaktoren)?
Die Betriebskosten beinhalten die Kosten für die Materialerhaltung, die
Betriebsstoffe, die Bundeswehrinstandsetzung und die Besatzung.
Die Gesamtkosten umfassen zusätzlich die kalkulatorischen Kosten für
Abschreibung und Versorgungsleistungen des Personals.
Für das Waffensystem EUROFIGHTER stand im Jahr 2006 noch kein
ausreichendes Zahlenmaterial zur Verfügung.
Die Erfassung für das Jahr 2007 befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung.
5. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Luftfahrzeugbesatzungsgruppen A
und B, deren Dienstposten nicht in einem fliegendem Verband ist, befinden
sich derzeit in den Einsatzgeschwadern in Masar-e-Sharif und Termez oder
sind für das Jahr 2008 für diese Einsätze vorgesehen?
Ein Soldat. Der derzeitige Kommodore des Einsatzgeschwader Termez gehört
in seiner Inlandsverwendung als Abteilungsleiter A3 des
Lufttransportkommandos der Luftfahrzeugbesatzungsgruppe B an.
6. Wie soll die Inübunghaltung der Luftfahrzeugbesatzungsgruppen B I und
B II sowie C zukünftig sichergestellt werden (Flugstundenumfang,
Zulagengewährung, Statusrecht)?
Die Inübunghaltung für die Luftfahrzeugbesatzungsgruppen
(Luftfahrzeugführer und Waffensystemoffizier) B I und B II findet weiterhin gemäß gültiger
Weisungslage statt. Diese sieht u. a. bei der Luftfahrzeugbesatzungsgruppe B I
zum Erhalt der Erlaubnis innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres 40
Flugstunden vor; bei der Luftfahrzeugbesatzungsgruppe B II 20 Flugstunden.
In der Luftwaffe gibt es keine Luftfahrzeugbesatzungsgruppe C.
7. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Auswirkungen der EU-
Dienstleistungsrichtlinie auf den Flugbetrieb der Bundeswehr den
Notwendigkeiten anzupassen?
Die Auswirkungen der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben gestalten sich auf Grund
der spezifischen Rahmenbedingungen in den Militärischen Organisationsberei-
TORNADO 229 Mio. Euro
PHANTOM F-4F 37 Mio. Euro
EUROFIGHTER 117 Mio. Euro
Waffensystem Betriebskosten in 2006
(in Euro pro Flugstunde)
Gesamtkosten in 2006
(in Euro pro Flugstunde)
TORNADO IDS 22 500 41 155
TORNADO ECR 17 061 33 178
PHANTOM F-4F 15 653 22 557
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9250chen/Organisationsbereichen (MilOrgBer/OrgBer) unterschiedlich. Dabei
zeichnet sich die Betroffenheit der Luftwaffe deutlich von den übrigen
Teilstreitkräften mit fliegenden Verbänden/Dienststellen mit Flugplätzen ab. Zur
Kompensation der Auswirkungen wurden u. a. nachfolgende Maßnahmen eingeleitet
bzw. bereits umgesetzt:
a) Luftwaffe
– Zentrale Koordination und Begrenzung von Flugplatzöffnungszeiten und
Ausweichflugplätzen;
– Priorisierung fliegerischer Kernaufträge;
– Auslagerung/Verlegung von Flugvorhaben in das Ausland bei
gleichzeitiger Schließung des Heimatflugplatzes;
– Verschärfung der Kategorisierung von Luftfahrzeugbesatzungen;
– Ausbildung/Einsatz von brandschutztechnisch vorausgebildeten GWDL/
FWDL;
– Umsteuerung/Kommandierung von BwF-Personal;
– Unterstützung des Flugbetriebes durch militärische Brandschutzsoldaten
aus dem Objektschutzregiment der Luftwaffe;
– Neueinstellungen und Nachbesetzung durch Laufbahnabsolventen des
feuerwehrtechnischen Dienstes.
– Der Inspekteur der Luftwaffe ordnete darüber hinaus als
Sofortmaßnahme die temporäre Reduzierung der Antrittsstärke der Feuerwehren
der Luftwaffe an.
– Eine Überprüfung und Anpassung der Organisationsgrundlagen aller
BwF im Bereich der Luftwaffe erfolgt derzeit.
b) Heer
– Ablauforganisatorische Maßnahmen, wie eine temporäre Reduzierung
der Antrittsstärke, eine Erhöhung der Anzahl der Tage mit
Platzschließungen und die Einbindung militärischen Brandschutzpersonals in den
vorbeugenden Brandschutz an den Flugplätzen wurde bereits umgesetzt
bzw. beantragt.
– Konkret sind Ausnahmeregelungen für eine Reduzierung der
Mindestanzahl des einzusetzenden Personals während gesonderter Öffnungszeiten
für fünf Heeresflugplätze bereits erteilt, für die übrigen beantragt und
beim zuständigen Streitkräfteunterstützungskommando in Bearbeitung.
– Ferner erfolgte eine Reduzierung von Betriebs- und Öffnungszeiten im
dargestellten Gesamtumfang, wobei der Flugbetrieb über das gesamte
Jahr soweit sichergestellt werden kann, dass die zur Verfügung gestellten
Flugstunden im Übungs- und Ausbildungsbetrieb planmäßig genutzt
werden können.
