Organisierte Kriminalität
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste
Vorbemerkung
In der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien wurde festgehalten, daß in dieser Legislaturperiode die Organisierte Kriminalität (OK) definiert und sodann ein Gesetz zur Bekämpfung der OK eingebracht werden soll. Mittlerweile liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) des Bundesrates zur Verabschiedung vor. Auch innerhalb des Bundeskabinetts hat es in bestimmten Fragen eine Feinabstimmung über Kompromißlösungen für die Verabschiedung des OrgKG gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Definition für die OK hat die Bundesregierung erarbeitet?
Hat es Schwierigkeiten bei der Definierung der OK gegeben, und wenn ja, welche?
a) Hat es weitere Definitionen der OK bei den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden gegeben, und wenn ja, wieso sind diese verworfen worden?
b) Welche Untersuchungen über die OK in Europa und der Bundesrepublik Deutschland waren die Grundlage für die Definition der OK durch die Bundesregierung?
Welche Änderungen bestehender Gesetze hat es in den letzten 20 Jahren gegeben, um damit die OK besser bekämpfen zu können?
Welche Richtlinien, Rechtsverordnungen etc. sind in den letzten zwanzig Jahren von Bundesbehörden oder im Rahmen der Innenministerkonferenz und der Justizministerkonferenz ausgegeben worden, um damit die OK besser bekämpfen zu können (für Zeugenschutz, Einsatz verdeckter Ermittler, Ausstellung von Tarndokumenten)?
Welche konkreten Deliktsbereiche werden der OK zugerechnet?
Gehören nach Ansicht der Bundesregierung auch der illegale Waffenhandel und die Umweltkriminalität zur OK, und wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen wurden von Bundesbehörden in den letzten zwanzig Jahren verdeckte Ermittler im Kampf gegen die OK eingesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzzahl aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwanzig Jahren Telefonüberwachungen von Bundesbehörden im Kampf gegen die OK durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwanzig Jahren von Bundesbehörden akustische Überwachungsgeräte in geschlossenen Räumen beim Kampf gegen die OK eingesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwanzig Jahren von Bundesbehörden akustische Überwachungsmittel im Freien im Kampf gegen die OK eingesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwanzig Jahren von Bundesbehörden optische Überwachungsmittel in geschlossenen Räumen beim Kampf gegen die OK eingesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwanzig Jahren von Bundesbehörden optische Überwachungsmittel im Freien beim Kampf gegen die OK eingesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
In wie vielen Fällen wurde von Bundesbehörden Zeugenschutz durchgeführt, wie viele Personen waren davon betroffen und wie hoch waren die Kosten (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
Von wie vielen verdeckten Ermittlern bundesdeutscher Sicherheitsbehörden, die als Zeugen in Gerichtsverfahren gegen die OK fungierten, wurde in den letzten zwanzig Jahren die Identität vor Gericht nicht preisgegeben, bzw. wie viele wurden als Zeuge vom Hörensagen in Prozesse eingeführt (bitte nach Deliktbereichen und Jahren aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen führten die Aussagen der verdeckten Ermittler zu einer Verurteilung, und wie hoch war das Strafmaß?
b) Wie viele dieser Urteile wurden durch die nächsthöhere Instanz aufgehoben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang es eine gelegentliche oder kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen privater Wirtschaft, Privatdetektiven und bundesdeutschen Sicherheitsbehörden speziell im Bereich der verdeckten Ermittler gibt?
Welche Verbindungen sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Personen konnten in den letzten zwanzig Jahren durch von verdeckten Ermittlern und V-Leuten bundesdeutscher Sicherheitsbehörden in Auftrag gegebene Straftaten (Scheinkäufe, Einbruchsdiebstähle usw.) festgenommen werden?
Wie viele rechtskräftige Urteile wurden in diesen Fällen mit welchem Strafmaß gefällt?
Wie viele spezielle personenbezogene und andere Dateien wurden zur Bekämpfung der OK von Bundesbehörden in den letzten zwanzig Jahren eingerichtet (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschah dies?
Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, bei denen verdeckte Ermittler milieubedingte Straftaten durchgeführt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Mit welchen Staaten wurden wann von der Bundesrepublik Deutschland Abkommen zur Bekämpfung der OK abgeschlossen?
In welchen weiteren internationalen Abkommen zur Bekämpfung der OK ist die Bundesrepublik Deutschland eingebunden?
Wie viele Verbindungsbeamte bundesdeutscher Sicherheitsbehörden sind seit wann in welchen Ländern zur Bekämpfung welcher Straftaten der OK eingesetzt (bitte genau nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?