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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG

<span>Ausübte Aufsichtspflicht der Vertreter von Bundesregierung und KfW im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom hinsichtlich der erhobenen datenschutzrechtlichen Vorwürfe, Höhe des jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtschadens aus Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen</span>

Fraktion

FDP

Datum

20.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/950804. 06. 2008

Verantwortung der Bundesregierung und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bei datenschutzrechtlichen Verfehlungen der Deutschen Telekom AG

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Gisela Piltz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Martin Zeil, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Deutsche Telekom AG (DT AG) steht im Verdacht, zumindest unverhältnismäßige – wenn nicht rechtswidrige – Maßnahmen zur Identifikation von Quellen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unternommen zu haben. Nach Presseberichten war der Aufsichtsrat der DT AG bei der Thematisierung respektive Beschlussfassung dieser Handlungen mit eingebunden (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 30. Mai 2008, Seite 1). Die DT AG ist gegenwärtig wesentlich im direkten (Anteil Bund: 15 Prozent) beziehungsweise indirekten Besitz (Anteil KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau: 17 Prozent) der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellen Bundesregierung und KfW Aufsichtsratmitglieder des Unternehmens.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen gegenüber der DT AG, derzeitigen oder ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes beziehungsweise des Aufsichtsrats des Unternehmens auf Basis datenschutz- oder fernmelderechtlicher Verstöße anhängig? Wenn ja, welche Behörden sind damit beschäftigt, und wann wurden die Untersuchungen eingeleitet?

2

Welche Erkenntnisse zu den Vorgängen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) aus dem Gespräch mit der Deutschen Telekom am 2. Juni 2008 gewonnen?

3

Welche Mitglieder der Bundesregierung, der KfW oder anderer staatlicher Institutionen hatten Aufsichtsratsmandate bei der DT AG in den Jahren 1999 bis 2008 inne, und wann wurden diese ernannt, wann abgerufen?

4

Welche Funktion hatten die Aufsichtsratsmitglieder in der Bundesregierung, in der KfW oder in anderen staatlichen Institutionen zur gleichen Zeit inne?

5

In welchen Ausschüssen des Aufsichtsrats der DT AG waren diese jeweils eingebunden?

6

Hat an den Sitzungen des Aufsichtsrats der DT AG zumindest immer einer dieser Mandatsträger teilgenommen? Wenn nein, an welchen Sitzungen nahmen keine dieser Person teil?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass den Aufsichtsratsmitgliedern der Bundesregierung oder der KfW die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen bekannt waren? Wenn nein, haben die Mitglieder diese Maßnahmen unterstützt?

8

Zu welchem Zeitpunkt hat sich die Bundesregierung von den durch sie oder der KfW gestellten Aufsichtsratsmitgliedern über die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen informieren lassen oder gedenkt dies zu tun?

9

Wird von Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Bundesregierung oder der KfW auf Basis der Untersuchungen ein Strafantrag erwogen, beziehungsweise ist ein solcher schon gestellt worden? Wenn nein, ist dies ein Ausdruck dafür, dass die in Frage 1 gegenständlichen Maßnahmen unterstützt wurden oder werden?

10

Hat die DT AG seit 1999 Rechtsmittel gegen Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen genutzt beziehungsweise strafrechtliche Untersuchungen einleiten lassen? Wenn ja, in welchen Jahren sind diese Verfahren eingeleitet respektive abgeschlossen worden, und wie lauteten die Ergebnisse?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen juristischer Personen, und sieht sie hier Regelungslücken?

12

Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik Deutschland geführt? Wie viele Urteile sind auf Basis der §§ 17 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im gleichen Zeitraum gefällt worden?

13

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie hoch der jährliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden aus Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist?

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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