Polizeihilfe für Chile
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach Presseberichten soll die Bundesregierung beim Staatsbesuch des chilenischen Präsidenten Aylwin in der Bundesrepublik Deutschland im April 1991 mit diesem auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus in Chile erörtert haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist mit dem chilenischen Präsidenten Aylwin ein Abkommen über Polizeihilfe erörtert und abgeschlossen worden? Wenn ja, welche Vereinbarungen sind dort getroffen worden, und in welchen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung soll es eine Zusammenarbeit geben?
Erhält die chilenische Polizei Ausrüstungsgegenstände von der bundesdeutschen Polizei, und wenn ja, welche?
Werden von der bundesdeutschen Polizei Ausbilder nach Chile geschickt, und wenn ja, aus welchen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung und von welchen Behörden oder Kommandos?
Sollen chilenische Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, und wenn ja, wo, wie viele und in welchen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung?
Soll es zwischen bundesdeutschen und chilenischen Polizeibehörden einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch geben, und wenn ja, in welchen Kriminalitätsbereichen?
Soll es auch einen regelmäßigen Datenaustausch über personenbezogene Daten geben, und wenn ja, in welchen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung?
Werden in diese Zusammenarbeit zwischen der chilenischen und bundesdeutschen Polizei auch andere Staaten einbezogen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der chilenischen Polizei an bestimmte politische Bedingungen geknüpft, oder ist die Bundesregierung der Ansicht, daß in Chile bereits demokratische Verhältnisse bestehen?