Bericht des Bundesrechnungshofes über die Wirkungslosigkeit von Ein-Euro-Jobs
der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Werner Dreibus, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 29. April 2008 legte der Bundesrechnungshof erneut einen Bericht über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vor. In dem Bericht kommt der Bundesrechnungshof zu dem Schluss, dass die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (so genannte Ein-Euro-Jobs) kein geeignetes arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellen, um Erwerbslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vielmehr wären bei drei von vier geförderten Bezieherinnen/Bezieher von Grundsicherung gemäß SGB II keine messbaren Integrationsfortschritte zu verzeichnen. Weiterhin heißt es in dem Bericht, dass bei zwei Drittel der geprüften Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Förderungsvoraussetzung nicht erfüllt wäre und die so genannten Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in seiner Wirkungsanalyse über Ein-Euro-Jobs vom Februar 2008 (IAB-Kurzbericht 2/2008).
Der Bundesrechnungshof ist außerdem der Ansicht, dass die Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements der Grundsicherungsstellen auch im dritten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II nicht überzeugen, unabhängig davon, in welcher Organisationsform die Leistungen vor Ort erbracht wurden.
Der Bundesrechnungshof sieht die Ursache für diese Probleme in der Organisationsstruktur der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die komplizierte und fehleranfällige Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Trägern bzw. der Aufsicht verlangt. Er empfiehlt stattdessen die Schaffung zentraler Qualitätsstandards durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Angesichts des Berichtes des Bundesrechnungshofes stellt sich erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit des zentralen arbeitsmarktpolitischen Instrumentes für Langzeiterwerbslose, dessen Wirksamkeit zunehmend in Frage gestellt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes, der den so genannten Ein-Euro-Jobs weitgehende Wirkungslosigkeit attestiert?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel der vom Bundesrechnungshof geprüften Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Ein-Euro-Jobs vor allem genutzt werden, um reguläre Aufgaben eines öffentlichen Trägers wahrzunehmen und dadurch reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt werden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Grundsicherungsstellen genaue Kenntnis über die konkreten Tätigkeiten der so genannten Ein- Euro-Jobber haben, was derzeit weitgehend nicht gegeben ist?
Für wie sinnvoll hält die Bundesregierung die so genannten Ein-Euro-Jobs, bei denen die Arbeitswilligkeit erprobt wird, aber auf die erprobte Arbeitswilligkeit kein Jobangebot erfolgt?
Denkt die Bundesregierung derzeit darüber nach, die Anzahl der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zu reduzieren, und wenn ja, um wie viel?
Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente kann die Bundesregierung anbieten, die anstelle der Ein-Euro-Jobs Langzeiterwerbslosen zur Verfügung gestellt werden, um sie wieder wirksam in den Arbeitsmarkt zu integrieren?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die systembedingten Nachteile des Trägerwechsels beim Übertritt aus dem Rechtskreis der Arbeitsförderung nach dem SGB III in den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu entschärfen?
Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Aufsichts- und Trägerverantwortung zu nutzen, um die vom Bundesrechnungshof festgestellten Mängel bei der Vermittlungstätigkeit, dem Fallmanagement und der Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen zu beheben?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Aussage, dass das BMAS nur bei Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit in getrennten Trägermodellen bundeseinheitliche Regelungen für den rechtmäßigen, wirtschaftlichen und bundesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug und seine Kontrolle wirksam durchsetzen kann?
Wann und wie gedenkt die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes nachzukommen, zentrale Qualitätsstandards bei der Betreuung von Langzeiterwerbslosen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu schaffen?