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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

15.06.2026

Aktualisiert

16.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/648615.06.2026

Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Gereon Bollmann, Stefan Möller, Peter Bonhof, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung? Wie viele dieser Stellen waren besetzt, welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?

2

Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?

3

Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

4

Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

5

Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

6

Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

7

Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen und warum?

8

Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen?

9

Nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?

10

Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland angestoßen oder umgesetzt? Hat der Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?

11

Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?

12

Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland Ziele, die im Koalitionsvertrag genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

13

Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Themen?

14

Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?

15

Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?

16

Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland?

17

Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden und aus welchen Gründen?

18

Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland vorgesehen, und wenn ja, wann und durch wen?

19

Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland?

Berlin, den 11. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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