Prozesse gegen Bundesbürger und Bundesbürgerinnen aus den alten Bundesländern wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit für die Deutsche Demokratische Republik
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die strafrechtliche Verfolgung von ehemaligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS ist immer wieder Gegenstand der öffentlichen wie auch der juristischen Debatte. Eine richtungweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus. Unterdessen finden Strafverfahren gegen Bürger und Bürgerinnen aus den alten Bundesländern wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit statt, deren Beurteilung im Unterschied zur Spionagetätigkeit ehemaliger Bürger und Bürgerinnen der Deutschen Demokratischen Republik unumstritten ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Personen aus den alten Bundesländern sitzen derzeit in Haftanstalten ein aufgrund einer Verurteilung wegen Landesverrats (§ 94 StGB), Offenbaren von Staatsgeheimnissen (§ 94 StGB), landesverräterischer Ausspähung (§ 96 StGB), Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§ 97 StGB), Verrat illegaler Geheimnisse (§ 97 a StGB), landesverräterischer Agententätigkeit (§ 98 StGB) oder geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB)?
Um eine nach Tatbeständen spezifizierte Antwort sowie um eine Gesamtzahl wird gebeten.
Welche Strafen in welcher Höhe haben diese Personen noch zu verbüßen?
Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Bürger und Bürgerinnen der alten Bundesländer wegen Verdachts einer Straftat nach §§ 94 bis 99 StGB sind derzeit anhängig?
Wie viele Personen wurden nach dem 3. Oktober 1990 wegen der vorgenannten Delikte verurteilt?
Zu welchen Strafen wurden diese Personen verurteilt?