Abschiebungsstopp für die Kurdinnen und Kurden aus der Türkei
des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Viele Landesregierungen haben für die Kurdinnen und Kurden aus der Türkei einen vorläufigen Abschiebungsstopp wegen der derzeit unsicheren und undurchschaubaren Lage für diese Menschen in der Türkei angeordnet.
Viele Anhaltspunkte liegen für eine Diskriminierung von den Kurdinnen und Kurden in der Türkei sowohl von staatlicher Seite als auch von der Mehrheit der Bevölkerung vor. Die Situation wird durch die kurdischen Flüchtlinge aus dem Irak noch verschlimmert. Nach dem neuen Ausländergesetz können die Landesregierungen die Abschiebungen höchstens für sechs Monate aussetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Werden die abgelehnten kurdischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ab 30. Juni 1991 in die Türkei abgeschoben, obwohl sie von Haftstrafe und Folter bedroht sind?
Wie lange werden diese abgelehnten kurdischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber geduldet, wenn sie im Juni 1991 nicht abgeschoben werden?
Glaubt die Bundesregierung, daß die Lage der Kurdinnen und Kurden, die in einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages am 17. April 1991 geschildert worden ist, ab 1. Oktober 1991 besser sein wird?