Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1221
16. Wahlperiode 10. 04. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/987 –
Weiterentwicklung des Privatisierungsprozesses im Bereich der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der privaten Wirtschaft hat in den
letzten Jahren zu signifikanten Aufwandsreduzierungen im Betrieb der
Bundeswehr geführt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom
11. November 2005 spricht jedoch lediglich davon, dass erweiterte
Kooperationen mit der Wirtschaft, Privatisierungen und öffentlich-private
Partnerschaften geeignete Instrumente seien, um zusätzliches Kapital der privaten
Wirtschaft und deren Fähigkeiten für die Bundeswehr nutzbar zu machen. Danach
sollen entscheidende Kriterien der Effizienzgewinn für die Bundeswehr und
ihre Entlastung von Aufgaben sein, die nicht zu den Kernaufgaben gehören.
Eine Definition von zivilen und militärischen Aufgabenfeldern, die nicht zu
den Kernaufgaben gehören und durch die Wirtschaft wahrgenommen werden
könnten, soweit eine Verwaltungslösung nicht eindeutig günstiger oder
tatsächlich zwingend ist, ist bisher nicht erfolgt. Der Abschlussbericht der
Berichterstattergruppe des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages
„Kooperation mit der Wirtschaft“ hatte eine solche Definition in der Form
eines Kataloges gefordert. In diesem Abschlussbericht werden auch
verschiedene Verbesserungen im Vergabe- und Haushaltsrecht sowie hinsichtlich der
Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen angeregt und eine kritische
Überprüfung des Customer Product Managements (CPM) angeregt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundeswehr betreibt einen Transformationsprozess mit dem Ziel der
dauerhaften Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Die Modernisierung
der Serviceaufgaben liefert hierzu ihren Beitrag, indem Betriebskosten gesenkt
und Spielräume für Investitionen vergrößert werden.
In konsequenter Verfolgung der Zielsetzung des Koalitionsvertrags strebt die
Bundeswehr die Erweiterung der Kooperation zwischen Bundeswehr und
Wirtschaft, zum Beispiel durch Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), an, um
privates Kapital und privatwirtschaftliche Fähigkeiten für die Bundeswehr nutzbar
zu machen. Hierdurch können Effizienzgewinne erzielt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. April 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1221 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAufbauend auf den Abschlussbericht der Berichterstattergruppe des
Verteidigungsausschusses „Kooperation mit der Wirtschaft“ der vergangenen
Legislaturperiode und in Ansehung der Arbeitsschwerpunkte der entsprechenden
Gruppe in dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung ihre
Anstrengungen fortsetzen, die Modernisierung der Bundeswehr fortzusetzen.
1. Bis wann soll ein Katalog der zivilen und militärischen Aufgabenfelder
definiert werden, die nicht zu den Kernaufgaben gehören?
Im Rahmen des Transformationsprozesses der Bundeswehr hin zu einer
Einsatzarmee werden zivile und militärische Aufgabenfelder darauf geprüft, ob sie
nicht zu den Kernaufgaben gehören und Potential für eine Kooperation mit der
Wirtschaft bieten. Weitergehende Erfahrungen aus der Transformation,
insbesondere aus laufenden ÖPP-Projekten, aber auch aus den Einsätzen der
Bundeswehr sind notwendig, um hierzu abschließende Aussagen treffen zu können.
2. Welche Aufgaben, die nicht zu den Kernaufgaben gehören, kommen für
Kooperationsmodelle mit der Wirtschaft in Frage?
Generell kommen Kooperationen dort in Betracht und werden auch in jedem
Einzelfall geprüft, wo Serviceaufgaben in eigenen zivilen oder militärischen
Strukturen erledigt werden. Die breite Palette der in Planung, Umsetzung oder
Entwicklung befindlichen ÖPP-Projekte in der Bundeswehr macht dies deutlich.
Grenzen der Kooperationsmöglichkeit und -fähigkeit werden dort erreicht, wo
eine Kooperation im Vergleich zu einer Eigenlösung unwirtschaftlich ist oder
wo übergeordnete Interessen, wie zum Beispiel Sicherheitserwägungen, eine
Kooperation ausschließen.
3. Ist beabsichtigt, auch den Bereich der Beschaffungen stärker in
Kooperationsvorhaben einzubeziehen?
