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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fehlende Datengrundlage und mögliche Steuerungsdefizite bei der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.06.2026

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

08.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/599819.05.2026

Fehlende Datengrundlage und mögliche Steuerungsdefizite bei der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409)

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Gerrit Huy, Thomas Korell, Christian Reck, Angela Rudzka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 21/5409) hat die Bundesregierung wiederholt erklärt, dass keine gesonderten statistischen Erfassungen zur illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Aufgriffszahlen, Versandarten, Empfängerstrukturen sowie operativen Maßnahmen.

Gleichzeitig bestätigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung internationaler Post- und Kurierstrukturen sowie die Nutzung entsprechender Logistikknoten in Deutschland. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität in diesem Bereich steuert und bewertet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die fachliche und politische Verantwortung dafür, dass keine gesonderte statistische Erfassung der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen erfolgt?

2

Aus welchen konkreten Gründen wurde bislang auf eine differenzierte Datenerhebung in diesem Bereich verzichtet?

3

Auf welcher konkreten Datengrundlage trifft die Bundesregierung operative und strategische Entscheidungen zur Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen?

4

Welche internen Lageeinschätzungen, Berichte oder Analysen liegen der Bundesregierung zu diesem Phänomen vor, auch wenn diese nicht in statistischer Form erfasst werden?

5

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass nachgeordnete Sicherheitsbehörden (insbesondere Zollfahndungsdienst, Zollkriminalamt, Bundeskriminalamt) über operative Einzelerkenntnisse verfügen, die nicht in eine zentrale statistische Erfassung einfließen?

6

In welcher Form werden vorhandene Erkenntnisse zum Themenbereich aus verschiedenen Behörden zu einem gesamtstaatlichen Lagebild zusammengeführt?

7

Welche Risikoanalysekriterien werden derzeit konkret bei der Kontrolle von Post- und Paketsendungen aus den USA angewendet?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass aufgrund fehlender Datenerhebung eine systematische Bewertung der Wirksamkeit von Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen nur eingeschränkt möglich ist?

9

Welche messbaren Zielgrößen oder Kennzahlen verwendet die Bundesregierung intern zur Steuerung und Bewertung der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr über den Postverkehr?

10

Warum erfolgt im Bereich der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen keine vergleichbare differenzierte statistische Erfassung, wie sie in anderen Bereichen der Rauschgiftkriminalität üblich ist?

11

Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die Gefahr, dass das tatsächliche Ausmaß der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen aufgrund fehlender Datengrundlagen systematisch unterschätzt wird?

12

Sieht die Bundesregierung angesichts fehlender Datengrundlagen strukturelle Defizite in der Organisation und Steuerung der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität im Postverkehr?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der bestehenden Informationslücken auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität in diesem Deliktsfeld?

14

Inwieweit bestehen innerhalb der Bundesregierung oder der Sicherheitsbehörden abweichende Einschätzungen zur Bedeutung des Postverkehrs als Einfuhrweg für Cannabis aus den USA?

15

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Erstellung eines eigenständigen Lagebildes „Drogenhandel über Post- und Paketsendungen“?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die fehlende Datengrundlage ggf. die parlamentarische Kontrollfähigkeit des Deutschen Bundestages in diesem Bereich eingeschränkt?

17

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um künftig eine verbesserte Datengrundlage und Transparenz in diesem Bereich sicherzustellen?

18

Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung ggf., eine belastbare Erkenntnis- und Datenbasis zur illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen zu schaffen?

Berlin, den 30. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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