Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9563
16. Wahlperiode 13. 06. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Frank
Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9373 –
Zukunft Internationaler Währungsfonds IWF
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Internationale Währungsfonds IWF steht vor einer Dekade der
Neubestimmung seiner Aufgaben, Strukturen und der Art seiner Refinanzierung.
Gerade vor dem Hintergrund eines stärker ausdifferenzierten Weltfinanzsystems,
der Herausbildung gemeinsamer Wirtschaftsräume und der intensivierten
Kooperation von Notenbanken bedarf es grundlegender Reformen des IWF.
1. Wie hoch ist gegenwärtig der absolute (in geschäftsführender Währung)
und relative Kapitalanteil der Bundesrepublik Deutschland am IWF?
Die deutsche Quote beim IWF beträgt 13 008,2 Mio. Sonderziehungsrechte
(SZR) (entspricht per 30. Mai 2008 ca. 13 594,48 Mio. Euro; 1 SZR =
1,045070 Euro, der SZR-Kurs wird täglich neu berechnet). Dies entspricht
einem Anteil an der gesamten Quotensumme von 5,99 Prozent.
2. In welcher Form (beispielsweise durch Bereitstellung von Gold, Devisen
oder Inlandswährung) und zu welchen Zeitpunkten hat die Bundesrepublik
Deutschland ihren Kapitalanteil am IWF gebildet?
Bei dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952 wurden 90
Prozent der Quote in Landeswährung (LW) und 10 Prozent in Gold eingezahlt. Bei
den späteren Quotenerhöhungen wurden die Beteiligungen wie folgt geleistet:
– bei den Quotenerhöhungen 1959, 1966 und 1970: 75 Prozent in LW, 25
Prozent in Gold,
– bei den Quotenerhöhungen 1976, 1978, 1983, 1992 und 1999: 75 Prozent in
LW, 25 Prozent in SZR. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9563 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Bestehen seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig oder latent
zukünftig Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem IWF, die sich aus der
Mitgliedschaft beim Fonds ergeben?
Wenn ja, auf welcher vertraglichen Basis bestehen diese und wie lautet der
entsprechende Passus im Detail?
Der IWF könnte jederzeit auf den Anteil der deutschen Quote zugreifen, der
noch nicht vom Fonds abgerufen wurde. Per 31. Mai 2008 war dies ein Betrag
von 12 015,1 Mio. SZR, der auf einem speziellen Konto bei der Deutschen
Bundesbank vorgehalten wird. Grundlage hierfür ist Artikel III, Abschnitt 1 des
IWF-Abkommens: „The subscription of each member … shall be paid in full to
the Fund at the appropriate depository“. Die Bundesbank ist die
Hinterlegungsstelle (depository) für sämtliche Euro-Guthaben des IWF, die aus der
Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland resultieren.
Außerdem bestehen Kreditvereinbarungen zwischen dem IWF und einer
Gruppe von Mitgliedsländern, die aktiviert werden können, wenn dies zur
Abwehr einer Gefahr für das internationale Währungssystem erforderlich ist und
die Quotenmittel nicht zur Finanzierung der Neukreditvergabe ausreichen.
Teilnehmer bei der 1962 geschaffenen Allgemeinen Kreditvereinbarung (AKV)
sind 11 Industrieländer, bei der im November 1998 eingerichteten Neuen
Kreditvereinbarung (NKV) 26 Industrie- und Schwellenländer. Die AKV
wurde durch Beschluss des IWF Nr. 1289 – (62/1) vom 5. Januar 1962, neu
gefasst durch Beschluss Nr. 7337 – (83/37) vom 24. Februar 1983, eingerichtet.
Mit Beschluss Nr. 11428 – (97/6) vom 27. Januar 1997 hat der IWF die
Ergänzung der AKV durch die NKV beschlossen.
Die Deutsche Bundesbank ist in beiden Vereinbarungen eigenständiges
Mitglied für die Bundesrepublik Deutschland. Sie hat sich verpflichtet, im Rahmen
der AKV dem IWF einen Kreditbetrag im Gegenwert von maximal 2,38 Mrd.
SZR sowie im Rahmen der NKV maximal 3,519 Mrd. SZR (unter Anrechnung
bereits geleisteter AKV-Kredite) zur Verfügung zu stellen.
4. Hat die Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit
Kapitalentnahmen beziehungsweise Kapitalrückzahlungen durchgeführt respektive
erhalten?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt in welcher Höhe erfolgten diese
Maßnahmen?
Nein
Zwischen 1969 und 1977 hatte die Bundesrepublik Deutschland ihre
Ziehungsrechte aus der Reserveposition vorübergehend mit insgesamt 1 313 Mio. SZR
in Anspruch genommen. Die Reserveposition entspricht den Mitteln, die die
Bundesbank im Rahmen der deutschen Quote oder von Kreditvereinbarungen
tatsächlich eingezahlt hat.
5. Verfügt die Bundesrepublik Deutschland über Forderungen gegenüber dem
IWF?
Wenn ja, in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit und zu welchen
Konditionen?
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine Reserveposition beim IWF
in Höhe von 993,1 Mio. SZR (per 31. Mai 2008; vgl. auch Antwort zu Frage 4),
über die sie jederzeit bei Zahlungsbilanzproblemen verfügen kann. Die
Reserveposition wird mit dem SZR-Zinssatz verzinst. Per 2. Juni 2008 betrug der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9563SZR-Zinssatz 2,98 Prozent, abzüglich einer Verwaltungsmarge ergab sich eine
Verzinsung von 2,88 Prozent.
Außerdem hat die Bundesbank in Abstimmung mit der Bundesregierung als
Finanzierungsbeitrag zur HIPC-Entschuldungsinitiative und den
konzessionären PRGF-Krediten einen zinslosen Kredit an den PRGF-HIPC-
Treuhandfonds in Höhe von 300 Mio. Euro vergeben. Dieser Kredit hat eine zehnjährige
Laufzeit (11. Februar 2000 bis 11. Februar 2010).
6. Verfügt der IWF über Forderungen gegenüber der Bundesrepublik
Deutschland?
Wenn ja, in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit und zu welchen
Konditionen?
Nein
Wie jedoch in der Antwort zu Frage 3 bereits erläutert, könnte der IWF
jederzeit auf den Anteil der deutschen Quote zugreifen, der noch nicht vom Fonds
abgerufen wurde (per 31. Mai 2008: 12 015,1 Mio. SZR). Ebenfalls möglich
wäre ein Rückgriff auf AKV- und NKV-Kredite nach vorheriger Zustimmung
der Teilnehmer.
7. Wie hoch waren jeweils für die Geschäftsjahre 2000 bis 2008 die
Dividenden beziehungsweise Zinszahlungen des IWF an die Bundesrepublik
Deutschland und welche Dividendenrendite ergibt sich daraus?
In welcher Währung/welchen Währungen sind im gleichen Zeitraum die
Dividenden entrichtet worden?
Die Zinszahlungen des IWF an die Bundesbank setzen sich zusammen aus der
Vergütung für die Reserveposition beim IWF und den Zinsen für den Bestand
an Sonderziehungsrechten. Sie betrugen in den einzelnen Geschäftsjahren:
2000: 166,2 Mio. SZR
2001: 143,9 Mio. SZR
2002: 104,3 Mio. SZR
2003: 80,7 Mio. SZR
2004: 77,3 Mio. SZR
2005: 79,5 Mio. SZR
2006: 53,8 Mio. SZR
2007: 32,2 Mio. SZR
bisher in 2008: 48,2 Mio. SZR
Alle Zinszahlungen erfolgten und erfolgen in SZR.
Der durchschnittliche SZR-Zinssatz betrug:
2000: 4,44 Prozent
2001: 3,43 Prozent
2002: 2,24 Prozent
2003: 1,65 Prozent
2004: 1,84 Prozent
2005: 2,60 Prozent
Drucksache 16/9563 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2006: 3,69 Prozent
2007: 4,05 Prozent
bisher in 2008: 2,95 Prozent
Eine Dividende wurde vom IWF bisher nicht gezahlt. Das bisherige
Einkommensmodell des IWF zielte darauf ab, die Personal- und Verwaltungskosten zu
decken und eine leichte Aufstockung der Reserven zu ermöglichen. Allerdings
ist dieses Einkommensmodell, das sich primär aus Zinseinnahmen aus dem
Kreditgeschäft stützte, mit dem starken Rückgang des Neukreditgeschäfts
obsolet geworden. Der IWF erzielte zuletzt Verluste, im Geschäftsjahr 2007 fiel
ein Fehlbetrag in Höhe von 124 Mio. SZR an, der durch die Reserven
ausgeglichen wurde. Das kürzlich beschlossene neue Einkommensmodell des Fonds
soll durch erhöhte Einnahmen und verminderte Ausgaben mittelfristig
mindestens einen Haushaltsausgleich bewirken. Im Rahmen der Einführung des neuen
Einkommensmodells wurde auch über eine Dividendenpolitik diskutiert. Es
dürfte jedoch noch einige Jahre dauern, bis der IWF Gewinne erwirtschaftet.
Selbst dann müssten zunächst die Reserven des Fonds auf ein angemessenes
Niveau gebracht werden, bevor über eine Dividendenzahlung nachgedacht
werden kann.
8. An welche Institution werden Zahlungen des IWF gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland konkret geleistet und an welcher Stelle der
Haushaltsplanung wird dies abgebildet?
Artikel 4 des Gesetzes zu dem Übereinkommen über den Internationalen
Währungsfonds in der Fassung von 1976 (IWF-Gesetz; beschlossen vom Deutschen
Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates) bestimmt, dass die Bundesbank
den Geschäftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem IWF abwickelt,
d. h. die Bundesbank agiert als Fiskalagentin gegenüber dem IWF. Zahlungen
des IWF werden also an die Deutsche Bundesbank in ihrer Funktion als
Fiskalagentin geleistet.
Soweit die Zahlungen des IWF an die Bundesbank deren Gewinn erhöhen,
werden diese als Teil des Bundesbankgewinns an den Bund abgeführt.
9. Auf welche Volumina belaufen sich die Ansätze von Zahlungen des IWF
an die Bundesrepublik Deutschland in der mittelfristigen Finanzplanung
des Bundes?
Relevant für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sind die in der
Antwort zu Frage 7 erläuterten Zinszahlungen, die als Teil des Bundesbankgewinns
an den Bund abgeführt werden. Diese Zinszahlungen dürften sich in den
kommenden Jahren in der Nähe des Niveaus bewegen, das schon in den letzten
Jahren zu verzeichnen war.
10. Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Dividendenzahlungen und
welche Gremien entscheiden über Höhe und Zeitpunkt konkret?
Eine Dividende wird vom IWF nicht gezahlt (vgl. Antwort zu Frage 7).
Forderungen der Mitgliedsländer an den IWF werden zum angepassten
Vergütungssatz verzinst (vgl. Antwort zu Frage 5). Maßgeblich hierfür ist der wöchentlich
anzupassende SZR-Zinssatz.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/956311. Besteht aus Sicht der Bundesregierung de jure respektive de facto die
Möglichkeit, beispielsweise durch Nutzung von Stimmrechten, eine
Kapitalausschüttung des IWF an die Mitgliedstaaten zu erwirken?
Wenn nein, welche Erkenntnisse beziehungsweise formalen Vorschriften
stehen dem entgegen?
Nach Artikel XII, Abschnitt 6 (d) des IWF-Abkommens könnten die Mittel der
Allgemeinen Reserve des IWF entsprechend der Quotenanteile an die Mitglieder
ausgeschüttet werden. Notwendig wäre hierfür eine Zustimmung von 70
Prozent der Stimmen der IWF-Mitglieder. Deutschlands Stimmrechtanteil beträgt
5,88 Prozent. Eine solche Ausschüttung würde den Bundesbankgewinn erhöhen.
Eine Rückgabe des in Form von Subskriptionen eingezahlten deutschen Anteils
am IWF-Goldbestand ist theoretisch möglich. Hierunter versteht man den
Verkauf von Gold zum Buchwert von 35 SZR je Feinunze an diejenigen
Mitglieder, die am 31. August 1975 zum Zeitpunkt der zweiten IWF-
Abkommensänderung Mitglied waren, im Verhältnis ihrer damaligen Quoten zueinander.
Bestandteil einer solchen Rückgabe von IWF-Gold kann nur das Gold sein, das
vor diesem Zeitpunkt eingezahlt wurde (IWF-Abkommen Artikel V, 12e).
Hierfür wäre eine Zustimmung von 85 Prozent der Stimmen der IWF-Mitglieder
erforderlich.
12. Wird sich die Bundesregierung – auch unter Nutzung bundesdeutscher
Stimmrechte – in Zukunft dafür einsetzen, dass das
Proportionalitätsprinzip zwischen relativem Kapitalanteil und Stimmrechtsquote bestehen
bleibt?
Wenn nein, warum strebt die Bundesregierung die Aufgabe von Rechten
beim IWF an?
Ja, denn die Koppelung der Stimmrechtsanteile an die Kapitalanteile hat sich
bewährt.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung de jure respektive de facto die Option,
die Kapitalanteile der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in einem
gemeinsamen Kapitalanteil der Europäischen Gemeinschaft zusammen
zu fassen (beispielsweise durch Veräußerung der Anteile an die
Europäische Gemeinschaft)?
Eine solche Zusammenfassung würde die Änderung des IWF-Abkommens
(Articles of Agreement), und damit die Zustimmung von 85 Prozent der IWF-
Mitglieder, voraussetzen. Bislang können nur Nationalstaaten (keine
Staatenbünde oder Währungsunionen) Mitglied im IWF sein.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung de jure respektive de facto die Option,
die Kapitalanteile der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion
in einem gemeinsamen Kapitalanteil der Europäischen Zentralbank EZB
zusammen zu fassen (beispielsweise durch Veräußerung der Anteile an
die EZB)?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. In welchem Umfang erhalten Mitgliedstaaten, welche den Fonds
verlassen, ihre Kapitalanteile erstattet?
Die vom Mitgliedsland eingezahlten Mittel würden in vollem Umfang erstattet.
Drucksache 16/9563 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode16. Wie entwickelten sich die personenbezogenen Aufwendungen des IWF
(Löhne und Gehälter, Pensionsvorsorge und -leistungen, Abfindungen,
Bonuszahlungen, sonstige Kompensationen) in den Geschäftsjahren 2000
bis einschließlich 2008?
Die Entwicklung der Personalausgaben des IWF von 2000 bis 2008 (in 1000 US-
Dollar)
17. Wie entwickelte sich im gleichen Zeitraum die Gesamtanzahl der
Beschäftigten (alternativ Angabe in Full-Time-Equivalent)?
18. Wie entwickelte sich im gleichen Zeitraum die Gesamtanzahl der
Beschäftigten mit deutscher Staatsbürgerschaft und der Beschäftigten von
Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
IWF-Beschäftigte 2000 bis 2008
19. Beschäftigt der IWF Personen mit Bürostandort in der Bundesrepublik
Deutschland?
Wenn ja, wie viele Personen sind dies, unterliegen diese der
Einkommenssteuerveranlagung in der Bundesrepublik Deutschland und sind
diese Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig?
Nein
20. Bestehen geschäftliche Beziehungen zwischen dem IWF und der KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau?
Wenn ja, welche Geschäfte sind dies und welchen Umfang haben diese?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bislang drei Kredite zu
marktüblichen Bedingungen an den vom IWF verwalteten PRGF-ESF Trust vergeben.
Genaue Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Quelle: IWF-Dokument „Update on the Financing of the Fund’s Concessional Assistance and Debt Relief to Low-Income Member Countries“ vom
11. April 2008
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
(vorauss.)
432 583 462 492 500 084 528 448 556 201 634 660 666 564 707 518 708 556
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Beschäftigte
insgesamt 2 301 2 556 2 667 2 698 2 718 2 714 2 722 2 676 2 595
mit EU-
Staatsangehörigkeit 602 662 690 691 713 707 716 703 683
mit dt.
