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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zentralkartei für polnische Bürger und Bürgerinnen (G-SIG: 12010067)

Rechtsgrundlage, Zeitpunkt des Beginns der Datenspeicherung, Delikte, Bedingungen für eine Löschung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.05.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/42824.04.91

Zentralkartei für polnische Bürger und Bürgerinnen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach Presseberichten sollen polnische Bürger/innen, die in der Bundesrepublik Deutschland straffällig werden oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, in einer Zentralkartei bundesdeutscher Sicherheitsorgane erfaßt werden. Der Aufbau dieser Zentralkartei soll zwischen dem Berliner Innensenator Heckelmann und Bundesinnenminister Dr. Schäuble vereinbart worden sein. Mit dieser Zentralkartei soll angeblich erreicht werden, daß einmal ausgewiesene polnische Bürger/innen, die einen entsprechenden Vermerk im Paß haben, nicht wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können. Auch wenn sie anschließend ihren Paß verloren haben und sich einen neuen ohne Eintrag ausstellen lassen, sei eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen (vgl. TAZ, 8. April 1991).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Treffen die Presseberichte über die Einrichtung einer Zentralkartei für polnische Bürger/innen zu, deren Daten erfaßt und gespeichert werden, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wegen geringfügiger Delikte straffällig geworden sind, sei es wegen kleiner Diebstähle oder weil sie Ordnungswidrigkeiten begangen haben?

Wenn ja:

2

Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Erfassung der polnischen Bürgerinnen in dieser Zentraldatei?

3

Sieht die Bundesregierung durch die Erfassung der Daten von polnischen Bürgern/innen auch wegen der Begehung kleiner Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in einer Zentralkartei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt?

4

Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß mit der Errichtung einer derartigen Zentraldatei die polnische Bevölkerung diskriminiert werden soll, und wenn nein, warum teilt sie diese Meinung nicht?

5

Wurden in der Vergangenheit schon Daten über polnische Bürger/innen gespeichert? Waren diese Daten unter dem Merkmal ihrer Nationalität zentral abrufbar und wurde dies auch so praktiziert? Wenn ja, flossen diese alten Datenbestände in die neue Zentraldatei ein?

6

Wegen welcher Delikte werden polnische Bürger/innen in dieser Zentraldatei gespeichert?

7

Wie viele polnische Bürger/innen sind in dieser Zentraldatei bereits erfaßt?

8

Wann und unter welchen Bedingungen sollen die Daten einzelner polnischer Bürger/innen wieder aus dieser Zentraldatei gelöscht werden können?

9

Werden auch die Daten von Bürgern/innen anderer Nationalitäten zentral gespeichert, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland wegen kleiner Vergehen straffällig geworden sind oder wenn sie Ordnungswidrigkeiten begangen haben?

10

Hat es wegen der Errichtung dieser Zentraldatei diplomatische Gespräche mit der polnischen Regierung gegeben, und wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche?

11

Hält die Bundesregierung es für angemessen, in Anbetracht der neofaschistischen Übergriffe gegen polnische Bürger/innen an dieser Zentraldatei festzuhalten?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in irgendeinem anderen Land bundesdeutsche Staatsbürger/innen in einer Zentraldatei erfaßt sind?

Bonn, den 24. April 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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