BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

01.09.2026

Aktualisiert

03.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/779601.09.2026

Lage der christlichen Minderheit im Jemen im Kontext des langjährigen Bürgerkriegs und der dschihadistischen Bedrohung

der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Heinrich Koch, Uwe Schulz, Achim Köhler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Jemen befindet sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart. Das Land ist de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah) weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliert, stehen ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzen dschihadistische Terrorgruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche Schwäche und lokale Sicherheitsvakuums aus (vgl. https://news.un.org/en/story/2026/01/1166786).

In diesem hochentzündlichen Umfeld ist die Lage für religiöse Minderheiten, insbesondere für die christliche Minderheit, von extremer Verfolgung und einer existenziellen Bedrohung geprägt. Der Jemen ist fast vollständig islamisch geprägt. Die christliche Minderheit – bestehend aus einheimischen Konvertiten sowie einer schwindenden Zahl ausländischer Arbeitskräfte und Flüchtlinge (u. a. aus Äthiopien und Eritrea) – umfasst Schätzungen zufolge nur noch wenige tausend Personen. Nach dem aktuellen „Weltverfolgungsindex 2026“ des überkonfessionellen Hilfswerks Open Doors belegt der Jemen den 3. Platz unter den Ländern, in denen Christen der stärksten Verfolgung ausgesetzt sind, mit einem unverändert extremen Bedrohungsniveau Die einheimische Kirche besteht überwiegend aus Konvertiten, die ihren Glauben nur im Untergrund praktizieren können. Die jemenitische Verfassung deklariert den Islam zur Staatsreligion und die Scharia zur Hauptquelle der Gesetzgebung. Da es im Jemen keine rechtliche Anerkennung für einheimische Christen gibt, müssen Konvertiten ihren Glauben unter strengster Geheimhaltung als reine ‚Katakombenkirche‘ praktizieren (vgl. www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/jemen).

In den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden ist der Druck auf Christen massiv gestiegen. Die Huthis betreiben eine systematische religiöse Gleichschaltung. Christen und andere religiöse Minderheiten wie die Bahai werden von den Huthi-Sicherheitsdiensten oft unter dem Vorwurf der ‚Spionage‘ oder der ‚Zerstörung der islamischen Identität‘ festgenommen, gefoltert und ohne rechtsstaatliche Verfahren inhaftiert, was durch Berichte der U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF) belegt wird (vgl. www.uscirf.gov/sites/default/files/2025-08/2025%20Factsheet%20Houthi.pdf).

Auch im Süden des Landes, der nominell unter der Kontrolle der international anerkannten Regierung oder des STC steht, ist der Schutz für Christen nicht gewährleistet. Dort sind es vor allem dschihadistische Milizen wie AQAP, die gezielt Jagd auf Christen und christliche Einrichtungen machen. Ein tragisches historisches Beispiel hierfür war der verheerende Angriff auf das von den Missionarinnen der Nächstenliebe betriebene Altenheim in Aden im März 2016. Aktuelle Berichte von Open Doors und anderen Organisationen verweisen zudem auf Verhaftungen jemenitischer Christen und anti-christliche Medienkampagnen. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch verdeutlichen nach Ansicht der Fragesteller, dass alle Konfliktparteien schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierungen und Folter, mit absoluter Straflosigkeit verüben (vgl. www.hrw.org/world-report/2026/country-chapters/yemen).

Zusätzlich zur staatlichen und milizgesteuerten Repression sind jemenitische Christen einer extremen gesellschaftlichen und familiären Verfolgung ausgesetzt. Der Übertritt zum Christentum wird in der traditionellen, klan- und stammesbasierten Gesellschaft des Jemen als schwerer Ehrverlust und Verrat gewertet. Konvertiten drohen bei Entdeckung Entführung, Misshandlung, Zwangsverheiratung oder die Ermordung durch eigene Familienmitglieder (sogenannte „Ehrenmorde“), ohne dass die staatlichen Behörden eingreifen oder die Täter strafrechtlich verfolgen (vgl. www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/jemen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die aktuelle Lage der christlichen Minderheit im Jemen vor, und wenn ja, welche?

