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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Sichtvermerkssperrliste (G-SIG: 12010531)

Sichtvermerkssperrliste (SSL) des Auswärtigen Amts, registrierte Personen, Zugangsberechtigung zur SSL, rechtliche Grundlage für die SSL-Datei

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.12.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/175905.12.91

Sichtvermerkssperrliste

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Personen sind in der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen „Sichtvermerkssperrliste" (SSL) registriert, in welche Eintragungen auf Ersuchen der mit ausländerrechtlichen Angelegenheiten befaßten Behörden vorgenommen werden?

2

Unter welchen Voraussetzungen werden Personen in diese Liste aufgenommen (bitte detaillierte Aufzählung nach Fallgruppen)?

3

Wie viele Staatsangehörige welcher Länder sind derzeit in welchen der eben erfragten Fallgruppen in der SSL aufgeführt?

4

Welche weiteren Informationen über die betroffenen Personen sowie über die Gründe für Sichtvermerkssperren sind in der SSL außerdem enthalten?

5

Welche Stellen des In- und Auslands haben Zugang zu der SSL?

6

Inwieweit bestehen Unterschiede und Übereinstimmungen zwischen der im Ausländerzentralregister gespeicherten Datenkategorie „Einreisebedenken" sowie einer Nennung in der SSL?

7

Wer ist verantwortlich für die Eingabe, Korrektur, Sperrung und Löschung der in der SSL gespeicherten Daten?

8

Seit wann, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage wird die SSL geführt?

Bonn, den 5. November 1991.

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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