Die Deckung des materiellen Sachbedarfs der Streitkräfte richtet sich nach den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Kooperationsvorhaben im
Bereich der Beschaffungen können stets aber auch nur dann realisiert werden,
wenn sie die nachweislich wirtschaftlichste Lösung darstellen. Hierbei sind
gemäß § 7 BHO auch die mit der Maßnahme verbundene Risikoverteilung zu
berücksichtigen, aber auch militärische, rechtliche und politische Vorgaben. In
die Untersuchungen zur Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung werden – wenn
möglich – neben herkömmlichen Kauflösungen für den Erwerb von Produkten
und Leistungen auch alternative Realisierungs- und Beschaffungsformen
einbezogen. Das sind vor allem Betreiberlösungen auf Grundlage von Leistungs- oder
Gesellschaftsverträgen mit Bundesbeteiligung, bei denen die gewerbliche
Wirtschaft der Bundeswehr Produkte zur Nutzung in Form einer Dienstleistung
bereitstellt.
4. Welche Aufgaben soll die neu einzurichtende Abteilung Modernisierung im
Bundesministerium der Verteidigung haben, die für Modernisierungen in
der Bundeswehr zuständig sein wird, und welche Rolle wird sie im
Modernisierungsprozess spielen?
Es ist beabsichtigt, die bestehenden, auf verschiedene Leitungsstäbe verteilten
Zuständigkeiten für die Modernisierung der Bundeswehr in einer Abteilung zu
bündeln. Darin werden das Kompetenzzentrum Modernisierung, der IT-Direktor
mit seinem Stab, der Beauftragte für die Prozessorientierung SASPF der Bun-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1221deswehr sowie die Beteiligungsverwaltung zusammengefasst. Durch diesen
einheitlichen Ansatz soll für den Prozess der ganzheitlichen Modernisierung eine
straffe Führung mit effizienten Entscheidungsstrukturen gewährleistet und eine
strategische Unternehmenssteuerung aufgebaut werden.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der
Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL)?
Die HIL GmbH hat am 1. August 2005 planmäßig ihren Wirkbetrieb
aufgenommen. Damit vollzieht sich schrittweise eine tiefgreifende Umstellung in der
logistischen Unterstützung der Bundeswehr im Grundbetrieb. Die HIL GmbH
wird gemäß Planung ihre vollständige flächendeckende Leistungsfähigkeit
Ende 2006 erreichen. Die Grundlagen für das Controlling der Kooperation und
eine begleitende Erfolgskontrolle wurden geschaffen, so dass die
Berichterstattung zur Kooperation ab 2007 auf der Grundlage valider, belastbarer Daten
erfolgen kann.
6. Welche notwendigen Anpassungen des HIL-Vertrages zeichnen sich ab?
Dem durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. Januar
2005 gebilligten Vertragswerk liegen die Materialbestände und
Instandsetzungskapazitäten des Heeres auf Basis der Struktur „Heer der Zukunft“ zugrunde.
Heer und Streitkräftebasis beginnen mit Schwerpunkt in der zweiten
Jahreshälfte 2006 mit den ersten Maßnahmen zur Einnahme der neuen Strukturen. Um
der Auflage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gerecht zu
werden, rechtzeitig vor Umsetzung der neuesten Entscheidungen zur Einnahme
der Struktur „Neues Heer“ das Vertragswerk an die aktuelle Entwicklung des
logistischen Bedarfs anzupassen, hat das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) über die Vergabestelle die Vertragsverhandlungen zum zweiten
Änderungsvertrag des Leistungsvertrags noch im Jahr 2005 aufgenommen. Zentrale
Eckpunkte sind dabei eine neue Geräteliste, welche die Materialumfänge
abbildet, für die die HIL GmbH die Materialerhaltungsverantwortung übernimmt,
sowie die Neubewertung des für Ausbildung und Inübunghaltung zu
reservierenden Instandsetzungsvolumens.
7. Welche Einsparpotentiale verspricht sich die Bundesregierung von der
Einführung des IT-Systems Hercules, und wie soll sichergestellt werden, dass
diese Kostenersparnisse dauerhaft realisiert werden?
