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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Abschiebungsstopp für die Kurdinnen und Kurden aus der Türkei (G-SIG: 12010111)

Abschiebung oder Duldung der abgelehnten kurdischen Asylbewerber nach dem 30.6.1991

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.06.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/59721.05.91

Abschiebungsstopp für die Kurdinnen und Kurden aus der Türkei

des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Viele Landesregierungen haben für die Kurdinnen und Kurden aus der Türkei einen vorläufigen Abschiebungsstopp wegen der derzeit unsicheren und undurchschaubaren Lage für diese Menschen in der Türkei angeordnet.

Viele Anhaltspunkte liegen für eine Diskriminierung von den Kurdinnen und Kurden in der Türkei sowohl von staatlicher Seite als auch von der Mehrheit der Bevölkerung vor. Die Situation wird durch die kurdischen Flüchtlinge aus dem Irak noch verschlimmert. Nach dem neuen Ausländergesetz können die Landesregierungen die Abschiebungen höchstens für sechs Monate aussetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Werden die abgelehnten kurdischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab 30. Juni 1991 in die Türkei abgeschoben, obwohl sie von Haftstrafe und Folter bedroht sind?

2

Wie lange werden diese abgelehnten kurdischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber geduldet, wenn sie im Juni 1991 nicht abgeschoben werden?

3

Glaubt die Bundesregierung, daß die Lage der Kurdinnen und Kurden, die in einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages am 17. April 1991 geschildert worden ist, ab 1. Oktober 1991 besser sein wird?

Bonn, den 16. Mai 1991

Konrad Weiß (Berlin) Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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