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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Auslieferung eines Deserteurs der sowjetischen Armee durch deutsche Behörden (G-SIG: 12010327)

Rechtliche Grundlage, Asylersuchen des Flüchtlings Arunas Klajpeda sowie dessen Verbleib

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.07.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/95215.07.91

Auslieferung eines Deserteurs der sowjetischen Armee durch deutsche Behörden

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach Presseberichten wurde der sowjetische Flüchtling Arunas Klajpeda aus Litauen, der Ende April desertierte, vom bundesdeutschen Grenzschutz der polnischen Grenzpolizei übergeben. Von dort wurde er in die UdSSR gebracht. Ihm droht die Todesstrafe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der um Asyl nachsuchende Flüchtling der polnischen Grenzpolizei übergeben?

2

In welcher Weise wurde das Asylersuchen des Flüchtlings vom deutschen Grenzschutz überprüft?

3

Unter welchen Bedingungen und für welchen Personenkreis sieht das Abkommen über den Transit der sowjetischen Truppen die Auslieferung sowjetischer Deserteure seitens bundesdeutscher Behörden vor? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

4

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Verbleib von Arunas Klajpeda?

Bonn, den 12. Juli 1991

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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