Auswirkungen und Angemessenheit der geplanten Bußgelderhöhung
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, dass Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in Zukunft mit einer Geldbuße von bis zu 2 000 Euro bzw. in Verbindung mit Alkohol bis zu 3 000 Euro erhoben werden dürfen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat hierzu bereits den Entwurf zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgelegt, der entsprechend die bisher geltenden Bußgelder für fahrlässige Verstöße um bis zu 100 Prozent erhöht. So werden zum Beispiel die Bußen bei Verstoß gegen eine rote Ampel (Rotphase länger als eine Sekunde) von 125 auf 200 Euro erhöht. Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb von Ortschaften werden mit bis zu 680 Euro geahndet und Fahren unter Alkoholeinfluss mit bis zu 1 500 Euro. Bei vorsätzlichen Verstößen könnten die Bußgelder nach Behördenermessen bis zu den im Straßenverkehrsgesetz festgesetzten Grenzen angehoben werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Deutschen Anwaltvereins (Pressemitteilung vom 21. Mai 2008), dass nach der Erhöhung der Bußgelder der notwendige Abstand zwischen der Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen und den Sanktionen für Straftaten nicht mehr gegeben sei und der niedrigere Unwertgehalt einer Ordnungswidrigkeit sich damit nicht mehr im ausreichendem Abstand zwischen Bußgeld und Strafe widerspiegelt?
Hält die Bundesregierung es für richtig, dass in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Umständen mit einer höheren Geldbuße geahndet wird als eine nach Tagessätzen bemessene Strafe für leichte Körperverletzung oder Ladendiebstahl, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesverbandes niedergelassener Verkehrspsychologen (AP, 25. Mai 2008), dass höhere Bußgelder nicht dazu geeignet seien das Verhalten der Autofahrer grundlegend zu ändern, und auf welchen Erfahrungswerten und wissenschaftlichen Untersuchungen beruht die Ansicht der Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverbandes niedergelassener Verkehrspsychologen (AP, 25. Mai 2008), dass mehr positive Anreize besser dazu geeignet seien, um eine Verhaltensänderung bei Autofahrern zu bewirken, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Was plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um mehr positive Anreize zur Verhaltensänderung zu setzen?
Inwiefern trägt nach Ansicht der Bundesregierung die Anhebung des Bußgeldes für eine geringfügige Verletzung des Mindestabstands (weniger als 5/10 des Tachoabstands) zur Abschreckung von Dränglern und Rasern bei?
Welche nachweislichen direkten Auswirkungen auf die Zahl der Verkehrsverstöße und Unfälle hatten Bußgelderhöhungen bzw. die Schaffung neuer Tatbestände (z. B. Handyverbot am Steuer) in der Vergangenheit?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Verkehrsverstöße und Unfälle, die durch die geplante Anhebung der Bußgelder vermieden werden können, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie hoch waren die zusätzlichen Einnahmen der Länder aus früheren Bußgelderhöhungen, und wie wurden diese zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt?
Wie hoch sind gegenwärtig die Einnahmen der Länder aus Bußgeldern?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen Einnahmen der Länder aus der jetzt geplanten Bußgelderhöhung, und wie sollen diese zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden?
Hält die Bundesregierung die geplante Bußgelderhöhung für sozial ausgewogen, vor dem Hintergrund, dass in Zukunft zum Beispiel bereits die erste Fahrt mit mehr als 0,5 Promille mit einem Bußgeld von 500 Euro geahndet werden kann und damit insbesondere Geringverdiener leicht finanziell überfordert sein könnten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit die Zahl nicht festgestellter Verkehrsverstöße in Deutschland im Einzelnen, zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um diese Dunkelziffer zu senken, und was tut sie, um dies gemeinsam mit den Ländern zu erreichen?
Wie hoch ist gegenwärtig in Deutschland die Zahl der Verkehrskontrollen im Verhältnis zur Zahl der Fahrzeuge, und wie hoch ist diese Zahl in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (insbesondere EU-15)?
Wie hoch ist gegenwärtig in Deutschland die Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße im Verhältnis zur Zahl der Fahrzeuge, und wie hoch ist diese Zahl in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (insbesondere EU-15)?
Wie hoch ist gegenwärtig in Deutschland die Zahl der Unfälle im Verhältnis zur Zahl der Fahrzeuge, und wie hoch ist diese Zahl in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (insbesondere EU-15)?
Wie hoch war die Zahl der Bußgeldfälle, die seit dem Jahr 2000 jährlich vor Gericht verhandelt wurden, und wie wird sich diese Zahl verändern, nachdem durch die Anhebung der Bußgelder die Grenze von 250 Euro als Kriterium für eine nicht mehr geringfügige Ordnungswidrigkeit (OLG Jena, zfs 2005, 415) in Zukunft voraussichtlich öfter überschritten wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung dieser Entwicklung auf die Belastung und Arbeitsfähigkeit der deutschen Gerichte?
Erwägt die Bundesregierung Möglichkeiten, um diese Belastung zu reduzieren, etwa durch die Integration von Richtwerten und -linien zur Minderung von Bußgeldern im Rahmen der Bußgeldkatalog-Verordnung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Gibt es für Amtsträger (z. B. Minister, Staatssekretäre oder Beamte) bzw. deren Fahrer oder für Behörden oder Institutionen des Bundes Ausnahmeregelungen von den Straßenverkehrsregeln, zum Beispiel von Geschwindigkeitsbegrenzungen?
Wenn ja, um welche Ausnahmen handelt es sich, und für welche Personen oder Institutionen gelten diese Ausnahmeregelungen?
Aus welchen Vorschriften leiten sich diese Ausnahmeregelungen gegebenenfalls ab, und wie werden sie begründet?
Ist es richtig, dass nach dem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen die Bagatellgrenze für Verkehrsverstöße in Zukunft erst ab einem Bußgeld von 70 Euro vorliegt, und welche Auswirkungen hat dies nach bisherigem und nach neuem Bußgeldrecht für die Bundesrepublik Deutschland?