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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) - Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

08.09.2026

Aktualisiert

10.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/791308.09.2026

Finanzierung der Hightech Agenda Deutschland aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) – Zusätzlichkeit, Mittelverlagerungen und Finanzplanung ab 2026

der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, René Bochmann, Robin Jünger, Maximilian Kneller, Sergej Minich, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Sebastian Maack und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) ist das zentrale innovations- und technologiepolitische Vorhaben der Bundesregierung. Nach den Ankündigungen der Bundesregierung soll sie bis zum Ende der Legislaturperiode mit mindestens 18 Mrd. Euro ausgestattet werden. Die Finanzierung erfolgt aus mehreren Quellen, insbesondere aus dem Einzelplan 30 (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt), dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).

Die Fragesteller bewerten die Konstruktion von SVIK und KTF als verfassungsrechtlich hochproblematische Schattenhaushalte, die dazu dienen, die grundgesetzliche Schuldenbremse zu umgehen. Nach den bisherigen Planungen und öffentlichen Angaben sollen für die Hightech Agenda rund 5,5 Mrd. Euro aus dem SVIK stammen. Bislang ist jedoch nicht hinreichend transparent, welcher Anteil dieses Finanzvolumens tatsächlich auf neu geschaffene Maßnahmen der Hightech Agenda entfällt und welcher Anteil aus bereits bestehenden Programmen, Haushaltstiteln oder früheren Finanzplanungen stammt, die nachträglich der Hightech Agenda zugerechnet werden.

Die Fragesteller befürchten zudem, dass neben der buchhalterischen „Umetikettierung“ von Geldern auch eine inhaltliche Zweckentfremdung des Begriffs „Spitzentechnologie“ stattfindet, indem politisch-ideologisch motivierte Projekte (etwa im Bereich der Klimaforschung oder der gesellschaftspolitischen Transformation) unter dem Deckmantel der Hightech-Förderung subventioniert werden. Ebenso ist in ihren Augen unklar, nach welchen fachlichen und haushalterischen Kriterien die Bundesregierung einzelne Programme ganz oder teilweise der Hightech Agenda zuordnet.

Darüber hinaus wird die tatsächliche Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Investitionen von mehreren unabhängigen wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen erheblich in Zweifel gezogen. Das ifo Institut kommt in mehreren Analysen zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Teil der Mittel des Sondervermögens nicht für zusätzliche Investitionen verwendet wird, sondern bereits zuvor geplante Ausgaben des Bundeshaushalts ersetzt. Für das Jahr 2025 errechnet das Institut Zweckentfremdungsquoten von bis zu 95 Prozent (www.ifo.de/publikationen/2026/aufsatz-zeitschrift/zweckentfremdung-im-svik-eine-zusammenfassung, www.ifo.de/antworten-des-ifo-instituts-zum-thema-zweckentfremdung-des-svik, www.ifo.de/DocDL/sd-2026-04-zdg-hoeslinger-lay-sondervermoegen-investitionen.pdf).

Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gelangt zu dem Ergebnis, dass rund 86 Prozent der Ausgaben des Sondervermögens de facto keine zusätzlichen Investitionen darstellen würden (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-86-prozent-des-sondervermoegens-zweckentfremdet.html).

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kommt in seinem Jahresgutachten 2025/2026 zu dem Ergebnis, dass die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Investitionen deutlich geringer ausfällt als politisch dargestellt. Für die auf Bundesebene eingesetzten Mittel beziffert der Sachverständigenrat die Zusätzlichkeit für das Jahr 2025 auf lediglich rund 8 Prozent und für das Jahr 2026 auf rund 45 Prozent. Auch für die weitere Laufzeit des Sondervermögens äußert der Sachverständigenrat erhebliche Zweifel daran, dass die Mittel überwiegend zusätzliche Investitionen finanzieren (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202526/JG202526_Kapitel_2.pdf; www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2025-pressemitteilung/kapitel-2.html).

Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, festzustellen,

  • in welchem Umfang die Finanzierung der Hightech Agenda tatsächlich auf zusätzlichen Investitionen beruht,
  • in welchem Umfang bereits bestehende Programme lediglich umetikettiert oder aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verlagert wurden,
  • nach welchen Kriterien Maßnahmen der Hightech Agenda zugerechnet werden,
  • welche Entlastungswirkungen hierdurch für den Kernhaushalt, insbesondere den Einzelplan 30, entstehen und
  • wie die Bundesregierung die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen finanzierten Forschungsausgaben methodisch nachweist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Haushaltsmittel rechnet die Bundesregierung der Hightech Agenda Deutschland zu, a) ausschließlich für die Hightech Agenda neu geschaffenen Maßnahmen, b) bereits bestehenden Maßnahmen und Titeln, die vollständig der Hightech Agenda zugerechnet werden, c) bereits bestehenden Maßnahmen und Titeln, die nur teilweise der Hightech Agenda zugerechnet werden, d) dem jeweils auf die Hightech Agenda entfallenden Anteil dieser Maßnahmen, jeweils getrennt nach Einzelplan 30, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie Klima- und Transformationsfonds und nach den Haushaltsjahren 2026 (Soll), 2027 (Regierungsentwurf bzw. Bundeshaushalt) sowie den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung (bitte getrennt ausweisen)?

