Observation von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jörg van Essen, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch Presseberichte wurde bekannt, dass zumindest in den Jahren 1994/1995 über Monate Journalisten vom Bundesnachrichtendienst observiert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wann wurden welche Journalisten vom Bundesnachrichtendienst observiert?
Welchen Umfang hatten die Observationsmaßnahmen?
Wer hat die Observationsmaßnahmen angeordnet?
Mit welcher Begründung wurden diese Observationen angeordnet?
Wer war an dieser Entscheidung beteiligt, insbesondere war auch die Abteilung „Sicherheit und Gegenspionage“ an den Entscheidungen und entsprechenden Maßnahmen beteiligt?
Wenn ja, welche Personen wurden wann und wie mit einbezogen?
Warum wurden die Observationen im Einzelnen vorgenommen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Maßnahmen?
Wurde das Bundeskanzleramt darüber informiert?
Wenn ja, wann und wer?
Erhielt auch der damalige Geheimdienstkoordinator des Bundeskanzleramts Kenntnis von den Maßnahmen?
Wenn ja, wann und durch wen?
Wer wurde über die oben genannten Personen hinaus zu welchem Zeitpunkt informiert?
Gibt es über die Observationen Unterlagen beim Bundesnachrichtendienst?
Wenn nein, obliegt dem Bundesnachrichtendienst eine Aufbewahrungsfrist hinsichtlich solcher Unterlagen?
Wenn ja, wie ist diese inhaltlich ausgestaltet?
Waren Ermittlungsbehörden mit in die Vorgänge einbezogen?
Wurde das Bundesinnenministerium eingeschaltet, um ggf. der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zuzustimmen?
Wann erhielt der jetzige Präsident des Bundesnachrichtendienstes Kenntnis von diesen Vorgängen?
Von wem erhielt er diese Informationen?
An welche Stellen reichte er diese Informationen weiter?
Wann wurde das Bundeskanzleramt informiert?
Wann erhielt der jetzige Geheimdienstkoordinator Kenntnis von den Vorgängen und durch wen?
Sind die bekannt gewordenen Observationen durch § 2 des Bundesnachrichtendienstgesetz gedeckt, wonach der Auslandsgeheimdienst ermächtigt ist, zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen?
Wenn ja, ist hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet worden, und wie sind die bekannt gewordenen Observationen auf der Grundlage dieser Vorschrift zu beurteilen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewordenen Vorfällen für die zukünftige Arbeit des Bundesnachrichtendienstes?
Hält die Bundesregierung die jetzigen Mechanismen zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes für ausreichend, um zukünftig solche Vorgänge zu verhindern?