Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/ 1500
07.11.91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude), Helmut Esters,
Dr. Uwe Jens, Christian Müller (Zittau), Wolfgang Roth, Angelika Barbe, Holger
Bartsch, Thea Bock, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Konrad
Elmer, Anke Fuchs (Köln), Dr. Fritz Gautier, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker,
Manfred Hampel, Stephan Hilsberg, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Siegrun
Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Regina Kolbe, Hinrich Kuessner, Dr. Christine
Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Herbert Meißner, Gerhard
Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Gisela
Schröter, Karl-Heinz Schröter, . Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen,
Dr. Gerald Thalheim, Reinhard Weis (Stendal)
— Drucksache 12/1210 —
Sanierungsauftrag und strukturpolitische Mitverantwortung der Treuhand
Den Privatisierungsprozeß für Treuhandbetriebe haben von Anfang an
Bemühungen von Geschäftsleitungen und Arbeitnehmern vieler
Betriebe begleitet, mit eigenen Initiativen — wie der Beauftragung von
Sanierungskonzepten und deren Umsetzung durch Schaffung
betrieblicher Abläufe, Verhandlungen über bet riebliche Kooperation mit
westlichen Unternehmen, Einstellung westlicher Manager, Vorarbeiten für
neue Produkte, eigene Marketingstrategien etc. — den Übergang in die
Marktwirtschaft zu erleichtern. In der Regel sind diese Initiativen von
der Treuhand nicht unterstützt, sondern gestoppt worden.
Vielfache Personal- und Konzeptwechsel bei der Treuhand und eine bis
heute völlig unzureichende Mittelausstattung der Treuhandbetriebe für
Modernisierungsanstrengungen — in eigener Initiative oder in Regie der
Treuhand — haben daher in noch nicht privatisierten Bet rieben seit über
einem Jahr zu einem Stillstand notwendiger Erhaltungs- und jeglicher
Modernisierungsinvestitionen geführt. In Zehntausenden von Fällen
sind Manager und Belegschaften dadurch entmotiviert worden. Die
Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit für diese Unternehmen hat sich
damit erheblich erschwert und verteuert.
Mit Auslaufen der ersten, schnellen Privatisierungsphase und Abschluß
der Überprüfung von über 7 000 Unternehmenskonzepten stellt sich für
eine Mehrzahl dieser Unternehmen die Frage der Sanierung in
Verantwortung der Treuhand grundsätzlich und dringlich. Die bislang der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom
4. November 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Treuhand von der Bundesregierung eingeräumten Finanzrahmen
reichen dafür in keiner Weise aus. Darüber hinaus ergeben sich
hinsichtlich der strukturpolitischen Mitverantwortung der Treuhand eine Reihe
von Fragen.
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach den bislang
vorliegenden Erkenntnissen den finanziellen Sanierungsaufwand für die
noch nicht privatisierten Treuhandunternehmen ein; wie viele
Unternehmen sind in dieser Schätzung berücksichtigt?
Der zukünftig insgesamt erforderliche Sanierungsaufwand für die
noch nicht privatisierten Treuhandunternehmen ist gegenwärtig
noch nicht abschätzbar. Für das Jahr 1992 sind Ausgaben für die
Sanierung und Restrukturierung (z. B. Eigenkapitalaufstockung,
Gesellschafterdarlehen, Zuschüsse zu Sozialplanleistungen der
Unternehmen, Verlustausgleich) in Höhe von rd. 10 Mrd. DM
vorgesehen. Dabei geht die Treuhandanstalt nach den ihr
vorliegenden Unternehmenskonzepten davon aus, daß rd. 70 Prozent ihrer
Unternehmen als sanierungsfähig anzusehen sind.
2. Welche Finanzmittel und anderen Sanierungsinstrumente stehen
der Treuhand für diese Aufgabe derzeit zur Verfügung?
Die Treuhandanstalt unterstützt die von ihr betreuten
Unternehmen durch Kapitalzuführungen und Gesellschafterdarlehen sowie
durch die Übernahme von Bürgschaften. Ferner leistet sie
Zuschüsse für Sozialplanleistungen und verbessert im Bedarfsfall die
Liquidität der Unternehmen.
3. Ist die Bundesregierung bereit, der Treuhandanstalt die zusätzlich
benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen?
