Schußwaffengebrauch durch den Bundesgrenzschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
An der BGS-Kontrollstelle Großbademeusel-Jerischke (ca. acht Kilometer südlich von Forst) wurden am 10. August 1991 von einem Beamten der Grenzschutzabteilung Nord 2 auf einen Pkw mehrere Schüsse abgegeben, wobei ein Schuß einen Reifen traf, der Wagen von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Der 18jährige Fahrer des Pkw schwebt Meldungen zufolge in Lebensgefahr.
Nur durch intensives Insistieren einer örtlichen Zeitung bei den verantwortlichen Behörden und Beamten ist es offenbar gelungen, diesen Vorfall bekanntzumachen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß diese Grenzschutzstelle zur „Sicherung der grünen Grenze vor illegalen Grenzübertritten" personell verstärkt wurde?
Wenn ja, wie viele Beamte waren vor einer Verstärkung dort im Einsatz und wie viele sind es derzeit?
Lag der Grund für den Schußwaffengebrauch in dem Verdacht begründet, es könnte sich um flüchtende „illegale Grenzübertreter" handeln?
Gibt es eine Dienstanweisung für den Gebrauch und Einsatz von Schußwaffen gegen Menschen?
Gibt es einen Schießbefehl für den Fall „illegaler Grenzübertritte "?
Wenn ja, wie verträgt sich ein solcher Einsatz von Waffen gegen Menschen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen berechtigten Verurteilung des Schießbefehls an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Schußwaffengebrauch an der deutsch-polnischen Grenze als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Normen des Völkerrechts zu bewerten ist?
Verurteilt die Bundesregierung den Schußwaffengebrauch im Falle der Grenzschutzstelle Forst?
Wie kann die Bundesregierung für die Zukunft ausschließen, daß es durch den verstärkten personellen Einsatz bewaffneter „Grenzschützer" und militärischem Gerät an den Grenzen zu Polen und der CSFR zu „tragischen Unfällen" kommt?
Soll die Verstärkung der Grenzen zu Polen und der CSFR auf unbestimmte Zeit erfolgen oder beabsichtigt die Bundesregierung einen flexiblen Einsatz von Mensch und Material je nach politischer Lage?