2

Nach welchen fachlichen, haushalterischen und organisatorischen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob und in welchem Umfang ein Titel, Programm oder Projekt der Hightech Agenda Deutschland zugerechnet werden soll, welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trifft diese Zuordnungsentscheidung, und inwiefern spielen hierbei nichttechnologische Kriterien, etwa Zielsetzungen im Bereich Gender-Mainstreaming, Diversität oder ökologische Nachhaltigkeit, eine Rolle?

3

Werden Maßnahmen auch dann vollständig auf das angekündigte Gesamtvolumen der Hightech Agenda angerechnet, wenn a) sie bereits vor Beschluss der Hightech Agenda bestanden? b) sie bereits in früheren Finanzplanungen vorgesehen waren? c) sie neben den sechs Schlüsseltechnologien weitere Förderzwecke verfolgen?

4

Wie hoch ist der Anteil der für Forschung und Entwicklung veranschlagten beziehungsweise abgeflossenen Mittel an den unmittelbar durch Bundesressorts bewirtschafteten Ausgaben der Bundessäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (bitte getrennt ausweisen für 2025 (Ist), 2026 (Soll) und 2027 (Regierungsentwurf bzw. Bundeshaushalt) sowie unter gesonderter Ausweisung der Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds)?

5

Welche Programme, Projekte, Maßnahmen und Haushaltstitel, die die Bundesregierung der Hightech Agenda zurechnet, werden im Haushaltsjahr 2027 gleichzeitig aus dem Einzelplan 30, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und oder dem Klima- und Transformationsfonds finanziert (bitte jeweils die einzelnen Finanzierungsanteile angeben)?

6

Welche Investitionen, Programme oder Maßnahmen der Hightech Agenda beziehungsweise der Forschungsförderung, die in den Jahren 2026 oder 2027 aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder finanziert werden sollen und a) waren bereits im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025, b) waren bereits in früheren Finanzplanungen des Bundes, c) waren bereits im Klima- und Transformationsfonds oder d) waren bereits im Einzelplan 30 vorgesehen (bitte jeweils die früheren Haushaltsansätze, die damalige Finanzierungsquelle sowie die heute vorgesehene Finanzierungsquelle angeben)?

7

In welcher Höhe wurde der Einzelplan 30 in den Haushaltsjahren 2025, 2026 und 2027 dadurch entlastet, dass Forschungs- und Innovationsmaßnahmen statt aus dem Kernhaushalt ganz oder teilweise aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden?

8

Für welche zusätzlichen Ausgaben, Programme oder sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen verwendet die Bundesregierung die hierdurch im Kernhaushalt freiwerdenden finanziellen Spielräume?

9

Nach welcher Methodik berechnet die Bundesregierung die Zusätzlichkeit der aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten Forschungsausgaben? a) Welche Referenzhaushalte beziehungsweise Referenzfinanzplanungen werden zugrunde gelegt? b) Welche Investitionsquote des Kernhaushalts wird angesetzt? c) Wie werden Verteidigungsausgaben behandelt? d) Wie werden finanzielle Transaktionen behandelt? e) Anhand welcher Indikatoren wird eine tatsächlich zusätzliche Investition von einer bloßen Finanzierungsverlagerung unterschieden?

10

Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den Berechnungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach die Zusätzlichkeit der auf Bundesebene eingesetzten SVIK-Mittel für die Jahre 2025 und 2026 lediglich rund 8 beziehungsweise rund 45 Prozent beträgt und auch für die weitere Laufzeit erhebliche Zweifel an einer überwiegend zusätzlichen Finanzierung bestehen und wenn ja, wie lautet diese Positionierung?

11

Wenn die Bundesregierung die Vorfrage bejaht, vertritt sie eine zustimmende Auffassung dazu für den Bereich Forschung, Entwicklung und Hightech Agenda und falls nein, worin bestehen nach Auffassung der Bundesregierung die methodischen Unterschiede gegenüber den Berechnungen des Sachverständigenrates?

12

In welcher Höhe wurden die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für Forschung und Entwicklung sowie für die Hightech Agenda veranschlagten Mittel (insbesondere Titel 685 51 und Titel 894 51) bis zum 31. Juli 2026 a) bewilligt, b) gebunden, c) mit Verpflichtungsermächtigungen unterlegt, d) tatsächlich ausgezahlt und werden e) voraussichtlich bis zum Jahresende abgeflossen sein?

13

Plant die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2027 oder in der mittelfristigen Finanzplanung, a) den Anteil der Forschung und Entwicklung an den Ausgaben der Bundessäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zu erhöhen, und oder b) weitere Maßnahmen des Einzelplans 30 künftig aus dem Sondervermögen oder dem Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren, und wenn ja, in welchem Umfang?

14

Welche Maßnahmen der Hightech Agenda wären nach Einschätzung der Bundesregierung ohne Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im Bundeshaushalt 2027 nicht oder nur teilweise finanzierbar gewesen?

15

Inwieweit fließen Mittel der Hightech Agenda Deutschland, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stammen, gegebenenfalls an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder zivilgesellschaftliche Akteure, und wie wird in solchen Fällen sichergestellt, dass diese Gelder ausschließlich harter Technologieforschung und nicht politischer Kampagnenarbeit zugutekommen?

16

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Subventionierung der Hightech Agenda aus Kreditermächtigungen von Sondervermögen im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur strikten Einhaltung der Schuldenbremse und des Jährlichkeitsprinzips?

Berlin, den 4. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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