Die Erhaltung sanierungsfähiger Unternehmen in den neuen
Bundesländern gehört zu den vorrangigen Zielen der
Bundesregierung. Ihr ist daher bewußt, daß dies die finanzielle Hilfestellung
der Treuhandanstalt für ihre Unternehmen für einen befristeten
Sanierungszeitraum erfordert. Die Bundesregierung wird dies bei
der Bemessung des finanziellen Spielraums der Treuhandanstalt
berücksichtigen.
4. Falls nein, wie stellt sich für die Bundesregierung die Arbeit der
Treuhand und deren Finanzierung für die nächsten Jahre dar;
welche Schwerpunktverlagerungen bei der Aufgabenstellung der
Treuhand hält die Bundesregierung für erforderlich?
Die Aufgabenstellung der Treuhandanstalt ist im Treuhandgesetz
und Artikel 25 des Einigungsvertrages eindeutig festgelegt. Sie
umfaßt sowohl die Privatisierung als auch die Sanierung und
Stillegung. Die Bundesregierung hält an der Auffassung fest,
durch rasche Privatisierung die schwierige Sanierungsaufgabe in
möglichst vielen Fällen auf private Unternehmen zu übertragen.
Sie hält es jedoch in gleichem Maße für erforderlich, auf der Basis
geprüfter Unternehmenskonzepte und DM-Eröffnungsbilanzen
die Sanierung der sanierungsfähigen, jedoch nicht kurzfristig zu
privatisierenden Unternehmen voranzutreiben.
5. Wann erwartet die Bundesregierung. den Abschluß der
Überprüfung der übrigen Unternehmenskonzepte?
Die Treuhandunternehmen, die bisher nicht privatisiert wurden
und sich nicht in der Abwicklung befinden, sind bis auf wenige
Ausnahmen auf ihre Sanierungsfähigkeit hin überprüft. Es fehlt
nur noch rd. 1 Prozent der angeforderten Unternehmenskonzepte.
Die Prüfungen dieser Unternehmenskonzepte werden noch im
Jahre 1991 abgeschlossen.
6. Für wie viele der grundsätzlich sanierungsfähigen Betriebe sieht
die Bundesregierung realistische Privatisierungschancen in 1991
und in 1992?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß für alle
sanierungsfähigen Betriebe realistische Privatisierungschancen bestehen. Der
Treuhandanstalt liegen gegenwärtig rd. 2 000 Kaufangebote vor.
Wie viele Unternehmen noch bis Ende 1992 privatisiert werden
können, kann nicht mit hinreichender Genauigkeit vorhergesagt
werden.
7. Welchen Zeitpunkt hat die Bundesregierung vorgesehen, um bei
längerer Zeitdauer und bei ungewissem Ausgang von
Privatisierungsverhandlungen bzw. fehlenden Verkaufsabschlüssen, den der
Treuhand faktisch auferlegten Modernisierungsstopp für ihre
Betriebe aufzuheben?
Es gibt keinen Modernisierungsstopp.
8. Auf welche Branchen und welche betrieblichen Funktionen
verteilen sich die vom Bundeskanzler (Bulletin vom 13. September 1991)
genannten Milliarden zur Sanierung von Treuhandunternehmen;
um welche Beträge handelt es sich dabei für 1990 und 1991?
Zur finanziellen Sanierung ihrer Unternehmen übernimmt die
Treuhandanstaltim Rahmen der Feststellung der DM-
Eröffnungsbilanzen Altschulden von voraussichtlich 70 Mrd. DM. Daneben
unterstützt sie Sanierungsmaßnahmen in den von ihr betreuten
und als sanierungsfähig eingestuften Unternehmen im
wesentlichen durch Gesellschafterdarlehen sowie durch die Übernahme
von Bürgschaften. Für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 31.
Dezember 1991 werden bei der Umsetzung des Wirtschaftsplanes bei
der Treuhandanstalt Sanierungsausgaben voraussichtlich in Höhe
von rd. 11 Mrd. DM anfallen. Davon entfallen rd. 5 Mrd. DM auf
Leistungen zu Sozialplänen der Unternehmen. Zusätzlich werden
rd. 292 Mio. DM für die Nachrüstung von Altanlagen zur
Erfüllung von Umweltschutzauflagen aufgewandt. Bis zum 31. August
1991 wurden Darlehen im Umfang von rd. 600 Mio. DM an
Unternehmen vergeben.
Für von den Unternehmen aufgenommene Liquiditätskredite
steht der Treuhandanstalt ein Bürgschaftsrahmen von 30 Mrd.
