Einkommensteuererklärung
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die jährliche Einkommenssteuererklärung kostet die Menschen in Deutschland viel Zeit und Geld. Kaum noch jemand ist in der Lage, seine Steuererklärung ohne die Zuhilfenahme entsprechender Computerprogramme oder externen Sachverstands auszufüllen. Technische Neuerungen, wie z. B. die Einführung der Elektronischen Einkommenssteuererklärung haben vor allem die Entlastung der Verwaltung im Fokus, führen aber nicht unbedingt zu einer Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hoch ist der Anteil der Einkommenssteuerpflichtigen für die das Ausfüllen der vereinfachten Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer ausreichend ist?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der durchschnittliche Zeitaufwand, den ein Arbeitnehmer für das Ausfüllen seiner Steuererklärung benötigt, und wie hat sich dieser Zeitaufwand seit 1998 geändert?
Welche Vereinfachungen bei der Einkommenssteuer hat die Bundesregierung seit 1998 durchgeführt, und welche davon waren nicht mit einer Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?
Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung seit 1998 der durchschnittliche Arbeitsaufwand der Finanzämter für die Bearbeitung einer Einkommenssteuererklärung eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes geändert?
Welche Daten, die über das Formular zur Einkommenssteuererklärung abgefragt werden, liegen den Finanzbehörden üblicherweise bereits vor (z. B. durch Abzug der Lohnsteuer, eTin-Verfahren etc.)?
Welchen Zeitaufwand hält die Bundesregierung für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes für angemessen?
Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung seit 1998 der Anteil der Steuerpflichtigen geändert die
a) ihre Einkommenssteuererklärung vollkommen selbstständig, ohne technische bzw. personelle Unterstützung ausfüllen,
b) ihre Einkommenssteuererklärung unter Zuhilfenahme entsprechender Computerprogramme erstellen,
c) für ihre Steuererklärung die Beratung eines Steuerberaters bzw. Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 der Verkauf von Computerprogrammen zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung geändert?
Wie hat sich die Zahl der Lohnsteuerhilfevereine bzw. Steuerberater seit 1998 geändert?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung das aktuelle Formular für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung selbsterklärend und ohne steuerfachliches Vorwissen verständlich, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie viele Umfragen bzw. Untersuchungen hat die Bundesregierung seit 1998 durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben um sicherzustellen, dass die Formulare zur Einkommenssteuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger auch verständlich sind?
Erachtet die Bundesregierung den Verweis auf Gesetzestexte in dem Formular zur Einkommenssteuererklärung für die Bürgerinnen und Bürger als hilfreich, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie hat sich die Anzahl der Anlagen zur Einkommenssteuererklärung seit 1998 verändert, und welche Vereinfachung war mit der Abschaffung bzw. Neueinführung der einzelnen Anlagen für die Bürgerinnen und Bürger jeweils verbunden?
Wie viele Steuerpflichtige müssen die einzelnen zurzeit gültigen Anlagen zur Einkommenssteuererklärung jeweils ausfüllen?
Welche Steuereinnahmen bzw. -rückzahlungen lassen sich den einzelnen Anlagen zur Einkommenssteuererklärung jeweils zuordnen?
Wie hat sich die Anzahl der in der Einkommenssteuererklärung abgefragten Einzelinformationen unter Berücksichtigung der Anlagen zur Einkommenssteuererklärung seit 1998 geändert?
Auf welche Summe belaufen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung verbundenen jährlichen, volkswirtschaftlichen Kosten (Arbeitszeitaufwand, Dienstleistungen, Verwaltungskosten etc.), und wie haben diese sich nach Einschätzung der Bundesregierung seit 1998 verändert?
Wie hat sich seit 1998 die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Einkommenssteuererklärung abgeben, geändert?
Wie hat sich seit 1998 der Anteil der fehlerhaft bzw. unvollständig bei den Finanzbehörden eingereichten Einkommenssteuererklärungen geändert?