Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/394
19.04.91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Jelpke
und der Gruppe der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/271 —
Bleiberechtsregelungen für heimatlose Roma-Flüchtlinge in der Bundesrepublik
Deutschland
Vorbemerkung
Nach der verfassungsrechtlichen Verteilung der staatlichen
Aufgaben entscheiden grundsätzlich die Länder über den Aufenthalt
und über die Abschiebung von Ausländern sowie über die
Aussetzung von Abschiebungen.
Die Bundesregierung ist über die Absicht des Landes Nordrhein
-
Westfalen unterrichtet, jugoslawische Roma auf freiwilliger Basis
zu repatriieren und ihnen bei der Wiedereingliederung zu helfen.
Eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land
Nordrhein-Westfalen gibt es in dieser Sache nicht.
Wie vielfach in den Medien berichtet (z. B. „tageszeitung" vom 11. März
1991), droht den Roma-Flüchtlingen die Abschiebung nach
Jugoslawien. Das Land Nordrhein-Westfalen plant offenbar in Zusammenarbeit
mit dem Bundesministerium des Innern, diese Menschen mit Hilfe eines
sog. Reintegrationsmodells nach Jugoslawien „zurückzuführen".
1. Trifft es zu, daß zwischen dem Bundesministerium des Innern und
der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in bezug auf das
„Reintegrationsmodell" für Roma eine Zusammenarbeit stattfand
und -findet?
Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 15. April
1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
2. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den
Plänen der Landesregierung, Roma nach Jugoslawien umzusiedeln,
ein?
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Landes
Nordrhein-Westfalen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung das von der Landesregierung
NRW initiierte „Reintegrationsmodell" für Roma in Jugoslawien vor
allem im Hinblick darauf, daß die betreffende Gruppe von Roma
-
Flüchtlingen bereits mehrmals in Osteuropa umgesiedelt worden
ist?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die jugoslawischen
Roma, an die sich das Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen
richtet, in der Vergangenheit umgesiedelt worden sind. Im
übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Abschiebung von
Roma nach Jugoslawien verantworten, das sich in einer brisanten
und schwierigen politischen Entwicklung befindet?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die einer
Rückführung jugoslawischer Roma entgegenstehen.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß insbesondere Roma in
Jugoslawien von Hunger und Not, Unterdrückung und Krankheiten
bedroht sind?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse
vor.
6. Welche Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen an Roma
in den osteuropäischen Ländern liegen der Bundesregierung vor?
Der Reform- und Demokratisierungsprozeß hat inzwischen alle
mittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten erfaßt. Die damit
verbundene Verbesserung der Menschenrechtslage wirkt sich
auch für die in diesen Staaten lebenden Roma aus.
Einen vorübergehenden Rückschlag gab es in Rumänien im Juni
1990, als es zu gewaltsamen Übergriffen von der Präsidentschaft
herbeigerufener Bergarbeiter kam. Unter den Opfern dieser
Übergriffe waren neben anderen Personengruppen auch Roma.
Die anhaltende Repression im jugoslawischen Kosovo richtet sich
gegen die dort lebenden ethnischen Albaner. Unter der dadurch
hervorgerufenen Atmosphäre allgemeiner Spannung und
Unsicherheit leiden auch andere dort lebende Bevölkerungsgruppen
wie die Roma.
Es bestehen in einigen mittel- und osteuropäischen Ländern,
darunter Jugoslawien und Rumänien, gesellschaftliche Vorurteile
allgemeiner Art gegenüber Roma, die im Einzelfall zu einer
faktischen Diskriminierung führen können.
Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. In welchen Ländern werden Roma aufgrund ihrer
Volkszugehörigkeit verfolgt, und in welchen Ländern genießen Roma eine
weitgehende politische Autonomie?
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung werden Roma
aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit in keinem europäischen Land
politisch verfolgt.
Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse über eine
weitgehende politische Autonomie von Roma in einem
europäischen Land vor. Derartige Forderungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher in keinem Land von
Interessenvertretungen der Roma geltend gemacht worden.
Inzwischen haben Roma auch in allen mittel-, ost- und
südosteuropäischen Staaten die Möglichkeit, sich am demokratischen
Willensbildungsprozeß zu beteiligen. In den meisten dieser
Staaten haben Roma politische Parteien oder landesweite
Interessenvertretungen gegründet, deren Vertreter teilweise nationalen und
regionalen Parlamenten angehören.
8. Erkennt die Bundesregierung die in der Bundesrepublik
Deutschland lebende Gruppe der Roma als Minderheit an?