DM zur Verfügung. Daraus bestanden zum 31. August 1991
gültige Bankbürgschaften von 27 Mrd. DM, die von den
Unternehmen zu 80 Prozent in Anspruch genommen waren. Zusätzlich
wurden bis zum genannten Stichtag Einzelbürgschaften in einer
Gesamthöhe von rd. 2 Mrd. DM gewährt. Hiervon entfallen
1,4 Mrd. DM auf lang- und mittelfristige Investitionsvorhaben,
87 Mio. DM auf Leasingbürgschaften und 161 Mio. DM auf
Haftungsbeitritte zu Exportgarantien.
Eine Aussage über die Zuordnung der finanziellen Hilfe auf
Branchen und betriebliche Funktionen ist mit der zur Zeit
vorliegenden Aufbereitung der Einzeldaten nicht möglich.
II.
9. Welche Finanzmittel hat die Treuhandanstalt seit 1. Juli 1990 den
chemischen Großbetrieben.im Raum Bitterfeld, Wolfen, Merseburg,
aufgeteilt nach
— Liquiditätsmitteln (insbesondere Löhne und Gehälter),
— Erhaltungsinvestitionen,
— Modernisierungsinvestitionen,
zur Verfügung gestellt?
Die Treuhandanstalt hat den fünf großen Chemiebetrieben seit
1. Juli 1990 2,1 Mrd. DM Kreditbürgschaften gegeben, wobei 229
Mio. DM auf Erhaltungsinvestitionen (einschl. abgebrochener
Investitionen) und 287 Mio. DM auf Modernisierungsinvestitionen
entfallen. Die restlichen 1 584 Mio. DM entfallen auf Bürgschaften
für Liquiditätskredite.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus diesen
Unternehmen, daß der seit über einem Jahr faktisch zu verzeichnende
Investitionsstopp die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig
beeinträchtigt und damit die Sanierungskosten in die Höhe treibt?
Die Antwort zu Frage 9 macht deutlich, daß es keinen
Investitionsstopp in Vorbereitung auf die Privatisierung gibt. Die
Bundesregierung ist aber der Ansicht, daß ein privater Investor bei der
besonders schwierigen Situation der genannten Unternehmen
besser die Weichen für die Zukunft der jeweiligen Unternehmen
stellen kann. Deshalb bemüht sich die Treuhandanstalt um eine
möglichst baldige Privatisierung.
11. Ist die Bundesregierung bereit, der Treuhand die zur Umsetzung
der verabschiedeten Sanierungskonzepte für die Großchemie
erforderlichen Finanzmittel — laut Aussage des zuständigen Direktors
der Treuhand am 18. September 1991 in Leuna hat die Treuhand
diese Mittel nicht — zur Verfügung zu stellen?
Der der Treuhandanstalt von der Bundesregierung zukünftig
einzuräumende finanzielle Spielraum wird die Sanierungskonzepte
für die Großchemie berücksichtigen.
III.
12. Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß bis zum März 1991
regelmäßige Kontakte von Bet riebsräten — etwa der Großchemie —
zu der Treuhandspitze und den zuständigen Direktoraten
bestanden, und dieser direkte Zugang zur Treuhand seitdem für die
Betriebsräte faktisch nicht mehr möglich sein soll?
Es trifft zu, daß es unmittelbare Kontakte der Betriebsräte
Großchemie zu den Direktoraten der Treuhandanstalt gibt.
Es trifft nicht zu, daß der direkte Zugang zur Treuhandanstalt
„faktisch nicht mehr möglich" ist.
13. Ist sie bereit, auf die Treuhand dahin gehend einzuwirken, daß
diese Gesprächsmöglichkeiten auch angesichts der Bedeutung der
Betriebsräte für die Akzeptanz der Sanierungsschritte wieder
eingeräumt werden?
Siehe Antwort zu Frage 12.
IV.
14. Hat die Treuhand generelle Leitlinien für Vertragsstrafen bei
Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen insbesondere für
Investitionen und Arbeitsplätze entwickelt?
Die Treuhandanstalt hält ihre Privatisierungsteams an,
Vertragsstrafen soweit wie möglich zu vereinbaren, um vertragliche
Zusagen abzusichern. Schwerpunkte der Pönalisierung sind
Arbeitsplatz- und Investitionsgarantien der Investoren. Die meisten
Verträge der Treuhandanstalt enthalten entsprechende Regelungen.
