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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Europäischer Gerichtshof fordert vollständige Umsetzung der EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor gefährlichen Stoffen in deutsches Recht (G-SIG: 12010041)

Gründe für das Ausbleiben einer Umsetzung der Grundwasserrichtlinie 80/68 EWG, Verbote für gefährliche Stoffe, andere Umweltverfahren des EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.04.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/34911.04.91

Europäischer Gerichtshof fordert vollständige Umsetzung der EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor gefährlichen Stoffen in deutsches Recht

der Abgeordneten Susanne Kastner, Marion Caspers-Merk, Klaus Lennartz, Hermann Bachmaier, Friedhelm Beucher, Lieselott Blunck, Ursula Burchardt, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Eike Ebert, Ludwig Eich, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Brigitte Lange, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Jan Oostergetelo, Manfred Reimann, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Dietmar Schütz, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Hildegard Wester, Dieter Wiefelspütz, Hanna Wolf

Vorbemerkung

Das Grundwasser in der Bundesrepublik Deutschland ist durch hohe Industriedichte, Intensivierung der Landwirtschaft, Luftschadstoffe, Altlasten und undichte Kanalisation vielerorts mit gefährlichen Stoffen belastet. (Siehe „Umweltbericht 1990" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Februar 1991 (AZ C-131/88) festgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland die EG-Richtlinie über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (80/68 EWG vom 17. Dezember 1979) nicht in erforderlichem Maße in deutsches Recht umgesetzt hat.

Insbesondere wird in der Urteilsbegründung auf das fehlende allgemeine Verbot jeglicher direkter Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe der Liste I (organische Halogenverbindungen, Phosphor-, Zinn-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen sowie Mineralöle, Kohlenwasserstoffe und Cyanide) und auf fehlende Regelungen zur Vermeidung von indirekten Ableitungen aus der Lagerung und Beseitigung gefährlicher Stoffe ins Grundwasser hingewiesen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, das Wasserhaushaltsgesetz, das Abfallgesetz und andere relevante Gesetze und Verordnungen zu überprüfen und unverzüglich die strengen Regelungen der EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers in deutsches Recht zu übertragen. Gefährliche Stoffe dürfen nicht ins Grundwasser gelangen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Warum wurde die EG-Grundwasserrichtlinie (80/68 EWG vom 17. Dezember 1979) bisher nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 angesichts der vielfach festgestellten Verschmutzung des Grundwassers mit gefährlichen Stoffen?

2

Welche Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Abfallgesetzes und anderer Gesetze müssen geändert bzw. verschärft werden, um die strengen Verbotsregelungen der EG-Richtlinie über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe in deutsches Recht umzusetzen, und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen?

3

Für welche gefährlichen Stoffe muß entsprechend der EG-Richtlinie jegliche direkte Ableitung verboten werden, um eine weitere Verschmutzung des Grundwassers wirksam zu verhindern, bzw. welche weiteren Maßnahmen müssen hierfür zusätzlich ergriffen werden?

4

Mit welchen gesetzlichen Regelungen will die Bundesregierung sicherstellen, daß nach vorgeschriebener Prüfung entsprechend der EG-Richtlinie die Beseitigung und Lagerung gefährlicher Stoffe, die zu einer indirekten Einleitung ins Grundwasser führen, entweder verboten oder durch technische Vorsichtsmaßnahmen eine indirekte Ableitung wirksam verhindert wird?

5

Welche anderen Umweltverfahren der EG-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland sind noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängig, und wie ist z. Z. der jeweilige Verfahrensstand?

Bonn, den 10. April 1991

Susanne Kastner Marion Caspers-Merk Klaus Lennartz Hermann Bachmaier Friedhelm Beucher Lieselott Blunck Ursula Burchardt Klaus Daubertshäuser Dr. Marliese Dobberthien Eike Ebert Ludwig Eich Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Christel Hanewinckel Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Brigitte Lange Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Jan Oostergetelo Manfred Reimann Harald B. Schäfer (Offenburg) Otto Schily Dietmar Schütz Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Hildegard Wester Dieter Wiefelspütz Hanna Wolf

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