Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand zweites Quartal 2008)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für Inlandseinsätze der Bundeswehr erweitern. In diesem Zusammenhang muss auch so genannten Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denn Erfahrungen wie der Bundeswehreinsatz in Heiligendamm oder der Einsatz an der Münchner Sicherheitskonferenz zeigen, dass die Grenzen zwischen Amtshilfe und „Einsatz“ im Sinne des Grundgesetzartikels 87a Abs. 2 in der Praxis der Bundesregierung fließend sind. Eine Zunahme von Amtshilfeleistungen, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten ist, muss auch unter dem Aspekt kritisch betrachtet werden, dass die Bundesregierung hiermit eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt.
Die Fragesteller haben die Informationspolitik der Bundesregierung hinsichtlich Inlandseinsätzen wiederholt kritisiert und betont, dass das Parlament jederzeit in vollem Umfang über solche Einsätze, aber auch über Amtshilfemaßnahmen informiert werden müsse. Dazu gehört nicht nur, die bevorstehenden Einsätze abzufragen, sondern es ist notwendig, Auskunft auch über die zurückliegenden zu verlangen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung weist erneut den in der Vorbemerkung implizit erhobenen Vorwurf einer schleichenden Militarisierung der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland zurück. Zudem ist nicht ersichtlich, dass die Bundesregierung unzureichend über Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland im Rahmen der Amtshilfe und gegenüber Dritten unterrichtet haben soll.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau u. a. der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksachen 16/6159, 16/6301, 16/7427 sowie 16/8615). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Juni 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragen und Antworten8
Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Artikel 35 Abs. 1 (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden? a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt, und was ist der jeweilige Wortlaut? b) Falls die Bundesregierung den Wortlaut nicht veröffentlichen will: – Worin besteht der wesentliche Inhalt des jeweiligen Ersuchens, – was ist der beabsichtigte Zweck, – welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden, – wie viele Soldaten inklusive der zur „Eigensicherung“ abgestellten werden zum Einsatz kommen, – über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldaten, – welche Aufgaben sollen die Soldaten erfüllen, – an welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchem Ort bzw. in welcher Region soll der Einsatz stattfinden, – welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?
Zurzeit sind vier Anträge auf Amtshilfe positiv entschieden. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 1 verwiesen. Darüber hinaus sind derzeit vier Anträge auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe bei protokollarischen Anlässen positiv entschieden. Die Unterstützungsleistung der Bundeswehr beruht auf Amtshilfeersuchen oberster Bundesbehörden bzw. oberster Bundesorgane. Zur Sicherstellung eines ungefährdeten Ablaufs der Veranstaltung wird im Vorfeld von einer detaillierten Darstellung des Wortlautes Abstand genommen. Die Unterstützungsleistungen werden bei einer offiziellen Veranstaltung der anfordernden Stellen erbracht und bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung durch medizinisches Personal (zwischen zwei und vier Soldatinnen und Soldaten) und Fahrzeuge. Das Personal ist nicht bewaffnet, der Schutz des Personals erfolgt durch die Polizei. Die entstehenden Kosten können erst nach Abschluss der Unterstützungsleistungen erfasst werden. Nach § 8 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unterbleibt eine Kostenerstattung, sofern Amtshilfe zwischen Behörden desselben Rechtsträgers, z. B. zwischen Bundesbehörden, geleistet wird. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 1a verwiesen.
Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Zurzeit liegt ein Antrag auf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe vor, der noch nicht abschließend bearbeitet ist. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegen fünf Anträge auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe vor, die noch nicht abschließend bearbeitet sind. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 2a verwiesen.
Wie viele Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit wann, und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Zurzeit sind 31 Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter entschieden. Zu Einzelheiten wird auf die Beilagen 3 und 3a verwiesen.
Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Zurzeit liegen vier Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter vor, die noch nicht abschließend bearbeitet sind. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 4 verwiesen.
Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/8615) durchgeführt (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Im ersten Quartal 2008 wurden 12 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 5 verwiesen. Weiterhin wurden im ersten Quartal 2008 14 sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe bei protokollarischen Anlässen erbracht. Sie beruhten auf Amtshilfeersuchen oberster Bundesbehörden und -organe. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 5a verwiesen.
Welche Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter hat die Bundeswehr seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/8615) durchgeführt (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Im ersten Quartal 2008 wurden 21 Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Beilagen 6 und 6a verwiesen.
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/8615) abgelehnt worden (bitte die Anträge nach Schema der Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ablehnung nennen)?
Im Zeitraum 14. März 2008 bis 19. Juni 2008 wurden drei Anträge auf Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe bzw. für Veranstaltungen Dritter abgelehnt. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 7 verwiesen. Im Zeitraum 14. März 2008 bis 19. Juni 2008 wurde ein Antrag auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe abgelehnt. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 7a verwiesen.
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/8615) zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach Schema der Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?
Im Zeitraum 14. März 2008 bis 19. Juni 2008 wurden drei Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung durch die Antragsteller zurückgezogen. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 8 verwiesen. Im Zeitraum 14. März 2008 bis 19. Juni 2008 wurde ein Antrag auf sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen durch den Antragsteller zurückgezogen. Zu Einzelheiten wird auf die Beilage 8a verwiesen.