Generelle Leitlinien erscheinen nicht sinnvoll. Der Individualität
der Verträge würde so nur schwer Rechnung zu tragen sein. Eine
rasche Privatisierung würde erschwert.
15. Seit wann und in wie vielen Fällen wurden diese Leitlinien
angewandt?
Siehe Antwort zu Frage 14.
16. Wird in strukturellen Krisengebieten darauf geachtet, beim
Abschluß von Verträgen der Sicherung von Arbeitsplätzen im
produzierenden Bereich den Vorzug zu geben?
Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sind generell ein
vorrangiges Entscheidungskriterium bei Unternehmensverkäufen
Drucksache 1?/1500 Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode
durch die Treuhandanstalt. Dies gilt in besonderem Maße für
Krisengebiete. Den Treuhand-Mitarbeitern liegen als
Entscheidungshilfen zur sozialverträglichen Flankierung der
Privatisierung, Sanierung und Stillegung die monatlichen regionalisierten
Arbeitsmarktberichte, die Daten zur voraussichtlichen
Personalentwicklung der Treuhandunternehmen sowie regionale
Arbeitsmarktbelastungsanalysen vor. Die Treuhandanstalt engagiert sich
gemeinsam mit den Landesregierungen und den Kommunen in
strukturellen Krisengebieten direkt, um trotz unvermeidlichem
Personalabbau möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern oder neu
zu schaffen (Teilverkäufe; Entflechtung von Unternehmen;
personelle, sächliche und finanzielle Unterstützung von ABS-
Gesellschaften; Förderung MBO).
17. Bei wie vielen der bisher über 3 000 Privatisierungen wurden
bislang Vertragsstrafen vereinbart?
Die statistische Erfassung der Angaben erfolgt im Rahmen des im
Aufbau befindlichen „Vertragscontrollings". Ergebnisse stehen
gegenwärtig noch nicht zur Verfügung.
18. Warum wurden beispielsweise beim Verkauf der DDR-Kugellager
-
werke keine Vertragsstrafen vereinbart?
Die Verkaufsverhandlungen wurden im Juni/Juli 1990 zu einem
frühen Zeitpunkt des Aufbaus der Treuhandanstalt geführt.
Sanktionen wurden vertraglich nicht festgelegt. Sie erschienen
seinerzeit nicht notwendig.
19. Wie wird sichergestellt, daß Betriebsverkäufe nicht nachträglich
durch Stillegungen zu reinen Grundstücksverwertungen genutzt
werden?
Die Treuhandanstalt vereinbart in ihren Verträgen - soweit dies
durchsetzbar ist - Klauseln, die eine Fortführung des
Unternehmens sicherstellen (Standort-, Investitions- und
Arbeitsplatzgarantien). Außerdem werden für Grund und Boden in der Regel
sogenannte Nachbewertungs- und Spekulationsklauseln
vereinbart.
20. Seit wann werden derartige Vorkehrungen im Regelfall ge troffen?
Derartige Vorkehrungen wurden bereits mit der „Richtlinie für
die Privatisierung von Betrieben" im Oktober 1990 getroffen.
21. Wie hat die Treuhand das Vertragscontrolling organisiert?
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/1500
Die Treuhandanstalt plant den Ablauf ihres Vertragscontrollings
in zwei Stufen, die vorvertragliche und die nachvertragliche
Prüfung. Jeder Unternehmensbereich der Treuhandanstalt besitzt ein
kaufmännisches Direktorat, das in die Funktionen Privatisierung/
Sanierung/Stillegung, Controlling, Vertragsabwicklung
gegliedert ist. Diese Bereiche sind angehalten, in der Phase der
Vertragsanbahnung wie auch in der Vertragsabwicklung eng
zusammenzuarbeiten. Ein umfassendes EDV-Konzept zur
Vertragsabwicklung und -kontrolle befindet sich derzeit im Aufbau.
22. In welchen Fällen wurden bislang Vertragsstrafen eingefordert?
Siehe Antwort zu Frage 17.
v.
23. Welche Leitlinien werden von der Treuhandanstalt bei
Management-Unternehmenskäufen (MBO/MBI) zugrunde gelegt?