Ziel des IT-Projekts HERKULES ist es, eine marktfähige IT-Gesellschaft zu
gründen, die nicht zu den militärischen Kernfähigkeiten gehörende Teile der
Informationstechnik der Bundeswehr kostengünstig und vor allem zeitgerecht
aus einer Hand bereitstellt. Die Bundeswehr soll über die zehnjährige
Vertragslaufzeit vom Modernisierungspotential der sich fortentwickelnden
Informationstechnologie profitieren und der vorhandene Investitionsstau soll am Ende
der Vertragslaufzeit aufgelöst sein. Der Finanzbedarf für Investitionen und
Betriebskosten im Projekt HERKULES weist eine festgelegte Kostenobergrenze
auf. Die Gesellschaft soll in den ersten Jahren Investitionen unter zusätzlicher
Mittelbereitstellung seitens der Konsortialmitglieder erbringen und in späteren
Jahren auf Grund ihrer internen Kostenstruktur einen finanziellen Ausgleich
erwirtschaften.
Drucksache 16/1221 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Arbeit
des IT-Amtes der Bundeswehr?
Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz der Arbeit des
Bundesamts für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr
(IT-AmtBw). Mit der Zusammenführung von Bedarfsträger- und
Bedarfdeckeraufgaben für Informationstechnik in einem Amt wurde die Zersplitterung bei
Konzeption, Realisierung und Nutzung von IT-Systemen beseitigt. Zudem
wurden Strukturen und Abläufe gestrafft und Ressourcen an einer Stelle
konzentriert. Die konzeptionellen Grundlagen für die Realisierung eines modernen,
homogenen und interoperablen Kommunikations- und Informationsverbunds
der Bundeswehr (IT-SystemBw) wurden nahezu vollständig erarbeitet und bei
allen Beteiligten das Verständnis für die Ausrichtung sämtlicher IT-Projekte auf
das gemeinsame Ziel der Vernetzten Operationsführung geschaffen.
Nur mit Hilfe dieses ganzheitlichen streitkräfteübergreifenden Ansatzes wird
die notwendige informationstechnische Befähigung der Bundeswehr zur
Vernetzten Operationsführung erreicht. Die mittlerweile erzielten Effizienzgewinne
bei der Realisierung von IT-Projekten zeigen die Richtigkeit dieses Ansatzes.
9. Wie soll zukünftig dessen Eigenständigkeit sichergestellt werden?
Die im IT-AmtBw querschnittlich vorhandene Expertise aus allen
Organisationsbereichen des Ressorts fördert das Planen und Handeln im Sinne eines
ganzheitlichen Systemansatzes und befähigt das IT-AmtBw zur Realisierung
organisationsübergreifender und wirtschaftlicher IT-Lösungen im Interesse der
gesamten Bundeswehr. Um die Realisierung des IT-SystemBw fortzusetzen,
berücksichtigt die Zielstruktur 2010 das IT-AmtBw als eigenständige
Bundesoberbehörde mit einem angepassten Aufgabenspektrum.
10. Durch welche Maßnahmen sollen die Doppelstrukturen zwischen der Bw-
FuhrparkService GmbH und der Bundeswehr abgebaut werden?
Die Planung des wirtschaftlichen Einsatzes, die Anforderung sowie der Einsatz
von Dienstfahrzeugen und Fahrleistungen gehören zu den Kernaufgaben der
Bundeswehr und werden weiterhin durch die Dienststellen der Bundeswehr
wahrgenommen. Die Bundeswehr FuhrparkService (BwFPS) GmbH unterstützt
die Bundeswehr bei ihrer Aufgabenwahrnehmung durch eine bedarfsgerechte
Bereitstellung von Fahrzeugen und Fahrleistungen. Serviceaufgaben wie zum
Beispiel die Beratung der Dienststellen bei der Planung der von der BwFPS
GmbH anzufordernden Fahrzeuge und Fahrleistungen, Wartung,
Schadensmanagement oder Bereitstellung von Fahrleistungs- und Fahrzeugdaten sind
keine Kernaufgaben und an die BwFPS GmbH übertragen worden. Hier handelt
es sich demnach nicht um eine Doppelorganisation, sondern um sich ergänzende
Aufgabenbereiche mit gemeinsamer Zielsetzung.
11. Welche Einsparungen im Bekleidungsmanagement lassen sich in den
nächsten Jahren allein aufgrund der reduzierten Truppenstärke der
Bundeswehr erzielen?