Staatsangehörigkeit 82 98 97 104 103 102 112 106 102
Table 13. PRGF-ESF Trust—Loan Agreements
(In millions of SDRs; as of end-December 2007)
Amount Disbursed
Effective date
of agreement
Expiration
date for
drawings
Loan
commitments
Amount
In percent of
commitment
Early
repayment
related to the
MDRI
Amount
outstanding
Germany
KfW Mar. 31, 1989 Dec. 31, 1997 700.0 700.0 100.0 19.7 –
KfW May 17, 1995 Dec. 31, 2005 700.0 700.0 100.0 313.0 164
KfW Jun. 19, 2000 Dec. 31, 2009 1,350.0 377.3 27.9 180.6 190
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9563Der PRGF-ESF Trust ist ein Sondervermögen des IWF, aus dem konzessionäre
Kredite an arme Entwicklungsländer vergeben werden.
21. Wie entwickelte sich das operative Geschäft des IWF in den
Geschäftsjahren 2000 bis einschließlich 2008 (Ausleihungen nach Programmen,
Währungstransaktionen, Zahlungsrückstände, Jahresüberschüsse)?
Ausleihungen nach Programmen 2000 bis 2008 (in Mrd. SZR)
1 Abweichungen gehen auf Rundungen zurück
Währungstransaktionen 2000 bis 2008 (in Mrd. SZR)
Zahlungsrückstände 2000 bis 2008 (in Mrd. SZR)
Überschüsse 2000 bis 2008 (in Mio. SZR)
22. Hält der IWF Eigentumsanteile an Liegenschaften in der Bundesrepublik
Deutschland?
Nein
23. Ist der IWF aus Sicht der Bundesregierung für die nächsten fünf Jahre in
der Lage, sämtliche eigenen Aufwendungen aus Erträgen im operativen
Geschäft zu finanzieren?
Wenn ja, wie lauten hierzu die wichtigen Kennzahlen der Finanzplanung?
Die Fähigkeit des IWF, seine Aufwendungen aus Erträgen im operativen
Geschäft zu finanzieren, hängt wesentlich davon ab, ob und wie schnell das neue
Einkommensmodell in Kraft treten kann. Hierfür sind mehrere
Voraussetzungen zu schaffen, u. a. Ratifizierung der Änderung des IWF-Abkommens durch
die Mitglieder zur Erweiterung der Anlagebefugnisse, Zustimmung zu
Goldverkäufen durch den US-Kongress.
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Stand-By Arrangements 21,40 17,10 28,60 34,20 42,10 35,80 11,70 6,50 5,20
Extended Arrangements 16,80 16,10 15,50 15,00 13,80 9,40 7,50 0,70 0,70
Supplemental Reserve Facility – 4,10 5,90 15,70 6,00 4,60 – – –
Compensatory and Financing Facility 3,00 3,00 0,80 0,40 0,10 0,08 0,08 0,08 0,04
Systemic Transformation Facility 2,70 1,90 1,30 0,60 0,20 0,02 – – –
SAF Arrangements 0,50 0,40 0,30 0,10 0,09 0,05 – – –
PRGF Arrangements 5,90 6,00 6,20 6,70 6,70 6,60 3,80 3,80 3,80
Trust Fund 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09 0,07
Total1 50,40 48,70 58,70 72,90 69,00 56,60 23,10 11,20 9,80
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (vorl.)
Ankäufe 6,4 9,6 29,2 21,8 17,8 1,6 2,2 2,3 1,5
Verkäufe 23,0 11,2 19,2 7,8 21,6 13,9 32,8 14,2 2,9
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (vorl.)
2,1 2,0 2,1 1,7 1,7 1,8 1,6 1,6 1,2
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 (vorauss.)
349 223 490 963 1 277 877 342 –124 –146
Drucksache 16/9563 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode24. Verfügt die Bundesregierung über eine „Reformagenda“ zur
Weiterentwicklung des IWF?
