Haltung der Bundesregierung zur Online-Konsultation der EU-Kommission zu freiwilligen nationalen Prüfzeichen
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Freiwillige Prüfzeichen wie das GS-Zeichen leisten einen wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz. Verbraucher können sich darauf verlassen, dass ein Produkt, das ein GS-Zeichen trägt, von neutralen Experten geprüft wurde, bevor es auf den Markt gebracht wurde, und anschließend auch seine Fertigung überwacht wird. Das GS-Zeichen ist damit eine unverzichtbare Orientierungshilfe für den Verbraucher. Es genießt große Akzeptanz bei den Herstellern, die ihre Sicherheitskompetenz durch ein neutrales Testat dokumentieren können.
Im Zuge der Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Vermarktung von Produkten auf Basis der Richtlinien des sogenannten New Approach versuchte die EU-Kommission nationale Prüfzeichen (GS-Zeichen) zu verbieten – unter anderem mit der Begründung, dass das GS-Zeichen den freien Warenverkehr behindere. Dies trifft nicht zu, da es jedem Hersteller offen steht, der sich den strengen Prüfanforderungen unterwirft. Das GS-Zeichen wird weltweit von insgesamt 84 GS-Prüfstellen vergeben.
Das EU-Parlament sprach sich in Erster Lesung am 21. Februar 2008 gegen ein Verbot freiwilliger Prüfzeichen aus. Auch der Deutsche Bundestag hat am 8. Mai 2008 in seinem einstimmigen Beschluss „Sicheres Spielzeug für unsere Kinder“ die Forderung formuliert: „Das GS-Zeichen muss erhalten bleiben, solange es kein EU-einheitliches Prüfzeichen gibt, das diese Funktion zuverlässig erfüllt“. Vertreter aller Fraktionen richteten den dringenden Appell an die Bundesregierung, sich in Brüssel für die Beibehaltung des GS-Zeichens einzusetzen. Am 25. April 2008 hatte sich der Bundesrat zuvor in gleicher Richtung geäußert.
Wie der Entwurf der Spielzeug-Richtlinie vom 18. Februar 2008 zeigt, hält die EU-Kommission an ihrem Verbotskurs fest. Der Aufforderung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments vom 27. November 2007, in einer umfangreichen Studie („in-depth analysis“) die Bedeutung und den Wert eines unabhängigen Prüfsiegels wissenschaftlich zu analysieren, ist die Kommission bisher nur unzureichend nachgekommen.
So hat sie am 11. April 2008 eine Internet-Konsultation „Umfrage zu einem möglichen Sicherheitszeichen für Verbraucher“ gestartet. Die Laufzeit dieser Umfrage endet am 6. Juni 2008 und soll als Grundlage der künftigen Position der EU-Kommission zum GS-Zeichen bzw. einem freiwilligen EU-Prüfzeichen, das den Standards des GS-Zeichens entspricht, herangezogen werden.
Die Internet-Konsultation wirft eine Reihe weitreichender Fragen auf: Sie richtet sich zwar mit einem Drittel ihrer Fragen an Verbraucher, wurde von der EU-Kommission aber nicht transparent an die Verbraucher kommuniziert. Selbst für Experten ist die Umfrage auf den Seiten der EU-Kommission nur schwer zu finden. Zudem enthält sie eine Reihe von suggestiven Fragen, die auf eine Diskreditierung des GS-Zeichens schließen lassen. Die Umfrage wurde im Zeitraum zwischen dem 11. April 2008 und dem 6. Mai 2008 mehrfach verändert, sodass schon allein deswegen von einer wissenschaftlichen Seriosität nicht die Rede sein kann.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
War der Bundesregierung die Online-Konsultation bekannt, wenn ja, seit wann?
War die Online-Konsultation methodisch mit den Mitgliedstaaten abgestimmt?
War der konkrete Fragenkatalog der Online-Konsultation mit den Mitgliedstaaten abgestimmt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Fragen zum Teil nicht offen bzw. suggestiv formuliert und daher unverwertbar sind?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch die mangelnde Kommunikation und die konkrete Formulierung der Fragen den Interessen der Verbraucher nicht hinreichend Rechnung getragen wird?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Fragebögen während des Konsultationszeitraums mehrfach verändert wurden?
Wenn ja, warum wurden diese verändert?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Veränderung der Fragen während einer laufenden Umfrage wissenschaftlich nicht seriös und die Verwertbarkeit der Konsultation folglich statistisch fragwürdig ist?
Hält die Bundesregierung die Online-Konsultation für ein geeignetes Verfahren zur repräsentativen Erhebung von belastbaren Daten?
Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Eurobarometer-Umfrage zur Erhebung von Daten gegenüber einer Online-Konsultation nicht besser geeignet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Online-Konsultation zur Vorbereitung einer für den Verbraucherschutz elementaren Weichenstellung weniger geeignet ist als eine wissenschaftliche Studie?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Ergebnis dieser Online-Umfrage unter keinen Umständen die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments die EU-Kommission geforderte umfangreiche Studie („in-depth analysis“) über die Bedeutung freiwilliger Prüfsiegel ersetzen kann?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass bei der EU-Kommission gegenüber dem deutschen GS-Zeichen seit Jahren ohne nachvollziehbare Argumentation eine ablehnende Haltung besteht?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den vom Bundestag am 8. Mai 2008 geforderten Erhalt des GS-Zeichens in Brüssel durchzusetzen?
Hält es die Bundesregierung für rechtssystematisch zulässig, im Rechtsrahmen nach dem sogenannten New Approach private Prüfsiegel zuzulassen, sie aber in Richtlinien für einzelne Produktgruppen, zum Beispiel für Spielzeug, auszuschließen?