Verwendung von Personenkennzahlen der ehemaligen DDR
der Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin), Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im 13. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Dateien im Beitrittsgebiet, die nach Personenkennzahlen (PKZ) geordnet sind, unverzüglich nach anderen Merkmalen umzuordnen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit der Verwendung von PKZ in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt. Zudem müssen nach den Bestimmungen des Einigungsvertrags und wegen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts der Bürgerinnen und Bürger die PKZ als Ordnungsmerkmal in allen Dateien zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden.
Wiederholt wurden dennoch Fälle bekannt, daß die Personenkennzahl weiterhin sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich, als Ordnungsmerkmal genutzt wird.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
An welchen Stellen im öffentlichen Bereich, außerhalb des Meldewesens, werden PKZ noch verwendet?
Innerhalb welcher Frist werden sowohl das Zentrale Einwohnerregister (ZER) als auch die Meldebehörden in den Ländern die PKZ durch ein anderes Ordnungsmerkmal ersetzen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Verwendung von PKZ im nicht-öffentlichen Bereich?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang Dateien, die nach PKZ geordnet sind, durch die Privatisierung ehemals öffentlicher Einrichtungen in den Besitz privater Unternehmen und Betriebe gelangt sind?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Verwendung von PKZ im nicht-öffentlichen Bereich zu unterbinden?