Wenn ja, welche Reformansätze sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt den vom ehemaligen Geschäftsführenden
Direktor, Rodrigo de Rato, angestoßenen Reformprozess des IWF, der unter dem
derzeitigen Geschäftsführenden Direktor, Dominique Strauss-Kahn,
weitergeführt wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat die bei der Frühjahrstagung
2008 beschlossenen Reformen zur Quoten- und Stimmrechtsverteilung im IWF
sowie zur Finanzierung des IWF konstruktiv mitgearbeitet und unterstützt.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den IWF mit Aufgaben
zur Überwachung des internationalen Finanzsystems zu betrauen (siehe
beispielhaft Magazin stern vom 15. Mai 2008, Seite 40)?
Die Bundesregierung spricht sich für eine stärkere Einbeziehung von
Finanzmarktfragen in die reguläre bilaterale und multilaterale wirtschaftspolitische
Überwachungstätigkeit des IWF aus.
26. Welche wirtschaftspolitischen Impulse liefert der IWF aus Sicht der
Bundesregierung zur Förderung des Welthandels, welche nicht primär von
der World Trade Organization WTO wahrgenommen werden?
Entsprechend des IWF-Abkommens (Articles of Agreement) hat der IWF unter
anderem das Ziel, „die Ausweitung und ein ausgewogenes Wachstum des
Welthandels zu erleichtern und dadurch zur Förderung und Aufrechterhaltung eines
hohen Beschäftigungsgrads und Realeinkommen sowie zur Entwicklung des
Produktionspotentials aller Mitglieder als oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik
beizutragen“ (Artikel I, (ii)).
27. In welcher Form arbeitet die Bundesregierung mit dem IWF im Kontext
der „Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der
Währungspolitik“ zusammen?
Insbesondere die Frühjahrs- und Herbsttagungen des IWF bilden eine wichtige
Plattform für die Zusammenarbeit auf höchster Ebene. Auf den bei dieser
Gelegenheit stattfindenden Sitzungen des International Monetary and Financial
Committee (Lenkungsausschuss des IWF) wird die Strategie für die Arbeit des
IWF auf Finanzminister- und Notenbankgouverneursebene festgelegt.
In der täglichen Arbeit des IWF werden die deutschen Positionen durch den
deutschen Exekutivdirektor gegenüber dem Management des IWF und den
anderen IWF-Mitgliedern vertreten. Dazu erfolgen enge Abstimmungen auf
europäischer Ebene.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/956328. Wie beurteilt die Bundesregierung aus wirtschaftspolitischer Sicht den
Vorschlag, sämtliche Stimmrechtsmandate der Bundesrepublik
Deutschland bei multilateralen Finanzorganisationen wie auch dem IWF in einem
Ressort zu bündeln?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Bündelung dieser
Kompetenzen im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie?
Da sich die verschiedenen multilateralen Organisationen mit sehr
unterschiedlichen Themen befassen (Finanz- und Wirtschaftspolitik, Entwicklungspolitik,
Außenpolitik usw.), wäre eine inhaltlich sinnvolle Betreuung durch nur ein
Ressort schwer vorstellbar. Die bisherige Aufteilung hat sich bewährt, bei
überschneidenden Kompetenzen erfolgt eine enge Abstimmung zwischen den
Ressorts.
29. Sind Leistungen des IWF im Rahmen der ODA Official Development
Assistance anrechenbar?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, auf welche Volumina belief/beläuft sich die Anrechnung für die
Geschäftsjahre 2000 bis einschließlich 2008?
Für den genannten Zeitraum sind keine ODA-Leistungen des IWF in der
OECD/DAC Datenbank vorhanden. Auf die ODA (Official Development
Assistance) können Beiträge an folgende IWF-Fonds angerechnet werden:
IMF – ENDA Subsidisation of IMF Emergency Assistance for Natural
Desasters, IMF – PRGF Poverty Reduction and Growth Facility Trust, IMF – PRGF-
HIPC Poverty Reduction and Growth Facility – Heaviliy Indebted poor
Countries Initiative Trust.
2000 bis 2007 wurden folgende Beiträge auf die deutsche ODA angerechnet
(2008 liegt noch nicht vor):
PRGF Trust: 2000: 06,3 Mio. Euro; 2001: 07,6 Mio. Euro,
PRGF-HIPC: 2006: 11,9 Mio. Euro; 2007: 12,05 Mio. Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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