2

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Jemen von Gewalt, Vertreibung, Entführung oder gezielten Tötungen betroffen, insbesondere durch die Huthi-Rebellen, dschihadistische Gruppen (wie AQAP/IS) sowie durch gesellschaftliche oder klanbasierte Akteure?

3

Liegen Erkenntnisse oder Berichte der Bundesregierung gegebenenfalls zu Angriffen auf verbliebene Kirchengebäude, christliche Friedhöfe, karitative Einrichtungen oder im Jemen tätige ausländische und einheimische Geistliche vor?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Einschränkung der Religionsfreiheit und die Verfolgung von Christen in den von den Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten im Norden des Jemen, insbesondere im Kontext der vom Iran unterstützten Huthi-Ideologie?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die Lage von Christen und die Durchsetzung von Scharia-Strafen (insbesondere bezüglich Apostasie) in den von der international anerkannten jemenitischen Regierung und dem Südlichen Übergangsrat (STC) kontrollierten Gebieten?

6

Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Hinweise auf Zwangsbekehrungen zum Islam (insbesondere von christlichen Frauen und Mädchen), Zwangsheiraten oder andere Formen religiöser Nötigung im Jemen vor?

7

Welche internationalen Berichte (z. B. von UN-Gremien, USCIRF, Open Doors oder anderen Menschenrechtsorganisationen) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Jemen heran?

8

Hat sich die Bundesregierung zur Einstufung des Jemen auf Platz 3 des Weltverfolgungsindex 2026 von Open Doors eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

9

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer diplomatischen Kontakte (sofern vorhanden, auch über Regionalpartner wie Saudi-Arabien oder den Oman) gegebenenfalls, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit im Jemen hinzuwirken?

10

In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, EU) gegebenenfalls für den Schutz religiöser Minderheiten im Jemen, insbesondere im Rahmen der UN-Friedensbemühungen für das Land?

11

Welche humanitären Hilfsmaßnahmen oder Programme der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung kommen derzeit der jemenitischen Bevölkerung zugute, und inwieweit wird dabei gegebenenfalls die extreme Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten (wie Christen oder Bahai) berücksichtigt?

12

Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vergabe von Hilfsgeldern an im Jemen tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und UN-Organisationen gegebenenfalls das Risiko einer Diskriminierung von Christen bei der Verteilung von Lebensmitteln und medizinischer Hilfe, und liegen ihr hierzu Evaluierungen oder Berichte vor?

13

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung über die rechtliche und physische Sicherheitslage von in Nachbarstaaten (wie Saudi-Arabien, Oman, Dschibuti oder Somalia) geflüchteten jemenitischen Christen erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

14

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung gegebenenfalls Programme zum Schutz von Flüchtlingen aus religiösen Minderheiten, die aus dem Jemen geflohen sind?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Erfassung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Jemen zu verbessern?

16

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über moderne Formen der Sklaverei, Geiselnahmen oder erpresserische Menschenentführungen im Jemen vor, und inwieweit sind christliche Konvertiten oder afrikanische Migranten christlichen Glaubens gegebenenfalls hiervon betroffen (vgl. auch Berichte über Sklavenbefreiungen durch christliche Hilfsorganisationen in Konfliktregionen: https://csi-de.de/suedsudan-30-jahre-csi-einsatz-fuer-die-sklavenbefreiung/)?

17

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu

a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Jemen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 (bitte gegebenenfalls nach Jahren aufschlüsseln, soweit verfügbar)?

b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017 (soweit erfasst oder geschätzt)?

c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Jemen seit 2017 (bitte gegebenenfalls jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?

d) der Rückführungsquote bzw. Abschiebungspraxis von Asylbewerbern aus dem Jemen seit 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren und (sofern erfasst) Religionszugehörigkeit?

Berlin, den 21. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen