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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Rehabilitierung der vom SED-Regime Zwangsausgesiedelten (G-SIG: 12010411)

Rehabilitierung der aus dem ehemaligen DDR-Grenzgebiet Zwangsausgesiedelten, evtl. Regelung in einem Gesetz (Frühjahr 1992), Grundstücksfragen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

24.10.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/128009.10.91

Rehabilitierung der vom SED-Regime Zwangsausgesiedelten

der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans Gottfried Bernrath, Anni Brand-Eisweier, Gerlinde Hämmerle, Dr. Uwe Küster, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Dr. Jürgen Schmude, Bodo Seidenthal, Johannes Singer, Ludwig Stiegler, Dieter Wiefelspütz, Dr. Hans de With, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Am 3. Oktober 1991 jährt sich zum 30. Male der Tag, an dem das SED-Regime in der berüchtigten Nacht-und-Nebelaktion „Kornblume" von ihm als politisch unzuverlässig eingeschätzte Bürger und ganze Familien entlang der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland zwangsweise und unter Mißachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen weg in andere Orte der Deutschen Demokratischen Republik deportiert hat. Bereits im Juli 1952 war die erste große, langfristig und stabsmäßig vorbereitete Aktion dieser Art, die sogenannte Aktion Ungeziefer durchgeführt worden. Weitere Aktionen folgten in größerem Umfang nochmals 1975/1976.

Von allen diesen Unrechtsmaßnahmen sind einige tausend Menschen der Deutschen Demokratischen Republik betroffen, die seit der Herstellung der deutschen Einheit noch immer - auf ihre moralische Rehabilitierung und die Rückgabe ihres Eigentums bzw. angemessene Entschädigung warten. Von der Bundesregierung wurden die Zwangsausgesiedelten hinsichtlich der Erfüllung ihrer Forderungen immer wieder vertröstet, obwohl die Fraktion der SPD bereits mit ihrer Großen Anfrage „Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechts" vom 27. Februar 1991 (Drucksache 12/168) auf die Dringlichkeit der Lösung dieser Fragen durch Einbeziehung der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung in die Novellierung des Rehabilitierungsgesetzes hingewiesen hatte. Dabei geht die Fraktion der SPD davon aus, daß die Enteignungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Zwangsaussiedlungen gegenüber anderen Enteignungsmaßnahmen in der Zeit nach 1945 Besonderheiten aufweisen, die auch eine gesonderte rechtliche Bewertung erfordern.

Der nunmehr als Bundesratsdrucksache 483/91 vom 16. August 1991 vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht (Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz — 1. SED-UnBerG) enthält bisher keine Regelungen zur Wiedergutmachung dieses Teils des SED-Unrechts. Damit bleibt die Rechtslage auf diesem Gebiet weiter unklar, so daß die Behörden der neuen Bundesländer und der Kommunen über Anträge auf Rückgabe entzogener Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, nicht entscheiden können.

Neben der erforderlichen Verurteilung der Zwangsaussiedlungen als Verstöße gegen die Menschenrechte und der moralischen Rehabilitierung der oftmals jahrzehntelang diskriminierten Opfer dieser Unrechtsakte ist die unverzügliche gesetzliche Regelung der Voraussetzungen zur Wiedergutmachung der den Zwangsausgesiedelten zugefügten Vermögensschäden dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die Forderungen der Zwangsausgesiedelten auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung des ihnen zugefügten Verwaltungsunrechts schnellstmöglich einer gerechten Lösung zuzuführen?

2

Welche Lösungswege zeichnen sich ab?

3

Weshalb sind die dazu erforderlichen Regelungen nicht in dem Regierungsentwurf für ein Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz enthalten, und trifft es zu, daß diese Fragen erst in einem gesonderten Gesetz im Frühjahr 1992 geregelt werden sollen?

4

Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. beabsichtigt sie zu unternehmen, um zu verhindern, daß Grundstücke, auf die Zwangsausgesiedelte Ansprüche auf Rückgabe erheben, zwischenzeitlich an Dritte veräußert und damit die Rückgabe unmöglich gemacht wird?

Bonn, den 9. Oktober 1991

Hans-Joachim Hacker Dr. Herta Däubler-Gmelin Hermann Bachmaier Hans Gottfried Bernrath Anni Brand-Elsweier Gerlinde Hämmerle Dr. Uwe Küster Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Dr. Eckhart Pick Margot von Renesse Dr. Jürgen Schmude Bodo Seidenthal Johannes Singer Ludwig Stiegler Dieter Wiefelspütz Dr. Hans de With Dr. Peter Struck Dr. Hans-Jochen Vogel und Fraktion

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