Auslieferung eines Deserteurs der sowjetischen Armee durch deutsche Behörden
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach Presseberichten wurde der sowjetische Flüchtling Arunas Klajpeda aus Litauen, der Ende April desertierte, vom bundesdeutschen Grenzschutz der polnischen Grenzpolizei übergeben. Von dort wurde er in die UdSSR gebracht. Ihm droht die Todesstrafe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der um Asyl nachsuchende Flüchtling der polnischen Grenzpolizei übergeben?
In welcher Weise wurde das Asylersuchen des Flüchtlings vom deutschen Grenzschutz überprüft?
Unter welchen Bedingungen und für welchen Personenkreis sieht das Abkommen über den Transit der sowjetischen Truppen die Auslieferung sowjetischer Deserteure seitens bundesdeutscher Behörden vor? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den Verbleib von Arunas Klajpeda?