Mandat, Finanzierung und Erfolgskontrolle des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat Martin Blessing im Jahr 2025 als Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland vorgestellt. Nach Darstellung der Bundesregierung soll der Beauftragte ausländische Investitionen mobilisieren, Ansprechpartner für Investoren sein und den Investitionsstandort Deutschland international vertreten. Der Bundeskanzler erklärte dazu, der Beauftragte solle „Türen öffnen, Vertrauen in unseren Standort schaffen und Investitionen nach Deutschland holen“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pk-kanzler-beauftragter-investitionen-2385370). Die Bundesregierung hat damit eine Funktion geschaffen, die unmittelbar an der Schnittstelle von Standortpolitik, Außenwirtschaftsförderung, Investorenansprache und politischer Kommunikation angesiedelt ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die neue Funktion des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers organisatorisch und administrativ in bestehende Strukturen eingebunden wurde. Es ist in ihren Augen insbesondere zu hinterfragen, ob für die Tätigkeit des Beauftragten zusätzliche Haushaltsmittel, Stellen, Projektgruppen, Reisemittel, externe Beratungsleistungen oder Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Ebenso ist für sie von Interesse, ob die Bundesregierung messbare Ziele für dessen Tätigkeit definiert hat, etwa hinsichtlich der Zahl angesprochener Investoren, konkreter Ansiedlungsprojekte, erwarteter Investitionsvolumina, regionaler Schwerpunkte oder branchenspezifischer Prioritäten.
Eine belastbare Investorenansprache setzt klare Zuständigkeiten voraus. Wenn Aufgaben des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Auswärtigen Amts, von Germany Trade and Invest, der KfW oder weiterer Bundesgesellschaften berührt werden, muss nach Auffassung der Fragesteller für den Deutschen Bundestag nachvollziehbar sein, welche Stelle fachlich führt, welche Stelle Ressourcen bereitstellt und welche Ergebnisse der Bundesregierung zugerechnet werden. Dies gilt nach Lesart der Fragesteller in besonderem Maße, weil die regierungstragenden Parteien im Koalitionsvertrag angekündigt haben, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken, eine Investorenkonferenz durchzuführen, einen Deutschlandfonds aufzulegen und die Außenwirtschaftsförderung strategisch auszurichten (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag_2025.pdf).
Die Fragesteller halten es deshalb für erforderlich, die rechtliche Grundlage, das Mandat, die tatsächlichen Kosten, die organisatorische Unterstützung und die Erfolgskontrolle der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland transparent zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Auf welcher rechtlichen, organisatorischen oder kabinettsinternen Grundlage wurde der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland berufen?
Wurde für den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland ein schriftliches Mandat, eine Zielvereinbarung, eine Geschäftsordnung, ein Aufgabenprofil oder eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundeskanzleramt festgelegt?
Welches genaue Mandat, welche Aufgabenbeschreibung und welche Befugnisse hat der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Ist der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland organisatorisch dem Bundeskanzleramt, einem Ressort, einer Projektgruppe oder einer sonstigen Arbeitseinheit der Bundesregierung zugeordnet?
Aus welchem Einzelplan, Kapitel, Titel und gegebenenfalls welcher Kostenstelle des Bundeshaushalts werden die Tätigkeit, Reisekosten, Sachkosten, Unterstützungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen und etwaige Aufwandsentschädigungen des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland finanziert?
Welche Mittel waren im Bundeshaushalt 2025 und sind im Bundeshaushalt 2026 für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland veranschlagt?
Wurden für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland zusätzliche Haushaltsmittel, Planstellen, Stellen, Projektgruppen, Kostenstellen oder Titelgruppen eingerichtet?
Welche Ausgaben sind dem Bund seit Berufung des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland für Reisen, Veranstaltungen, Delegationsbegleitungen, Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen, Protokoll, Sicherheit und sonstige Sachkosten entstanden?
Erhält der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eine Vergütung, Aufwandsentschädigung, Reisekostenerstattung, Sachmittelausstattung oder sonstige geldwerte Leistung des Bundes?
Werden Leistungen der Germany Trade and Invest GmbH für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingesetzt?
In welchem finanziellen, personellen und organisatorischen Umfang unterstützt die Germany Trade and Invest GmbH gegebenenfalls die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Welche Verpflichtungsermächtigungen und Projektmittel wurden im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eingegangen?
Welche messbaren Ziele wurden für die Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland definiert?
Welche Zielgrößen bestehen gegebenenfalls hinsichtlich Investitionsvolumen, Zahl angesprochener Investoren, Zahl konkreter Ansiedlungsprojekte, regionaler Schwerpunkte, branchenspezifischer Schwerpunkte und zeitlicher Umsetzung?
Welche Berichts-, Controlling- und Erfolgskriterien gelten gegebenenfalls für Ausgaben, Maßnahmen und Ergebnisse, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland stehen?
Welche regelmäßigen Berichte erhält das Bundeskabinett gegebenenfalls über Fortschritte, Hemmnisse und Ergebnisse der Investorenansprache durch den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Ist für den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland eine parlamentarische Unterrichtung an den Deutschen Bundestag über Tätigkeit, Kosten, Ergebnisse und Zielerreichung des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland vorgesehen und wenn ja, wann ist mit einer diesbezüglichen Unterrichtung zu rechnen?
Welche Auslandsreisen hat der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland seit seiner Berufung gegebenenfalls begleitet oder selbst durchgeführt?
Welche Kosten sind dem Bund durch die Teilnahme des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland an Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung gegebenenfalls entstanden?
Welche Investitionszusagen, Absichtserklärungen, Folgegespräche, Projektprüfungen oder sonstigen konkreten Ergebnisse ergaben gegebenenfalls aus den bisherigen Reisen und Gesprächen des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland?
Welche Briefings, Standortunterlagen, Kommunikationslinien oder Investorenpräsentationen wurden dem Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland durch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärtige Amt, Germany Trade and Invest oder externe Dienstleister gegebenenfalls zur Verfügung gestellt?
Welche externen Beratungs-, Kommunikations-, Strategie-, Rechts- oder Marktforschungsleistungen wurden im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland gegebenenfalls beauftragt?
Aus welchen Haushaltstiteln wurden die in Frage 22 gegebenenfalls genannten Leistungen finanziert?
Welche Abgrenzung nimmt die Bundesregierung zwischen den Aufgaben des Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland und den Aufgaben von Germany Trade and Invest, der Außenwirtschaftsförderung des Bundes, der deutschen Auslandsvertretungen und der KfW vor?
Sieht die Bundesregierung interne Zielkonflikte zwischen Investitionswerbung, Investitionsprüfung, Wirtschaftssicherheit, Sanktionsdurchsetzung und nationalen Sicherheitsinteressen und wenn ja, welche?