Die Treuhandanstalt hat als interne Arbeitsanleitung für die
operativen Einheiten (Unternehmensgruppen und Niederlassungen)
einen Orientierungsrahmen zu MBO/MBI erstellt, der durch eine
Arbeitshilfe weiter präzisiert wurde. Wesentlicher Inhalt ist die
Empfehlung, MBO-Fälle bei Gleichwertigkeit der vorgelegten
Erwerberkonzeptionen mit Vorrang zu behandeln sowie gewisse
Finanzierungs- und Zahlungserleichterungen (nicht beim
Kaufpreis) für die MBO-Erwerber zu gewähren. Weiterhin werden
Hinweise zur Beurteilung der persönlichen Eignung von MBO
-
Interessenten und der von ihnen vorgelegten
Unternehmenskonzepte gegeben.
24. Wie viele MBO/MBI wurden bisher abgeschlossen (gegliedert nach
Größen, Bundesländern und Branchen)?
Eine gesonderte MBO-Statistik wird von der Treuhandanstalt nur
für den Bereich der Niederlassungen geführt. 653 MBO wurden
bis zum 20. September 1991 abgeschlossen. Das entspricht etwa
einem Viertel aller Privatisierungen der Niederlassungen. Sie
verteilen sich wie folgt auf Branchen:
Dienstleistungen 175
Bauhaupt- und Bauhilfsgewerbe 165
Apparate-, Maschinen- und Fahrzeugbau 86
Groß- und Einzelhandel 62
Nahrungs- und Genußmittel 36
Elektronik, Feinmechanik, Optik 28
Holz- und Papierindustrie 19
Leder/Schuhe/Textil/Bekleidung 17
Stahlgewinnung/-verarbeitung 16
Steine, Erden, Glas 13
Sonstige 36
25. Wie viele Teilhaber und Arbeitsplätze sind davon insgesamt und im
Durchschnitt betroffen?
Die Anzahl der Teilhaber in MBO-Verkäufen wird statistisch nicht
erfaßt. Von den in den Niederlassungen im Rahmen von MBO
privatisierten Unternehmen und Unternehmensteilen haben
7 73 Prozent bis zu 100 Arbeitnehmer.
26. Auf welche Weise unterstützt die Treuhand den Erwerb (EBO) bzw.
die Beteiligung von Arbeitnehmern an Unternehmen?
Für den Beteiligungserwerb von Arbeitnehmern an Unternehmen
gelten die gleichen Förderungsgrundsätze wie für MBO-Erwerbe.
Darüber hinaus gelten auch in den neuen Bundesländern die
gesamten gesetzlichen Möglichkeiten der
Arbeitnehmerbeteiligung. '
27. Gibt es dafür abgeschlossene Verkaufsverträge, ggf. bitte Details?
Eine gesonderte Statistik für Erwerbe durch Arbeitnehmer wird
nicht geführt.
28. In wie vielen weiteren Fällen laufen hier Verhandlungen?
Siehe Antwort zu Frage 27.
VI.
29. Wie viele Forschungs-GmbH mit wie vielen Mitarbeitern arbeiten
z. Z. noch bzw. haben ursprünglich gearbeitet?
Zum 1. Juli 1991 waren ca. 17 000 Mitarbeiter in 101 Forschungs
-
GmbH der Treuhandanstalt beschäftigt. Zum 15. September 1991
waren noch 6 540 Mitarbeiter in 81 Forschungs-GmbH der
Treuhandanstalt tätig.
30. Welche Konzeption der Treuhand liegt für die Überleitung der
Forschungs-GmbH an Industriefirmen vor bzw. für die
Beibehaltung einer Unabhängigkeit von Forschungs-GmbH?
Seit Mai 1991 werden die Forschungs-GmbH im Auftrag der
Treuhandanstalt durch externe Beratungsunternehmen bewertet;
dadurch sollen das technisch-wissenschaftliche Potential und die
betriebswirtschaftliche Situation erfaßt werden. Diese Bewertung
geschieht mit Betonung des Privatisierungsauftrages; sie soll
Ende Oktober 1991 abgeschlossen sein.
Anhand der Ergebnisse der Bewertung muß danach über die
Privatisierungsmöglichkeiten entschieden werden. Dabei wird
man grob folgende Kategorien unterscheiden;
— Institute, die eine Einheit darstellen,
— Institute, die in unterschiedlich zu qualifizierende Teilbereiche
aufspaltbar sind, zum Beispiel in Prüfeinrichtungen,
Ingenieurbüros, Hochschulinstitute oder firmenspezifische
Entwicklungsabteilungen,
— Institute, die zweckmäßigerweise wegen eines
firmenspezifischen Bezugs zurückgegliedert werden sollten in das
Ursprungsunternehmen und mit diesem zusammen privatisiert
werden könnten,
— Institute, die entweder von vorhandenen Instituten ähnlicher
Art oder von den Ländern in selbständigen Instituten
aufgenommen werden könnten.
