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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verteilungswirkungen des Elterngeldes

<span>Statistische Angaben zur Höhe des Elterngeldes bei Frauen und Männern, bei Alleinerziehenden sowie in Ost- und Westdeutschland, Maßnahmen gegen die deutliche Geschlechterdifferenz bei der Höhe des Elterngeldes, Bedeutung der Lohnsteuerklasse V bei der Elterngeldhöhe, Anteil der Elterngeldbezieher mit zusätzlichem Arbeitslosengeld-II-Bezug oder mit Leistungen gem. SGB XII</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.05.2008

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/903402. 05. 2008

Verteilungswirkungen des Elterngeldes

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Elterngeld ist seit 1. Januar 2007 in Kraft. Inzwischen liegen die Statistiken der Inanspruchnahme für das Jahr 2007 vor und wurden von der Bundesregierung mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet (vgl. Pressemitteilung der Familienministerin vom 29. Februar 2008, http://www.bmfsfj.de). Dabei wird besonders auf die steigende Väterbeteiligung hingewiesen. Weniger bekannt sind die Erkenntnisse über die Höhe des Elterngeldes. Ein auffälliger Anteil der Frauen erhält nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (33,2 Prozent). Im Schnitt ist das Elterngeld von Frauen 584 Euro im Monat hoch, das der Männer 946 Euro. Bundesweit erhalten lediglich 12,9 Prozent der Frauen ein Elterngeld von 1 000 Euro und mehr (böckler impuls 5/2008). Die Möglichkeiten des Erreichens des Zieles des Elterngeldes, die finanzielle Absicherung des Elternteiles nach einer Familiengründung zu gewährleisten, ist abhängig von der Betroffenheit junger Eltern von Niedriglöhnen, Arbeitslosigkeit, befristeten Beschäftigungsverhältnissen und anderen Formen prekärer Beschäftigung (böckler impuls 5/2008).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hoch war 2007 der Anteil der Frauen (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro erhalten haben?

2

Wie hoch war 2007 der Anteil der Männer (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro erhalten haben?

3

Wie hoch war 2007 der Anteil der Frauen/Männer (in Prozent), die Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus erhalten)?

4

Wie hoch ist der Anteil der Frauen/Männer (in Prozent), die ein Nettoeinkommen unter 1 000 Euro beziehen und bei der Berechnung des Elterngeldes vom Niedriglohnzuschlag des § 2 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) profitieren?

5

Wie erklärt sich nach Auffassung der Bundesregierung die deutliche Geschlechterdifferenz bei der Höhe des Elterngeldes?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dem entgegenzuwirken?

6

Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die Lohnsteuerklasse V bei der geringeren Elterngeldhöhe von Frauen?

Ist ein Wechsel der Lohnsteuerklassen vor einer Familiengründung nach Auffassung der Bundesregierung empfehlenswert, und wie klärt sie werdende Eltern über die Folgen ihrer Wahl auf?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Höhe des Elterngeldes von Alleinerziehenden vor?

Welche Schwierigkeiten bestehen bei der Beantwortung dieser Frage, die durch die fehlende Erhebung der Familienform Einelternfamilie in der amtlichen Statistik entstehen?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen des Elterngeldes auf Ost- und Westdeutschland vor?

Wie hoch ist der Anteil der Frauen/Männer (in Prozent), die ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro, 1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr als 1 800 Euro erhalten haben (differenziert nach ostdeutschen Bundesländern und Berlin und westdeutschen Bundesländern)?

9

Wie hoch ist der Anteil der Eltern, die zusätzlich zum Elterngeld Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten (differenziert nach Geschlecht, ostdeutschen Bundesländern und Berlin und westdeutschen Bundesländern sowie Lebensalter der Eltern)?

Berlin, den 28. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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