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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bedeutung des Lufthansaembargos für den Artenschutz (G-SIG: 12010190)

Verweigerung des Transports wildgefangener Tropenvögel durch die Lufthansa, Schutz nicht dem Artenschutz unterliegender-Vogelarten, Beschränkung des Handels auf nachzüchtbare Arten

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

11.07.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/83219.06.91

Bedeutung des Lufthansaembargos für den Artenschutz

der Abgeordneten Siegrun Klemmer, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Dr. Andreas von Bülow, Lieselott Blunck, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Manfred Opel, Manfred Reimann, Bernd Reuter, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Dr. Rudolf Schöfberger, Karl-Heinz Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Ernst Waltemathe, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Treffen Informationen zu, daß die Bundesregierung aufgrund von Protesten des Zoofachhandels versucht, die Lufthansa zur Rücknahme ihrer Entscheidung zu bewegen, keine wildgefangenen, tropischen Vögel mehr zu transportieren?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es nicht nur beim Transport, sondern auch schon beim Fang der Vögel in den Herkunftsländern zu schweren Verlusten kommt und daß drei- bis viermal mehr Vögel gefangen werden, als schließlich zum Verkauf gelangen und daß daher Handel und Haltung solcher Tiere die Wilderei und das Ausrotten der vom Raubbau der Regenwälder ohnehin bedrohten tropischen Vogelwelt fördern?

3

Trifft es zu, daß das geltende Artenschutzrecht, wonach Arten erst dann als geschützt gelten, wenn sie akut in ihrem Bestand bedroht sind, dem Raubbau an nicht geschützten Arten regelrecht Vorschub leistet und wird die Bundesregierung sich daher bei der anstehenden Änderung der EG-Verordnung über den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten dafür einsetzen, daß nach dem Vorsorgeprinzip grundsätzlich alle Arten als geschützt gelten und nur noch solche Arten gehandelt werden dürfen, deren Nutzung nachweislich zu keiner Bestandsbedrohung führt?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Handel mit Wildtieren, die im Gegensatz zu domestizierten Haustieren an die veränderten Bedingungen kaum anpassungsfähig sind, daher auf solche Arten beschränkt werden sollte, die sich problemlos nachzüchten und auch halten lassen und daß die Initiative der Lufthansa und der anderen Fluggesellschaften, die sich der Initiative angeschlossen haben, deshalb ausdrücklich zu begrüßen ist?

Bonn, den 19. Juni 1991

Siegrun Klemmer Brigitte Adler Hermann Bachmaier Dr. Andreas von Bülow Lieselott Blunck Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Peter Conradi Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Susanne Kastner Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Klaus Lennartz Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Manfred Opel Manfred Reimann Bernd Reuter Harald B. Schäfer (Offenburg) Otto Schily Dr. Rudolf Schöfberger Karl-Heinz Schröter Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Hans Georg Wagner Ernst Waltemathe Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz

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