Wirksamkeit der Bauabzugsteuer
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) wurde für Bauleistungen an einen Unternehmer im Sinne von § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts festgelegt, dass der Leistungsempfänger von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 vom Hundert für Rechnungen des Leistenden vorzunehmen hat. Der Steuerabzug muss u. a. dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Hintergrund des Gesetzes war, dass unter den Werkvertragsunternehmern ein neuer Typ von Steuerpflichtigen in Erscheinung getreten war, der mit den bisherigen Erfassungs- und Besteuerungsmechanismen nur schwer und mit hohem Ermittlungsaufwand in den Griff zu bekommen war. Mit dem Wegfall der EU- Binnengrenzen und der größeren Durchlässigkeit der EU-Außengrenzen hatten als Folgewirkung auch die Fälle illegaler Betätigung zugenommen. Die in der Praxis zur Verfügung stehenden gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung des Steueranspruchs insbesondere gegenüber unseriösen Werkvertragsunternehmen und -arbeitnehmern wurden als nicht ausreichend angesehen. Während der Beratungen wurde von der FDP-Fraktion eine Überprüfung des Steuerabzugverfahrens nach entsprechender Erfahrung mit seiner Anwendung angeregt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Freistellungsbescheinigungen in den Jahren 2002 bis 2005 an wie viel Prozent inländischer Unternehmer ausgegeben wurden?
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2002 bis 2005 Freistellungsbescheinigungen nicht erteilt?
Gibt es Angaben darüber, wie viele ausländische Unternehmer in den Jahren 2002 bis 2005 eine Freistellungsbescheinigung erhielten?
Gibt es Angaben darüber, in wie vielen Fällen in den Jahren 2002 bis 2005 ausländische Unternehmer eine beantragte Freistellungsbescheinigung nicht erhielten?
Ist infolge der Bauabzugsteuer zusätzliches Personal eingestellt worden?
Wie viele zusätzliche Personalkosten sind dadurch gegebenenfalls den öffentlichen Haushalten entstanden?
Wurde das Ziel des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe nach Auffassung der Bundesregierung durch die Erteilung von Freistellungsbescheinigungen erreicht?
Falls ja, gibt es Angaben darüber, in welchem Umfang?
Falls nein, gibt es Überlegungen, die Bauabzugsteuer wieder abzuschaffen?
Hat die Bauabzugsteuer zu den positiven Beschäftigungseffekten geführt, die bei den Beratungen des Gesetzentwurfs zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe erwartet wurden (Bundestagsdrucksache 14/6071, S. 14)?
In wie vielen Fällen der im Bericht „Ergebnisse und Initiativen des Bundesministeriums der Finanzen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung 2005“ genannten abgeschlossenen Straf- bzw. Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit hatten die Betroffenen Freistellungsbescheinigungen?
Für welchen Zeitraum werden Freistellungsbescheinigungen im Durchschnitt erteilt?
Wie viele Beschäftigte in der Finanzverwaltung befassen sich mit der Erteilung oder Verlängerung von Freistellungsbescheinigungen?
Gibt es eine Übersicht darüber, in wie vielen Fällen es in den Jahren 2002 bis 2005 bei erteilter Freistellungsbescheinigung zur Haftung des Leistungsempfängers für nicht oder zu niedrig abgeführte Abzugsbeträge gekommen ist?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Widerruf oder zur Rücknahme der Freistellungsbescheinigung?