Zum Verbraucherbarometer der EU-Kommission
der Abgeordneten Martin Zeil, Hans-Michael Goldmann, Markus Löning, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die EU-Kommission hat am 29. Januar 2008 eine Mitteilung zum Verbraucherbarometer – KOM(2008) 31 – veröffentlicht. Darin kommt das Bestreben zum Ausdruck, Marktergebnisse für sämtliche Einzelmärkte in der Europäischen Union nach einem einheitlichen Kriterienraster vergleichend zu bewerten. Nach der Mitteilung will sich die EU-Kommission dabei nicht an dem von ihr selbst oft propagierten Leitbild des mündigen Verbrauchers oder am vorhandenen verbraucherpolitischen Besitzstand orientieren, sondern an neuen selbst definierten Indikatoren für Verbraucherzufriedenheit, die Qualität von Rechtsmitteln, das richtige Maß an Informationen etc. Damit besteht die Gefahr, dass, auch wenn die Mitteilung nicht unmittelbar geltendes Recht ändert, später auf das Barometer Rechtsetzungsmaßnahmen gestützt werden, die im Ergebnis zu deutlich mehr Eingriffen in den Wirtschaftsprozess in Gestalt von wettbewerbsrechtlichen Verfahren, Regulierungen und Verbraucherschutzmaßnahmen führen.
Da nach Aussage der EU-Kommission die für die Indikatoren verfügbaren Daten unzureichend sind und für künftige Barometer neue Datensätze und Informationen benötigt werden, sind zusätzliche Bürokratielasten für Behörden und Unternehmen zu befürchten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Ist aufgrund der vielen Informationen, die laut Mitteilung der Kommission künftig für die Erstellung des Verbraucherbarometers benötigt werden, damit zu rechnen, dass Behörden und Unternehmen zahlreiche zusätzliche Berichtspflichten auferlegt werden, und wenn ja, steht dieser bürokratische Mehraufwand aus Sicht der Bundesregierung in einer vernünftigen Relation zu dem angestrebten Ergebnis?
Fragen10
Wie ist das Verbraucherbarometer mit dem sowohl auf EU-Ebene als auch national bedeutsamen politischen Ziel des Bürokratieabbaus vereinbar?
Welche haushaltswirksamen Belastungen könnten sich aus einer Pflicht des Bundes und der Länder zur Bereitstellung von Daten für das Barometer ergeben?
Wird sich die Bundesregierung für eine umfassende Folgenabschätzung der Bürokratiekosten eines solchen Datensammelsystems gegenüber der Kommission einsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Hält es die Bundesregierung für zielführend, den Binnenmarkt flächendeckend zu überwachen, wie die Kommission dies vorhat, oder reichen aus ihrer Sicht stichprobenartige Untersuchungen in den Bereichen aus, für die es einen erhärteten Verdacht auf eine Binnenmarktstörung gibt?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel der Kommission, das Barometer in die Marktüberwachung integrieren zu wollen?
Kann ein Verbraucherbarometer nach Meinung der Bundesregierung die Präferenzen der europäischen Verbraucher, die ja sehr zahlreich sind und die die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Ansprüche haben, tatsächlich repräsentativ abbilden, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Sollten Märkte aus Sicht der Bundesregierung einen möglichst schrankenlosen Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit gewährleisten oder eher, wie von der EU in der vorliegenden Mitteilung angestrebt, politisch vorgegebene kollektive Ziele verwirklichen (zum Beispiel einen „erschwinglichen Zugang zu bestimmten wesentlichen gewerblichen Diensten“ für alle ermöglichen), und wenn ja, welche Auswirkungen wird eine solche Zielstellung aus Sicht der Bundesregierung auf die Funktion der Märkte haben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, dass eine effektive Wettbewerbspolitik und gelegentliche regulierende Eingriffe auf der Angebotsseite nicht ausreichend sind, um effiziente und leistungsstarke Märkte zu garantieren, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie verträgt sich die Auffassung der Kommission, dass zahlreiche europäische Verbraucher Probleme haben, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen, desorientiert sind und irregeleitet werden sowie Schwierigkeiten mit dem Marktzugang haben, aus Sicht der Bundesregierung mit dem Leitbild des mündigen Verbrauchers?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission in dieser Frage, und wenn ja, warum?