Kenntnis der Bundesregierung von Stasi-Verbindungen des ehemaligen Bundesministers de Maizière
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers und mit Zustimmung von Lothar de Maizière vom 7. Dezember 1990 dessen Verbindungen zur Stasi untersucht und am 17. Dezember 1990 gegenüber der Öffentlichkeit berichtet, eine bewußte Zuarbeit sei nicht nachweisbar. Unter Verwertung einer Untersuchung der Gauck-Behörde, aber von deren Interpretation abweichend, hat der Bundesminister des Innern ferner am 12. März 1991 dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages berichtet, Lothar de Maizière habe nicht nachweisbar gewußt, daß die Stasi seine Berichte in einer IM-Akte „Czerni" gesammelt habe. Am 28. März 1991 erklärte die Bundesregierung auf meine Fragen (Drucksache 12/340 Nr. 10f.), ihr seien „seit Frühjahr 1990 aus Mitteilungen früherer Mitarbeiter der Staatssicherheit und aus der Presse" „nicht konkrete und nicht überprüfbare Verdächtigungen" gegen Lothar de Maizière bekanntgeworden; diese Bewertung gelte auch für die im Sommer 1990 beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Generalbundesanwalt eingegangenen und an die Regierung weitergeleiteten Hinweise.
Kürzliche Presseberichte (DER SPIEGEL vom 9. September und 14. Oktober 1991) geben zu Zweifeln an dieser Darstellung Anlaß.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Trifft die Darstellung des „SPIEGEL" zu, wonach der Bundesnachrichtendienst (BND) am 28. Februar 1990 während einer Besprechung im Kanzleramt eine „Warnung" vor der Stasi-Mitarbeit Lothar de Maizières ausgesprochen habe sowie diese im März 1990 „nachgewiesen" und das Kanzleramt nochmals unterrichtet habe?
Oder in welcher Weise gestaltete sich die Berichterstattung durch den BND sonst?
Trifft die Darstellung des „SPIEGEL" sinngemäß zu, wonach während jener Besprechung am 28. Februar 1990 Staatsminister Dr. Lutz G. Stavenhagen dem BND bedeutet habe, dieser solle sich nicht um Lothar de Maizière, sondern um den SPD-Politiker Dr. Manfred Stolpe kümmern?
Um wieviel Uhr und mit welchen Teilnehmern hat jene Besprechung im Kanzleramt am 28. Februar 1990 stattgefunden?
War der Teilnehmerkreis identisch mit dem der Besprechung in Sachen KoKo/Schalck am gleichen Tag?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der auf das Ausland bezogenen Aufgabenstellung des BND sowie angesichts der Empfehlungen des nach entsprechenden Zuwiderhandlungen des BND eingesetzten Untersuchungsausschusses (Drucksache 7/3246) eine derartige Aufforderung, Erkenntnisse über bundesdeutsche Politiker anderer Parteien zu sammeln, zu rechtfertigen?
Aus welchen Gründen mußte der BND die „Ermittlungen" über die Stasi-Verbindungen von Lothar de Maizière an das Bundesamt für Verfassungsschutz abgeben?
Teilt die Bundesregierung unseren Eindruck, daß die in Frage 3 nahegelegten Gründe hierfür kaum maßgeblich gewesen sein dürften, wenn zugleich an den BND sinngemäß eine Aufforderung wie in Frage 2 beschrieben erging?
Welche Informationen und Unterlagen hat der BND im einzelnen an das Bundesamt für Verfassungsschutz übergeben?
Kann die Bundesregierung die Meldung der „Bild am Sonntag" vom 13. Oktober 1991 bestätigen, wonach Lothar de Maizière zunächst mündliche Hinweise und auf seine anschließende Bitte schon im Dezember 1989 ausführliche schriftliche Nachweise dafür erhielt, daß die Stasi ihn unter dem Decknamen „Czerny" als inoffiziellen Mitarbeiter geführt hatte?
Wann erhielt die Bundesregierung vom Inhalt dieses Dossiers sowie davon Kenntnis, daß Lothar de Maizière dies erfahren und auch schriftlich bestätigt bekommen hatte?
Handelt es sich bei diesem Dossier über Lothar de Maizières angebliche Führungsoffiziere, seine Ausspähungsaufgabe in der Kirche und seine Belohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung um Informationen, die heute noch in der Gauck-Behörde vorhanden und ggf. auch für die Untersuchung des Bundesministeriums des Innern verwendet worden sind, oder handelt es sich hierbei etwa zum Teil um die heimlich und rechtswidrig aus der Akte Lothar de Maizière/Czerny ausgesonderten Informationen?
Trifft die Darstellung des „SPIEGEL" vom 9. September 1991 zu, wonach in der Gauck-Behörde Anfang August u. a. Spesenbelege, Quittungen und Namenslisten gefunden worden seien, die den Verdacht einer bewußten Stasi-Mitarbeit Lothar de Maizières unter dem Decknamen „Czerny" bestätigten?
Trifft auch die weitere Darstellung zu, wonach diese Unterlagen dem Bundeskanzler oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung noch vor dem 7. September 1991 bekannt wurden, als Lothar de Maizière seinen Rücktritt von allen Parteiämtern erklärte?
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben gegebenenfalls - entsprechend Lothar de Maizières Darstellung - auf diesen im Dezember 1990 in welcher Weise und aus welchen Gründen eingewirkt, auf hohe Staatsämter künftig zu verzichten?
Warum hat die Bundesregierung weder in der o. g. Unterrichtung des Innenausschusses noch in der o. g. Beantwortung meiner Frage zu erkennen gegeben, daß der BND als gewichtig angesehene Informationen zu dem Fall vorgetragen hatte?
Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission initiativ oder auf deren Ersuchen über die genannten nachrichtendienstlichen Aktivitäten und Berichte in dieser bedeutsamen Angelegenheit unterrichtet?
Aus welchen Gründen hat sie eine Unterrichtung gegebenenfalls unterlassen?
Seit wann war der Bundesregierung bekannt, daß nach Auskunft der Treuhand „sehr ernstzunehmende" Hinweise auf eine Stasi-Mitarbeit von Frau Sylvia S. vorliegen, welche Büroleiterin von Lothar de Maizière während seiner Zeit als Ministerpräsident war?
Was hat die Überprüfung dieser Vorwürfe nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen ergeben?