– Der Einsatz von militärischen Brandschutzkräften zur Ergänzung des
zivilen Personals in der Division Luftbewegliche Operationen ist
angewiesen.
– Eine Überprüfung der Organisationsgrundlagen aller BwF im Bereich
des Heeres erfolgt derzeit.
c) Marine
– Ermittlung der Dienstpostenveränderungen und Erwirtschaftung des
geringfügigen Dienstpostenaufwuchses bei den BwF der Marine durch
Anpassung der Organisationsgrundlagen an anderer Stelle innerhalb der
Zielstruktur 2010. Die Anpassung der Organisationsgrundlagen steht
Drucksache 16/9250 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodejedoch unter dem Vorbehalt einer späteren querschnittlichen Erörterung
mit dem Beauftragten für den Haushalt.
d) Hauptabteilung Rüstung
– Analoge Anwendung der Übergangsregelung der Luftwaffe zur
Reduzierung der Antretestärken durch Einführung einer eingeschränkten
Pistenbereitschaft auf dem Flugplatz der Wehrtechnischen Dienststelle
(WTD) 61.
– Zeitweise Schließung des Flugplatzes der WTD 61 zum Abbau von
Überstunden des Feuerwehrpersonals.
– Untersuchung von Möglichkeiten zur Vertiefung der Kooperation
zwischen der BwF der WTD 61 und der dortigen Werksfeuerwehr der Firma
EADS, wobei dem durch die unterschiedlichen Einsatzspektren enge
Grenzen gesetzt sind.
– Eine Überprüfung der Organisationsgrundlagen aller BwF im Bereich der
Rüstung erfolgt derzeit.
8. Welche Dienststelle bzw. welches Referat des BMVg ist für die
notwendigen Anpassungen zuständig?
Im Bundesministerium der Verteidigung hat der Führungsstab der Streitkräfte
mit der fachlich zuständigen Stabsabteilung IV die koordinierende
Federführung für die Organisationsbereiche, die den vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz verantwortlich sicherstellen. In bestimmten Einzelaspekten sind
Fachreferate der Abteilungen Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten
und der Abteilung Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz sowie des
Organisationsstabs beteiligt.
9. Seit wann sind die Auswirkungen auf den Flugbetrieb der Bundeswehr in
Folge der EU-Dienstleistungsrichtlinie bekannt?
Eine Information des Führungsstabes der Luftwaffe hinsichtlich der
Auswirkungen der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für die BwF erfolgte erstmals im
April 2004. Die konkreten Auswirkungen – auch im Hinblick auf die
Brandschutzkomponenten der Luftwaffe – waren zu diesem Zeitpunkt nicht
ersichtlich, da wegen der Reduzierungen der Bundeswehr im laufenden
Transformationsprozess davon ausgegangen wurde, dass bei gleichbleibender personeller
Stärke der BwF unter Berücksichtigung der Arbeitszeitverordnung ein dadurch
entstehendes Fehl mit frei werdenden Dienstposten aus aufzulösenden
Organisationselementen kompensiert und damit die Auswirkungen der
Arbeitszeitverordnung (AZV) als beherrschbar angesehen werden könnten.
Klarheit über die Auswirkungen auf die Arbeitszeit der Feuerwehren und damit
auf die Bereitstellung des für den Dienstbetrieb erforderlichen abwehrenden
Brandschutzes, bestand erst im Jahr 2007 durch die hinreichende Verdichtung
der Strukturänderungen und Stationierungsentscheidungen.
10. Welche Maßnahmen haben andere EU-Mitglieder ergriffen, um
notwendige Anpassungen auf den militärischen Flugbetrieb infolge der EU-
Dienstleistungsrichtlinie vorzunehmen?
Fast alle Mitglieder der Europäischen Union (EU) setzen ausschließlich
militärisches Personal im Brandschutz auf militärischen Flugplätzen ein. Damit erge-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9250ben sich dort nach hiesiger Kenntnis keine Schwierigkeiten aus der Umsetzung
der Dienstleistungsrichtlinie der EU.
11. An wie vielen Tagen musste der Flugbetrieb der Verbände im Jahr 2007
ruhen (aufgeschlüsselt nach Verbänden und Ursache)?
Folgende (ungeplanten) Flugausfalltage der fliegenden Kampfverbände waren
im Jahr 2007 aus den nachstehenden Gründen zu verzeichnen.
12. An wie vielen Tagen wird der Flugbetrieb in 2008 voraussichtlich ruhen
(aufgeschlüsselt nach Verbänden und Ursache)?
Eine Aussage zu den voraussichtlichen (ungeplanten) Flugausfalltagen im Jahr
2008 ist nicht zu treffen, da die Einflussgrößen wie Wetter oder technische
Störungen nicht vorhersehbar sind. Die voraussichtlichen Auswirkungen der
Regelungen der AZV auf die Verfügbarkeit der BwF sind hingegen bereits im
Jahresflugstundenprogramm für 2008 in Form von reduzierten
Stundenansätzen berücksichtigt.
Verband Wetter Technik BwF nicht
verfügbar
JaboG 31 „B“ 0 0 35
JaboG 32 2 0 30
JaboG 33 5 0 47
AufklG 51 „I“ 5 0 0
JG 71 „R“ 2 0 17
JG 73 „S“ 8 0 3
JG 74 3 0 22
Gesamt 25 0 154
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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