Nein. Das Volk der Roma lebt in mehreren Staaten. Die Regelung
ihres Status ist seit langem Gegenstand von Überlegungen in
verschiedenen internationalen Gremien. Für die Bundesregierung
besteht keine Veranlassung, diesen Überlegungen durch eine
innerstaatliche Regelung vorzugreifen.
9. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung prinzipiell zur
Frage eines Bleiberechts für Roma-Flüchtlinge?
Ausländische Roma unterliegen in gleicher Weise wie andere
Ausländer den allgemeinen ausländer- und asylrechtlichen
Bestimmungen. Die Bundesregierung hält es für nicht erforderlich
und auch nicht für zweckmäßig, über die bestehenden
ausländerrechtlichen Vorschriften hinaus Sonderregelungen für diese
Personengruppe einzuführen.
10. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie viele Roma
als verfolgte Roma den Status von Asylberechtigten haben?
Nein. Die Asylstatistik enthält insoweit nur das Merkmal
„Staatsangehörigkeit".
11. Liegen dem Bundesministerium des Innern Anträge vom Juni des
vergangenen Jahres auf die Behandlung von 145 Roma-Familien
als Heimatlose im Sinne der Genfer Konvention vor?
12. Wie ist der gegenwärtige Stand der Bearbeitung dieser Anträge, die
seinerzeit vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium des
Innern weitergeleitet wurden?
13. Wann ist mit der Zustellung rechtsmittelfähiger Bescheide zu
rechnen?
14. Welche Schritte wurden bisher unternommen, um eine
Abschiebung der Antragsteller/innen bis zur Beendigung der Prüfung ihrer
Anträge zu verhindern?
Im Mai 1990 wurde eine Delegation der Rom & Cinti Union im
Bundeskanzleramt zu einem Gespräch empfangen. Dabei wurde
von Seiten der Rom & Cinti Union eine Liste mit Namen von
Antragstellern übergeben.
Der Bundesminister des Innern hat bereits mit Schreiben vom
26. Juli 1990 die Rom & Cinti Union, in deren Namen die Liste
übergeben worden war, darüber unterrichtet, daß die Namensliste
zur weiteren Sachbehandlung den zuständigen Ländern
zugeleitet wurde. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die
Entscheidung über den weiteren Aufenthalt der in der genannten
Liste aufgeführten Ausländer in die Zuständigkeit der jeweils
betroffenen Ausländerbehörden fällt und daß nach geltender und
zukünftiger Rechtslage die für diesen Personenkreis geforderte
generelle Einräumung der Rechtsstellung nach der Genfer
Konvention und durch Verordnung nach § 1 Abs. 2 des Heimatlosen
-
Ausländergesetzes die Gleichstellung mit heimatlosen
Ausländern nicht in Betracht kommt.
In gleicher Weise hat der Bundesminister des Innern mit
Schreiben vom 31. August 1990 den bevollmächtigten Rechtsanwalt der
Rom & Cinti Union unterrichtet.
Im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder ist der
Bundesregierung der gegenwärtige Stand der Bearbeitung der Anträge nicht
bekannt.
15. Welche Maßnahmen wurden bisher vom Bundesministerium des
Innern bzw. von den Innenministerien der Länder eingeleitet, um
die Europaratsempfehlungen 563 (Parlamentarische Versammlung,
1969), 75 (Ministerrat, 1975) und 125 (Ständige Konferenz, 1981) in
die Tat umzusetzen?
Welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen sind geplant?
Zu den Empfehlungen und Entschließungen auf europäischer
Ebene hat die Bundesregierung eingehend in ihrer Antwort vom
3. Mai 1985 auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN
(Drucksache 10/3292) Stellung genommen. Dieser Stellungnahme
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen.
16. Ist der Bundesregierung der Vorschlag der niederländischen
Regierung bekannt, eine europäische Experten/Expertinnen-Konferenz
zur Lage der Roma-Flüchtlinge einzuberufen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Niederlande anläßlich
einer Ministerkonferenz des Europarates über Ost-West-
Wanderungsfragen, die am 24. und 25. Januar in Wien stattfand, eine
Expertenkonferenz zu den Problemen der heimatlosen Roma in
Europa vorgeschlagen hat.
17. Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Initiative, und
wie unterstützt sie diese konkret?
Die Bundesregierung unterstützt den niederländischen
Vorschlag. Sie wird sich an einer internationalen Expertenkonferenz
zur Lage der Roma beteiligen.
18. Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß gerade die
Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung
gegenüber dem Volk der Roma hat?
Die Bundesregierung hat wiederholt herausgestellt, daß den Sinti
und Roma durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt
worden ist und daß diese Verbrechen als Völkermord anzusehen
sind.]