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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform der spezifischen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse der EU-Kommission

<span>Vereinfachung und Reduzierung der Vermarktungsnormen für Obst- und Gemüsesorten, Haltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Bundesregierung zu den Plänen der EU-Kommission</span>

Fraktion

FDP

Datum

04.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/965918. 06. 2008

Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform der spezifischen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse der EU-Kommission

der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In verschiedenen Vermarktungsverordnungen hat die EU-Kommission Qualitätsnormen für verschiedene Obst- und Gemüsesorten festgelegt. Der EU-Agrarministerrat hat unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2007 beschlossen, eine für alle Obst- und Gemüseerzeugnisse geltende Rahmenvermarktungsnorm zu erarbeiten, welche auch Qualitätsmerkmale für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse enthält (Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007). Ziel war es, dass im Gegenzug „eine Reihe von Spezialnormen auf europäischer Ebene abgeschafft werden“ sollen (Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer am 6. Februar 2008, Eröffnungsrede auf der Fruit Logistica 2008) und so die Zahl der spezifischen Verordnungen und damit die Vorschriftendichte in diesem Bereich reduziert wird. Nach Presseberichten (DER SPIEGEL 24/2008 vom 9. Juni 2008) plant die EU-Kommission individuelle Qualitätsnormen nur noch für solche Obst- und Gemüsesorten zu bestimmen, die für den grenzüberschreitenden Handel am wichtigsten sind.

In Deutschland wurden bereits zum 1. Januar 2007 für einige Obst- und Gemüsesorten die strengen Handelsvorschriften gelockert. Seither unterliegen nur noch einige Obst- und Gemüsesorten neben den Mindesteigenschaften des europäischen Lebensmittelrechts weiteren Qualitätsnormen, welche die EU in spezifischen Vermarktungsverordnungen europaweit normiert hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Für welche Obst- und Gemüsesorten gelten in der EU spezifische Vermarktungsverordnungen?

2

Treffen Berichte zu, wonach die EU-Kommission beabsichtigt, die spezifischen Vermarktungsverordnungen generell zu überarbeiten?

3

Trifft es insbesondere zu, dass dabei die Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken überarbeitet und vereinfacht werden soll?

4

Trifft es zu, dass der Anlass dieser Überarbeitung die von den EU-Agrarministern beschlossene Reduzierung der Zahl der spezifischen Vermarktungsverordnungen für Gemüse- und Obstsorten war?

5

Wenn ja, wie viele spezifische Vermarktungsnormen sollen nach den Plänen der EU-Kommission entfallen?

6

Trifft es zu, dass zu den Plänen der EU-Kommission bereits Beratungen auf europäischer Ebene mit Vertretern der Mitgliedstaaten erfolgten?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die detaillierten Qualitätsnormen der spezifischen Vermarktungsnormen zu vereinfachen?

8

Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt hat, dass das bisherige System der spezifischen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse „grundsätzlich fortgeführt werden“ (DER SPIEGEL 24/2008 vom 9. Juni 2008) solle?

9

Wenn ja, gibt die Formulierung die Haltung des Bundesministers Horst Seehofer wieder, und aus welchem Grund plädiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund der Äußerungen des Bundesministers bei der Eröffnungsrede auf der Fruit Logistica 2008 für eine Fortführung des bisherigen Systems?

10

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf und -möglichkeiten der Vereinfachung bei den derzeitigen spezifischen Vermarktungsverordnungen für Gemüse- und Obstsorten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wie steht die Bundesregierung zur geplanten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken?

Unterstützt sie die Pläne der EU-Kommission?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten unter ihrem Vorsitzenden, Dr. Edmund Stoiber, mit den Plänen der EU-Kommission zur Reduzierung der Zahl der spezifischen Vermarktungsnormen für Gemüse- und Obstsorten befasst hat?

13

Wenn ja, ist der Bundesregierung die Haltung und Bewertung der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten zu den Plänen der EU-Kommission bekannt?

14

Für welche Obst- und Gemüsesorten gelten seit 1. Januar 2007 vereinfachte Handelsvorschriften in Deutschland?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Entwicklungen und Erfahrungen mit den für die ab 1. Januar 2007 vereinfachten Handelsvorschriften für Obst- und Gemüsesorten?

Berlin, den 18. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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