31. Welche öffentlichen Mittel wird die Treuhand in diesem Jahr und in
den kommenden Jahren an Forschungs-GmbH und abgegebene
Forschungs-GmbH zahlen?
Die Treuhandanstalt verhindert den Zusammenbruch von
erhaltenswerten Forschungs-GmbH in der beschriebenen
Bewertungsphase. Dies geschieht durch
— die Vergabe von Bürgschaften für Liquiditätskredite nach
Einzelfallprüfung (in Anspruch genommen bis 31. Mai 1991 ca.
20,4 Mio. DM) sowie
— die Vergabe von speziellen Darlehen bis zur Höhe von
insgesamt 50 Mio. DM; diese Darlehensvorfinanzierung wird bis
Ende 1991 vom BMF abgelöst werden.
VII.
32. In wie vielen Fällen hat sich die Treuhandanstalt bislang an
Beschäftigungs-, Qualifizierungs- bzw.
Arbeitsförderungsgesellschaften beteiligt?
Die Treuhandanstalt bzw. die Treuhandunternehmen sind z. Z. an
ca. 200 Beschäftigungsgesellschaften direkt gesellschaftsrechtlich
beteiligt. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ist von
weiteren 150 Gründungen ohne direkte gesellschaftsrechtliche
Beteiligung der Treuhandanstalt bzw. Treuhandunternehmen
auszugehen.
33. Wie viele Arbeitnehmer sind in diesen Gesellschaften beschäftigt?
Die Ergebnisse einer Unternehmensbefragung liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, daß etwa 150 000
Arbeitnehmer unter dem Dach von Beschäftigungsgesellschaften
in Maßnahmen integriert werden.
34. Für wie viele derartige Gesellschaften laufen noch Verhandlungen?
Im Moment liegen Anträge auf Gründung von 25 Gesellschaften
vor.
35. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die
zwischenzeitlich zur Geschäftsaufnahme bereiten Gesellschaften
(angesichts der derzeitigen finanziellen Situation bei AB-
Maßnahmen und des auf den 31. März 1992 festgelegten Endes des
Kurzarbeitergeldes) auch tatsächlich im vorgesehenen Umfang tätig
werden können?
Die Förderung von ABM in den neuen Bundesländern wird auch
1992 auf hohem Stand fortgesetzt.
In den vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit
zwischenzeitlich festgestellten Haushaltsplan 1992 wurden
Fördermittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen insgesamt in Höhe von
9,926 Mrd. DM eingestellt. Hiervon entfallen auf die neuen
Bundesländer rd. 7,262 Mrd. DM. Die Bundesregierung stellt im
Rahmen des „Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost" darüber
hinaus 3 Mrd. DM für ABM in den neuen Ländern zur Verfügung.
Durch die Bereitstellung dieser Mittel ist gewährleistet, daß neben
der Finanzierung der bereits Ende 1991 bewilligten erheblichen
Anzahl von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auch 1992 wieder
rd. 230 000 Neueintritte, davon 150 000 in den neuen
Bundesländern, gefördert werden können.
Der neugefaßte Erlaß der Bundesanstalt für Arbeit läßt bei
Arbeitsförderungsgesellschaften eine Förderung von 100 Prozent
Lohnkostenzuschuß zu, sofern eine anderweitige Mitfinanzierung
nicht möglich ist und die Problemgruppen angemessen
berücksichtigt sind. Damit ist sichergestellt, daß die zur
Geschäftsaufnahme bereiten Gesellschaften auch tatsächlich wirksam werden
können. Für den Bereich des Kurzarbeitergeldes ist
richtigzustellen, daß die Sonderregelung des § 63 Abs. 5
Arbeitsförderungsgesetz für die neuen Bundesländer am 31. Dezember 1991 auslaufen
wird. An die Stelle dieser Vorschrift kann bei Vorliegen der
gesetzlichen Vorschriften die bereits in den alten Bundesländern
geltende Regelung des § 63 Abs. 4 AFG treten. Diese ermöglicht
einen Kurzarbeitergeldbezug von 24 Monaten.]