Umfang und Kosten des Einsatzes der Bundeswehr zur Fußballweltmeisterschaft 2006
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Presseberichten beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, zur Absicherung der Fußball-WM erheblich mehr Soldaten bereitzustellen als bisher geplant. In Agenturmeldungen wird er mit den Worten zitiert: „Ich bin mir mit Bundesinnenminister Schäuble darin einig, dass die Bundeswehr im Bedarfsfall bis zu 7 000 Soldaten zum Schutz unserer Bevölkerung und der Gäste der Fußballweltmeisterschaft bereit hält.“
Die „Bild am Sonntag“ vom 26. März 2006 beruft sich hierbei auf ein vertrauliches Unterstützungskonzept des Bundesministers für die Bereitschaftseinheiten. Darin heiße es: „Neben Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können Großschadensereignisse während der WM nicht ausgeschlossen werden“. Konkret stelle die Bundeswehr Sanitätskräfte, ABC-Abwehreinheiten, Pioniere, Feldjäger mit Sprengstoffspürhunden und Hubschrauber sowie Flugzeuge bereit. Für blitzschnelle Hilfe seien Luftwaffe und Heeresflieger verpflichtet.
Insgesamt liegen nach Berichten der „Bild am Sonntag“ dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, mehr als 100 Anträge auf Bundeswehrhilfe aus Ländern und Gemeinden vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Treffen die Meldungen zu, dass die Anzahl der Soldaten bei der Fußballweltmeisterschaft von ursprünglich 2 000 auf nunmehr 7 000 erhöht werden soll?
Welche Gründe waren für die Aufstockung der Anzahl der Soldaten ausschlaggebend?
Welche konkreten Anforderungen der Länder liegen dem Einsatz dieser Soldaten zugrunde?
Für welche Tätigkeiten sollen diese 7 000 Soldaten eingesetzt werden?
Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz der 7 000 Soldaten zur Fußballweltmeisterschaft?
Wer trägt diese Kosten?
Welche Rechtsgrundlage liegt diesem Einsatz zugrunde?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Artikel 35 Abs. 2 und Artikel 35 Abs. 3 GG keine geeignete Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bundeswehrsoldaten zur Weltmeisterschaft 2006 darstellen, da diese die unmittelbare Gefahr des Eintritts eines Katastrophenfalls voraussetzen und die Fußballweltmeisterschaft nicht ohne weiteres als drohende Katastrophe im Sinne von Artikel 35 angesehen werden kann?
Werden bei dem Einsatz der Bundeswehr zur Weltmeisterschaft 2006 die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz am 15. Februar 2006 formuliert hat, berücksichtigt, obwohl der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, laut „DER TAGESSPIEGEL“ vom 5. April 2006 eine etwaige Abschussentscheidung angekündigt hat, die im Gegensatz zu dem genannten Urteil stehen würde.