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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Organ- und Manager-Haftpflichtversicherungen bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und der quasi-staatlichen IKB Deutsche Industriebank AG

<span>Bewertung und Nutzung von Organ- und Manager-Haftpflichtversicherungen im Bereich von Unternehmen in mehrheitlichem Staatsbesitz</span>

Fraktion

FDP

Datum

03.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/967318. 06. 2008

Organ- und Manager-Haftpflichtversicherungen bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und der quasi-staatlichen IKB Deutsche Industriebank AG

der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Jürgen Koppelin, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Organ- und Manager-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen) werden von Unternehmen für ihre Organe oder leitende Angestellte abgeschlossen.

Derartige Vermögenshaftpflichtversicherungen decken das Risiko eines schuldhaften pflichtwidrigen Fehlverhaltens ab, welches zu einem Vermögensnachteil auf Seiten der Versicherungsnehmerin oder eines Dritten geführt hat.

D&O-Versicherungen bieten somit vor allem bei öffentlich-rechtlichen oder durch Staatsgarantien gedeckten Unternehmen einen wirksamen Schutz vor wirtschaftlichem Fehlverhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung von Organ- und/oder Manager-Haftpflichtversicherungen durch Unternehmen in mehrheitlichem Staatsbesitz?

2

Verfügen die KfW und/oder ihre Tochterunternehmen über Versicherungsschutz aus von ihnen abgeschlossenen Organ- und/oder Manager-Haftpflichtversicherungen?

3

Wenn ja, wann wurden diese abgeschlossen, was war der konkrete Anlass, wurde der Verwaltungsrat darüber informiert, wie lauten die Versicherungspartner, wie hoch ist die versicherte Risikosumme, wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart, und für welche Organe und leitende Angestellte wurde dieser Versicherungsschutz abgeschlossen (Auflistung nach juristischer Person)?

4

Wenn nein, warum verzichtet die staatseigene KfW respektive die Bundesregierung auf diesen wirksamen Schutz öffentlichen Vermögens gegen schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten?

5

Plant die KfW respektive die Bundesregierung zukünftig Organ- und/oder Manager-Haftpflichtversicherungen für die KfW und/oder ihre Tochterunternehmen zu nutzen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Verfügt die IKB über Versicherungsschutz aus von ihr abgeschlossenen D&O-Versicherungen?

7

Wenn ja, wann wurden diese abgeschlossen, wie lautet der Versicherungspartner, wie hoch ist die versicherte Risikosumme, wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart, und für welche Organe und leitende Angestellte wurde dieser Versicherungsschutz abgeschlossen?

8

Wenn ja, wie viele Schadensfälle wurden aus diesen Versicherungen seit 2001 abgewickelt?

9

Wenn nein, warum haben die KfW als beherrschende Gesellschafterin und/ oder die durch die KfW beziehungsweise den Bund gestellten Mitglieder des Aufsichtsrats nicht auf einen Abschluss derartiger Versicherungen hingewirkt?

10

Warum wurde bei der IKB bisher kein angemessener Selbstbehalt vereinbart, und plant die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass künftig ein angemessener Selbstbehalt vereinbart wird, wie dies im Corporate Governance Kodex vorgesehen ist?

Berlin, den 18. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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