Erfüllung der Bestimmungen des Artikels 36 des Grundgesetzes
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im Artikel 36 des Grundgesetzes heißt es unter anderem: „Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden."
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Was wurde bisher unternommen, um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen?
In welchen der obersten Bundesbehörden sind bereits Beamte aus den neuen Bundesländern „in angemessenem Verhältnis" beschäftigt?
Für den Fall, daß Frage 2 im Detail oder insgesamt negativ beantwortet werden muß: Was wird getan, dieses Verhältnis herzustellen, und an welchen Zeitraum ist dabei gedacht?