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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verschleierung von Subventionen gegenüber der WTO

<span>Angebliche Nichterfüllung von Verpflichtungen und Bruch internationaler Verträge der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Meldung von Subventionstatbeständen gegenüber der WTO</span>

Fraktion

FDP

Datum

17.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/938528. 05. 2008

Verschleierung von Subventionen gegenüber der WTO

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Subventionen und andere interne Stützungsmaßnahmen beeinträchtigen die Allokationsfunktion der globalen Märkte und stellen deshalb ein ernst zu nehmendes Handelshemmnis dar. Die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) haben dem im Rahmen der „Uruguay-Runde“ von 1986 bis 1994 Rechnung getragen und zur Förderung des weltweiten Freihandels das „Agreement on Subsidies and Countervailing Measures“ (ASCM) geschlossen. Dieses verpflichtet die Mitgliedstaaten der WTO, so genannte spezifische Subventionen, die nur Unternehmen aus dem jeweiligen Land zu Gute kommen, als potentiell handelsverzerrend der WTO zu melden. Auf dieser Grundlage sollen Transparenz über das Ausmaß von Subventionszahlungen geschaffen und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, gezielt gegen diskriminierende und handelsverzerrende Subventionen im Rahmen der WTO vorzugehen.

Einem Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts (FiFo) mit dem Titel „WTO Subsidy Notifications. Assessing German Subsidies under the GSI notification template proposed for the WTO“ vom April 2008 zufolge kommt die Bundesrepublik Deutschland diesen Verpflichtungen gegenüber der WTO nicht annähernd nach. Vielmehr seien beispielsweise für das Jahr 2006 lediglich Subventionen von 1,25 Mrd. Euro gemeldet worden, wohingegen das FiFo auf einen Betrag von mindestens 10,8 Mrd. Euro gekommen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Ist der Bundesregierung das Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitutes mit dem Titel „WTO Subsidy Notifications. Assessing German Subsidies under the GSI notification template proposed for the WTO“ vom April 2008 bekannt?

2

Falls ja, wie beurteilt sie dessen Ergebnisse?

3

Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung der Gutachter, wonach Deutschland innerhalb der Gruppe der OECD-Staaten zu denjenigen Ländern zählt, die im Hinblick auf die Offenlegung von Subventionen am wenigsten Bereitschaft zur Transparenz zeigen?

4

Falls ja, worin liegt dieses Verhalten begründet? Falls nein, warum nicht?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung eines der Verfasser des Gutachtens, wonach das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der WTO einen „Bruch internationaler Verträge“ darstellt (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 7. Mai 2008)? Falls nein, warum nicht?

6

Erwartet die Bundesregierung rechtliche Auseinandersetzungen mit der WTO? Falls nein, warum nicht?

7

Zu welchen Zeitpunkten hat die Bundesrepublik Deutschland Notifikationen deutscher Subventionen gemäß ASCM an die WTO versandt?

8

Wie hoch waren jeweils die gemeldeten Gesamtniveaus deutscher Subventionen gemäß ASCM?

9

Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung sind für diese Berichte verantwortlich?

10

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Klarheit über die Definition von Subventionen im internationalen Kontext?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von Subventionen und anderen internen Stützungsmaßnahmen auf den freien Welthandel im Allgemeinen?

12

Sind der Bundesregierung Fälle spezifischer Subventionen aus anderen WTO-Mitgliedstaaten bekannt, die zu Handelsnachteilen für deutsche Unternehmen geführt haben?

13

Falls ja, hat die Bundesregierung in diesen Fällen vom Streitschlichtungsmechanismus der WTO Gebrauch gemacht?

14

Falls ja, mit welchen Ergebnissen endeten diese Streitschlichtungsverfahren?

15

Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das Instrument „Streitschlichtungsverfahren“ bei der WTO bewährt?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Absatzhilfen zugunsten des deutschen Steinkohlebergbaus oder für Zivilflugzeuge der Firma Airbus S.A.S. keine spezifischen Subventionen gemäß des ASCMs darstellen?

17

Wenn ja, warum nicht?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität des ASCM?

19

Wie viele Länder haben sich im vergangenen Jahr über die WTO-Daten hinaus bei der Bundesregierung nach Berichten über Subventionen in Deutschland erkundigt?

20

Fragt die Bundesregierung derartige Daten bei den Regierungen von Handelspartnerländern ab?

21

Falls ja, warum verlässt sie sich nicht auf die bei der WTO vorliegenden Daten?

Berlin, den 28. Mai 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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