Für die politischen Stiftungen stehen Mittel für die institutionelle Förderung im Einzelplan 06 (BMI) zur Verfügung, Projektmittel in den Einzelplänen 05 (AA) und 23 (BMZ).
Für Polen-Maßnahmen kommen beim Auswärtigen Amt der Titel 68617 (Kapitel 05 04), im BMZ Titel 68612 (Kapitel 23 02) in Frage.
Stipendien, die ebenfalls von den Stiftungen vergeben werden, werden aus dem AA-Haushalt (Kapitel 05 04 Titel 681 11) gefördert.
Beim Auswärtigen Amt besteht für die politischen Stiftungen und die Mittlerorganisationen, wie z. B. das Goethe-Institut, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung die Möglichkeit, Finanzmittel für deutsch-polnische Projekte zu erhalten. Auf die im Bundeshaushalt 1990 für die Unterstützung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformprozesses durch die politischen Stiftungen in Polen vorgesehene Gesamtsumme von 2 Mio. DM und die geplante Aufstockung dieser Mittel im Bundeshaushalt 1991 auf 2,47 Mio. DM wurde in der Antwort auf Frage 1 hingewiesen. Die Mittel verteilen sich im einzelnen entsprechend den vorliegenden Anträgen wie folgt auf die Stiftungen:
- Konrad-Adenauer-Stiftung 636 000 DM
- Friedrich-Ebert-Stiftung 600 000 DM
- Friedrich-Naumann-Stiftung 698 000 DM
- Hanns-Seidel-Stiftung 360 000 DM
- Stiftungsverband Regenbogen 176 000 DM.
Dem BMZ standen 1990 - zur Förderung der wirtschaft lichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Polen und in Ungarn - 10 Mio. DM Barmittel und 45 Mio. DM Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Was die politischen Stiftungen angeht, so wurden Projekte der Stiftungen analog der Zweckbestimmung der Titel „Förderung der gesellschaftspolitischen Bildung" und „Förderung der Sozialstruktur" finanziert. Für die Zusammenarbeit mit Polen wurden 1990 den politischen Stiftungen rund 1,77 Mio. DM Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen (für Auszahlungen 1991 bis 1993) in Höhe von 7,1 Mio. DM zugesagt.
Für das Haushaltsjahr 1991 kann der BMZ noch keine verbindlichen Zahlenangaben zur Verfügung stellen.
Mit der bevorstehenden Gründung der „Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit" in Warschau werden zusätzliche Mittel (in polnischer Währung) für deutsch-polnische Projekte in Polen zur Verfügung stehen (siehe auch Antwort auf Frage 7).
Im Haushaltsjahr 1990 sind unsere Leistungen für Polen aus Mitteln des Bundeshaushalts in verschiedenen Bereichen gesteigert worden. Hier sind insbesondere zu nennen: Hilfe für die polnische Landwirtschaft '(Kapitel 05 02 Titel 686 37): 1989: 2,0 Mio. DM; 1990: 17,3 Mio. DM. Aus dem Kapitel 09 02 Titel 686 82 für Consulting-Leistungen, Expertenprogramme und Seminarprogramme, aus dem 1989 0,07 Mio. DM für Expertenprogramme geleistet wurden, wurden im Haushalt 1990 insgesamt 1,07 Mio. DM geleistet. Für 1991 ist eine Steigerung auf 2,8 Mio. DM vorgesehen. Die aus Kapitel 23 02 Titel 686 12 für Polen geleisteten Mittel zur „Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung" beliefen sich im Haushaltsjahr 1990 auf 4,0 Mio. DM, für das Haushaltsjahr 1991 ist eine Steigerung auf 8,5 Mio. DM vorgesehen.