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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Förderung des deutschen Stipendienwesens

<span><span>Ausbau des Stipendienwesens, Stipendium als Begabtenförderung, Förderquote, Verteilung und Auswirkung der Förderung, fehlende Gesamtübersicht über Vergabepraxis, weiterer Handlungsbedarf, Kritik des BDA an den rechtlichen Rahmenbedingungen des Stipendienwesens</span></span>

Fraktion

FDP

Datum

16.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/938128. 05. 2008

Förderung des deutschen Stipendienwesens

der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 18. Februar 2008 wurde eine erste Grundsatzdiskussion hinsichtlich der Fördermöglichkeiten des Stipendienwesens an deutschen Hochschulen geführt. In diesem Zusammenhang wurde das Büro der GWK damit beauftragt, mit Unterstützung durch das BMBF und das Land Nordrhein-Westfalen, einen aktuellen Sachstandsbericht zur Stipendienlandschaft innerhalb Deutschlands zu erstellen. Dabei kam man zu dem ernüchternden Ergebnis, dass offenbar „weder in den Wissenschaftsministerien noch in der Wirtschaft zusammenfassende vollständige Übersichten über die Art und Anzahl der in dem einzelnen Land – einschl. von Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen – vergebenen Stipendien an Studierende an den Hochschulen des Landes existieren“ (vgl. Bericht GWK, „Förderung des Stipendienwesens an deutschen Hochschulen“).

Auf Nachfrage teilte die Bundesregierung mit, dass eine „umfassende und aktuelle empirische Analyse des deutschen Stipendienwesens aufgrund der heterogenen Struktur der Stipendien für Studierende“ (vgl. schriftliche Fragen des Abgeordneten Uwe Barth, 5/70 und 5/71) nur schwer durchzuführen sei. Das aus den Mitteln des BMBF finanzierte Internetportal www.stipendiumplus.de konzentriere sich lediglich auf die Angebote der staatlich finanzierten Begabtenförderwerke. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Stipendiengeber den Auf- bzw. Ausbau eines nichtstaatlichen Stipendiensystems durch ein eigenes Angebot flankieren würden (vgl. schriftliche Fragen 5/70 und 5/71). Es stellt sich gerade auch mit Blick auf diese Antwort die Frage, ob der Bund nicht durch eine vergleichsweise kostengünstige Bereitstellung von adäquaten Rahmenbedingungen für Stipendiengeber und Stipendiaten einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Gesamtsituation der Studienfinanzierung leisten könnte.

Drucksache 16/9381 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwiefern betrachtet es die Bundesregierung als ihre Aufgabe, das Stipendienwesen in Deutschland zu fördern und auszubauen sowie die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen?

2

Betrachtet die Bundesregierung die Förderquote von rund 2 Prozent der Studierenden (vgl. 18. Sozialerhebung) durch Stipendien als den Ansprüchen einer modernen Wissensgesellschaft genügend?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

Wenn nein, welche Förderquote wäre angemessen?

3

Betrachtet die Bundesregierung die Vergabe von Stipendien vornehmlich als Instrument der Begabtenförderung?

Wenn ja, weshalb?

4

Inwiefern können Stipendien einen Beitrag zur Finanzierung der allgemeinen Lebenshaltungskosten und Studienbeiträge von Studierenden leisten, gerade auch für Studierende die keinen BAföG-Anspruch haben?

5

Wie verteilt sich die Förderung von Stipendiaten mit Blick auf Geschlecht und Studienabschnitt?

Wie hoch ist der geförderte Studierendenanteil in Bachelor-, Master- oder postgradualen Promotionsstudiengängen?

6

Wie wirkt sich die Förderung von Doktoranden durch Stipendien auf den Verlauf von Promotionsvorhaben aus?

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung diesbezüglich?

7

Welche Erfahrungswerte gibt es mit Stipendien in anderen OECD-Staaten?

Wie stellt sich die durchschnittliche Förderquote Deutschlands (~2 Prozent) im OECD-Vergleich dar?

8

Welche Bedeutung kommt der Finanzierung der Studienaufenthalte spezieller Studierendengruppen (insbes. Studierende aus dem Ausland) durch die Vergabe von Stipendien zu und inwiefern wäre der Ausbau dieser Fördermöglichkeit geboten?

Welche Möglichkeiten der Finanzierung sieht die Bundesregierung auch jenseits der Vergabe staatlicher Stipendien?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass laut GWK-Bericht weder Bund und Länder, noch die Wirtschaft eine zuverlässige Gesamtübersicht über für Studierende an deutschen Hochschulen vergebene Stipendien verfügen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass auch die Studentenwerke nicht in der Lage sind, Informationen zu Stipendienprogrammen bereit zu stellen (vgl.: „Mit 350 Euro Bafög kommst Du nicht aus Siegen raus“, Westfälische Rundschau vom 31. August 2007) oder gar nicht erst angefragt werden (vgl.: HISBUS-Kurzinformation Nr. 19, „Kredite zur Studienfinanzierung“, März 2008), wenn Studierende in Finanzierungsfragen Orientierung suchen?

11

Welche anderen Möglichkeiten haben Studierende, sich ein umfassendes Bild von den Förderoptionen durch Stipendien zu machen, wenn Bund, Länder, Wirtschaft oder Studentenwerke nicht über eine „zuverlässige Gesamtübersicht“ verfügen?

12

Betrachtet es die Bundesregierung als hinreichend, sich auf die Bereitstellung von Mitteln und Informationen für die Begabtenförderungswerke zu beschränken, um eine nachhaltige Stärkung des deutschen Stipendienwesens herbeizuführen?

Sieht die Bundesregierung darüber hinausgehend einen Handlungsbedarf?

13

Inwiefern wäre die Bundesregierung dazu bereit, den Aufbau eines nichtstaatlichen Stipendiensystems durch die Bereitstellung von Informationsangeboten (für Stipendiengeber und potentielle Stipendiaten) zu unterstützen?

14

Inwiefern bietet das vom BMBF finanzierte Internetportal www.stipendiumplus.de Leistungen und Informationen für potentielle Stipendiaten, die über den Querverweis auf die etablierten Begabtenförderungswerke hinausreichen?

15

Über welche Kenntnisse hinsichtlich des Bekanntheitsgrades und der Frequentierung des seit einem Jahr existierenden Internetportals „stipendiumplus“ verfügt die Bundesregierung?

Kann das Informationsportal als erfolgreich angesehen werden?

Weswegen?

16

Weswegen wurde das Internetportal „stipendiumplus“ bislang nicht für private Stipendiengeber geöffnet?

Ist dies beabsichtigt?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an den „kontraproduktiven rechtlichen Rahmenbedingungen (Schreiben an die GWK, „Stipendien der deutschen Wirtschaft für Studierende“, 18. März 2008), insbesondere mit Bezug auf die Anrechnung von Stipendien auf die BAföG-Fördersätze und die Bleibeperspektive für ausländische Stipendiaten?

Berlin, den 28. Mai 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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