Haltung der Bundesregierung zum Walfang
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung, die seit 1982 Mitglied der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) ist, die Erarbeitung und Verabschiedung des neuen Walfangsystems, das sogenannte Revised Management Procedure (RMP)?
Unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung der Verabschiedung des RMP zustimmen, bzw. zieht sie in Erwägung, sich gegebenenfalls der Verabschiedung zu enthalten?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung an der Resolution IWC/43/41 aktiv mitgearbeitet?
Warum hat sich die Bundesregierung an der Verabschiedung der IWC-Resolution IWC/43/41 im Mai dieses Jahres nicht mit der Begründung enthalten, daß sie die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs ablehne?
Unter welchen Gesichtspunkten glaubt die Bundesregierung den Walfang heute noch oder wieder vertreten zu können?
Unter welchen Bedingungen hält es die Bundesregierung für verantwortbar, der Aufhebung des internationalen Walfang-Verbots (Moratorium) zuzustimmen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wiederzulassung des kommerziellen Walfangs zu verhindern bzw. den Walfang ein für alle Male zu beenden, und was gedenkt sie gegenüber der EG-Kommission in dieser Angelegenheit zu unternehmen?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, jedes Töten von Walen zu kommerziellen und/oder zu wissenschaftlichen Zwecken und das Töten von Walen aus Fischerei-Interessen oder angeblichem „ökologischen Management" in EG-Mitgliedstaaten und in EG-Gewässern zu verbieten?
Welche diplomatischen, wirtschaftlichen und sonstigen Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um Staaten, die gegen IWC-Bestimmungen verstoßen, zur Einhaltung dieser Bestimmungen zu bewegen, wie es die Resolution des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 1990 fordert?
Sollte die Bundesregierung wider Erwarten keine Maßnahmen ergreifen, wie in Frage 9 erwähnt, bedeutet dies, daß sie den Beschlüssen der IWC und des Europäischen Parlaments keine Bedeutung beimißt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die japanische Regierung, trotz wiederholter Verurteilung durch die IWC, beabsichtigt, auch in diesem November wieder ihre Walfangflotte in die Antarktis zu entsenden, um 300 Mikewale zu angeblich wissenschaftlichen Zwecken zu töten, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im besonderen treffen, um die japanische Regierung von der Vergabe der Genehmigungen abzuhalten?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen und welche Schritte wird sie unternehmen, um Japan zu einer Rücknahme seiner Vorbehalte gegen die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens zu bewegen?
Wird sich die Bundesregierung auf der im kommenden Jahr stattfindenden VN-Konferenz (UNCED) für die Verabschiedung einer Resolution einsetzen, die der IWC empfiehlt, das derzeitige Walfang-Moratorium auch weiterhin unbefristet aufrechtzuerhalten?
Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, das für die Bundesregierung 1976 in Kraft trat, sind alle Walarten als vom Aussterben bedroht oder als stark gefährdete Arten in den Anhängen I und II aufgeführt. Warum liegt die Verantwortung für die Wale nach wie vor im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und wird nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit verlegt, obwohl es im Falle der Wale nicht mehr um Fischereiinteressen geht, sondern um Artenschutzinteressen?