Beschäftigung, Qualifizierung und Weitervermittlung des Personals des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Günter Graf, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Uwe Lambinus, Dorle Marx, Peter Paterna, Bernd Reuter, Gisela Schröter (Sondershausen), Rolf Schwanitz, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Hans-Joachim Welt, Wolfgang Thierse, Holger Bartsch, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Markus Meckel, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Siegfried Willy Scheffler, Dr. Emil Schnell, Karl-Heinz Schröter (Kohen-Neuendorf), Wieland Sorge, Dr. Gerald Thalheim, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Klaus Kübler, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
I Beschäftigungsstand
1. Wie hoch ist die Zahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der neuen Länder in den Einrichtungen des Bundes der Länder der Kommunen der Post der Bahn der Sozialversicherungsträger der Bundesanstalt für Arbeit der rechtlich selbständigen Wirtschaftsunternehmen?
2. Wie viele Beschäftigte waren am 2. Januar 1991 und am 28. Februar 1991 in den gemeinsamen Einrichtungen der Länder tätig?
3. Wie verteilt sich die Beschäftigtenzahl nach Voll-. und Teilzeit-, sowie unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen?
4. Wie viele ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind zu welchen Zeitpunkten in den Wartestand versetzt worden?
5. Wie hoch ist die Zahl der Ruhegeldempfänger?
6. Wie viele Auszubildende wurden am 3. Oktober 1990 übernommen, und wie verteilen sich die Ausbildungsverhältnisse am 28. Februar 1991 auf die Bereiche des unmittelbaren und des mittelbaren öffentlichen Dienstes?
II. Kündigungen
1. Wie viele ordentliche und wie viele außerordentliche Kündigungen wurden seit dem 3. Oktober 1990 — jeweils getrennt nach Kündigungsgründen gemäß Anlage I, Kap. XIX, Abschnitt III, Nummer 1, Absätze 4 und 5 des Einigungsvertrages — ausgesprochen?
2. Wie viele Klageverfahren sind seit dem 3. Oktober 1990 gegen ordentliche und außerordentliche Kündigungen angestrengt worden?
III. Qualifizierung
1. Aufgrund welcher Konzepte werden die Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt?
2. Welche Qualifizierungsschwerpunkte gibt es?
3. Wie viele Maßnahmen (einschließlich Teilnehmerzahlen) werden bis zum 28. Februar 1991 durch öffentliche und wie viele durch private Bildungsträger geleistet?
4. Wie viele Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 1991 und bis zum 30. September 1991 geplant, in Vorbereitung oder in Durchführung?
5. Wie viele Weiterbeschäftigte und wie viele Wartegeldempfänger (jeweils getrennt) wurden bis zum 28. Februar 1991 qualifiziert?
6. Zu welchen Zeitpunkten ist die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich derzeit im Wartestand befinden und bisher an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen konnten, vor Ablauf des Wartegeldbezuges vorgesehen?
IV. Weitervermittlung
1. Welche Regelungen wurden getroffen, um zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit die Weitervermittlung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern auf freie Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft sicherzustellen?
2. Warum wurde der Vorschlag, eine zentrale Weitervermittlungsstelle und zusätzliche regionale Weitervermittlungsstellen einzurichten, nicht aufgegriffen?
3. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung die ostdeutschen Landesregierungen und Kommunen dabei unterstützt werden, qualifiziertes Personal aus aufgelösten oder teilaufgelösten Einrichtungen zu gewinnen?
Fragen17
Wie hoch ist die Zahl der weiterbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der neuen Länder in den Einrichtungen des Bundes der Länder der Kommunen der Post der Bahn der Sozialversicherungsträger der Bundesanstalt für Arbeit der rechtlich selbständigen Wirtschaftsunternehmen?
Wie viele Beschäftigte waren am 2. Januar 1991 und am 28. Februar 1991 in den gemeinsamen Einrichtungen der Länder tätig?
Wie verteilt sich die Beschäftigtenzahl nach Voll-. und Teilzeit-, sowie unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen?
Wie viele ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind zu welchen Zeitpunkten in den Wartestand versetzt worden?
Wie hoch ist die Zahl der Ruhegeldempfänger?
Wie viele Auszubildende wurden am 3. Oktober 1990 übernommen, und wie verteilen sich die Ausbildungsverhältnisse am 28. Februar 1991 auf die Bereiche des unmittelbaren und des mittelbaren öffentlichen Dienstes?
Wie viele ordentliche und wie viele außerordentliche Kündigungen wurden seit dem 3. Oktober 1990 — jeweils getrennt nach Kündigungsgründen gemäß Anlage I, Kap. XIX, Abschnitt III, Nummer 1, Absätze 4 und 5 des Einigungsvertrages — ausgesprochen?
Wie viele Klageverfahren sind seit dem 3. Oktober 1990 gegen ordentliche und außerordentliche Kündigungen angestrengt worden?
Aufgrund welcher Konzepte werden die Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt?
Welche Qualifizierungsschwerpunkte gibt es?
Wie viele Maßnahmen (einschließlich Teilnehmerzahlen) werden bis zum 28. Februar 1991 durch öffentliche und wie viele durch private Bildungsträger geleistet?
Wie viele Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 1991 und bis zum 30. September 1991 geplant, in Vorbereitung oder in Durchführung?
Wie viele Weiterbeschäftigte und wie viele Wartegeldempfänger (jeweils getrennt) wurden bis zum 28. Februar 1991 qualifiziert?
Zu welchen Zeitpunkten ist die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich derzeit im Wartestand befinden und bisher an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen konnten, vor Ablauf des Wartegeldbezuges vorgesehen?
Welche Regelungen wurden getroffen, um zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit die Weitervermittlung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern auf freie Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft sicherzustellen?
Warum wurde der Vorschlag, eine zentrale Weitervermittlungsstelle und zusätzliche regionale Weitervermittlungsstellen einzurichten, nicht aufgegriffen?
Wie können nach Auffassung der Bundesregierung die ostdeutschen Landesregierungen und Kommunen dabei unterstützt werden, qualifiziertes Personal aus aufgelösten oder teilaufgelösten Einrichtungen zu gewinnen?