Nutzung von 0180-Telefonnummern durch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige Arbeitsgemeinschaften
der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Kornelia Möller, Inge Höger-Neuling, Dr. Lothar Bisky, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus Rheinland-Pfalz wird berichtet, dass die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die vielerorts für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig sind, ihre Telefonnummern zunehmend auf 0180-Nummern umstellen. Dies ist dort in der ARGE Bad Kreuznach, der ARGE Landkreis Birkenfeld (Liegenschaft Birkenfeld), der ARGE Rhein-Hunsrück (Liegenschaft Boppard), der ARGE Landkreis Birkenfeld (Hauptamt), der ARGE Landkreis Kusel, dem Jobcenter Neuwied sowie der ARGE Rhein-Hunsrück (Liegenschaft Simmern) der Fall.
0180-Nummern sind in der Regel deutlich teurer als Anrufe mit der Deutschen Telekom AG oder anderen Anbietern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die zuständigen örtlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ihre Telefonnummern zunehmend auf teure 0180-Nummern umstellen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Fakt?
Gibt es hierfür eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, oder geschieht dies durch eigene Initiative der Träger vor Ort?
Welchem Zweck dient die Umstellung der Telefonnummern der Arbeitsgemeinschaften auf 0180-Nummern?
Werden die über diese Nummern getätigten Anrufe von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantwortet oder von Fremdinstitutionen?
Wenn Letzteres, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies, und wird dafür qualifiziertes Personal eingesetzt?
Wie lässt sich die Verwendung solch teurer Rufnummern für Dienstleistungen für Arbeitsuchende rechtfertigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Arbeitsuchende von einer Grundsicherung leben müssen, die das soziokulturelle Existenzminimum kaum gewährleistet?