Trotz Reduzierung der Veranschlagungsstärke für Grundwehrdienstleistende
und damit einem reduzierten Einkleidungsumfang ergibt sich ein erhöhter Erst-
und Ersatzbedarf. Insbesondere zusätzliche Beschaffungen auf Grund
vermehrter Auslandseinsätze, Erstbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen der NATO
Response Force und der Projekte „Infanterist der Zukunft“ und „Soldat im Ein-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1221satz“ sowie neu eingeführter Artikel, die einen größeren Umfang ausmachen als
zunächst prognostiziert, führen insgesamt – trotz einer Senkung der
Artikelpreise und sinkender Veranschlagungsstärken – zu einem höheren
Haushaltsmittelbedarf für Beschaffungen. Die Ausgaben für das Bekleidungswesen
insgesamt fielen dennoch niedriger aus als prognostiziert (vgl. Ziff. 12).
12. Wie hoch sind die Einsparpotentiale, die allein durch die Privatisierung
des Bekleidungsmanagements erzielt werden können?
Ziel des seit August 2002 mit der LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft
mbH (LHBw) laufenden Kooperationsmodells ist die effizientere Versorgung
der Soldaten und zivilen Mitarbeiter mit Bekleidung und die Schaffung von
Investitionsspielräumen. Bis Mitte 2004 konnten Einsparungen in den
Bereichen Artikelpreise, Anzahl der Servicestationen, zentrale Lagereinrichtungen
sowie Flächenreduzierungen erzielt werden. Darüber hinaus wurden Bestände
im Warenwert von 625 Mio. Euro abgebaut und die Personalstärke im
Bekleidungswesen ohne betriebsbedingte Kündigungen um rund 850 auf 2 340
Mitarbeiter abgebaut. Insgesamt weist die Gegenüberstellung der Ist-Werte im
Betrachtungszeitraum (1. August 2002 bis 31. Juli 2004) gegenüber der Prognose
im Wirtschaftlichkeitsnachweis vom 29. Mai 2002 per Saldo geringere
Ausgaben in Höhe von rund 76,4 Mio. Euro aus. Weiteres Einsparpotential besteht,
da die privatwirtschaftliche Reorganisation des Bekleidungswesens im Rahmen
des mit der LHBw laufenden Kooperationsmodells noch nicht abgeschlossen ist.
13. Welche Verbesserungspotentiale sieht die Bundesregierung beim
Immobilienmanagement der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und
Betrieb mbH (g.e.b.b.)?
Der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.)
kommt bei der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie der Erschließung
zusätzlicher Investitionsspielräume eine zentrale Rolle zu. Sie wirkt an der
Schnittstelle zwischen Bundeswehr und Wirtschaft, um privatwirtschaftliches
Know-how in die Betriebsabläufe der Bundeswehr einzubringen. Beim
Immobilienmanagement ist das Entwickeln zu- künftiger
Nutzungsmöglichkeiten von Liegenschaften zur besseren Vermarktung als neues Element
hinzugetreten. Darüber hinaus berät die g.e.b.b. das Minsterium in Fragen der
betriebswirtschaftlichen Optimierung.
14. Möchte die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der g.e.b.b. in der
gewohnten Art und Weise fortsetzen, oder möchte sie die Stellung der
g.e.b.b. stärken?
Mit dem Ziel, industrielle Fähigkeiten und zusätzliches Kapital in den
Modernisierungsprozess der Bundeswehr mit einzubringen, hat das BMVg schon im
Jahr 2000 auf der Grundlage des mit zahlreichen Unternehmen geschlossenen
Rahmenvertrags „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der
Bundeswehr“ die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.)
gegründet. Die g.e.b.b. ist Ideengeber für industrielle Lösungen, wirtschaftliche
Verfahren und die Vorbereitung von Privatisierungs- oder ÖPP-Projekten bis zur
Einführungsreife und Teil des strategisch geführten Modernisierungssystems. Ob
die Holdingfunktion durch die g.e.b.b. insgesamt beibehalten werden soll oder
Änderungen an den vertraglichen Grundlagen erforderlich sind, wird geprüft.
Drucksache 16/1221 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Privatisierungsanstrengungen
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?
Laut ihrem gesetzlichen Auftrag wird sich die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zum zentralen Immobiliendienstleister des Bundes entwickeln. Die
Bundeswehr wird daher im Bereich Liegenschaftsverwaltung und -verwertung
künftig stärker auf die Dienste der Bundesanstalt zurückgreifen.
16. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um auch bei der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben privatwirtschaftliches Know-how
anzusiedeln?
Seit ihrer Gründung ist umfangreiches privatwirtschaftliches, insbesondere
immobilienwirtschaftliches Know-how in die Bundesanstalt eingebracht worden,
das im Zuge des weiteren Ausbaus der Bundesanstalt zum
immobilienwirtschaftlichen Kompetenzzentrum des Bundes Schritt für Schritt vertieft werden
wird.
17. Welche Anpassungen sollen im Haushaltsrecht vorgenommen werden, um
zukünftig die Möglichkeiten der Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand
und Privatwirtschaft zu erleichtern?
Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von
Öffentlichprivaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher
Rahmenbedingungen für Öffentlich-private Partnerschaften vom 1. September 2005 (BGBl. I
S. 2676) wurde in § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) folgender
Satz eingefügt: „Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene
Risikoverteilung zu berücksichtigen.“ Gleichzeitig wurde dem § 63 Abs. 2 BHO
folgender Satz angefügt: „Unbewegliche Vermögensgegenstände, die zur
Erfüllung der Aufgaben des Bundes weiterhin benötigt werden, dürfen zur
langfristigen Eigennutzung veräußert werden, wenn auf diese Weise die Aufgaben
des Bundes nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können.“
18. Wie soll der Wettbewerbsnachteil der privatwirtschaftlichen Anbieter
gegenüber der öffentlichen Hand, der auf der Belastung durch die
Mehrwertsteuer beruht, zukünftig abgebaut werden?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die Berücksichtigung der
Mehrwertsteuer auf Unternehmensseite im Wirtschaftlichkeitsvergleich zu
einem Wettbewerbsnachteil führt, da der Ausgabenrelevanz eine
entscheidenden Bedeutung zukommt.
19. Wie soll zukünftig im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens nach
§ 7 Abs. 2 BHO sichergestellt werden, dass ein Vergleich des
Leistungsangebots des privaten Anbieters mit der Ist-Situation der Bundeswehr
erfolgt?
Oder soll die den Wettbewerb behindernde Praxis aufrechterhalten
werden, dass die Bundeswehr mit einem optimierten Eigenmodell auf das
Angebot des privaten Anbieters reagieren kann?
Das nach § 7 Abs. 2 BHO durchzuführende Interessenbekundungsverfahren
verfolgt das Ziel, in geeigneten Fällen privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben
darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen
Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbrin-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1221gen können. Wenn das Interessenbekundungsverfahren ergibt, dass eine private
Lösung voraussichtlich wirtschaftlich ist, ist ein Verfahren zur Vergabe
öffentlicher Aufträge durchzuführen. Das Ergebnis eines
Interessenbekundungsverfahrens ersetzt nicht das Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe.
Nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 BHO soll sich der Bund an der Gründung eines
Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder an einem
bestehenden Unternehmen in einer solchen Rechtsform nur beteiligen, wenn ein
wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und sich der vom Bund angestrebte Zweck
nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Demgemäß
erfolgen entsprechende Darlegungen des BMVg im Rahmen der Maßnahmen
zur Umstrukturierung und Effizienzsteigerung der Bundeswehr seit dem Jahr
2000, soweit sie unter Beteiligung privater Dritter gegründete oder zu gründende
Gesellschaften betreffen.
20. Wie wird zukünftig sichergestellt werden, dass die Einsparungen bei den
Betriebskosten infolge von Privatisierungen nachhaltig dem Invest-Anteil
des Einzelplanes 14 zugute kommt?
Wie in den früheren Haushalten regelt auch das Vorwort zum
Regierungsentwurf des Haushalts 2006 Einzelplan 14, dass Effizienzgewinne auf Grund hoher
Wirtschaftlichkeit, aus der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und aus
abgesenkten Betriebskosten im Etat des Bundesministeriums der Verteidigung
verbleiben können. Damit ist eine Stärkung des Bereichs der
verteidigungsspezifischen Investitionen möglich (vgl. Nr. 4.2 Vorwort zum Regierungsentwurf
des Haushalts 2006 Einzelplan 14. Gemäß Nr. 4.7 Vorwort zum
Regierungsentwurf des Haushalts 2006 Einzelplan 14 berichtet BMVg dem Haushaltsauschuss
über die Mittelverwendung.
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