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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Umweltschutz und Europarecht (G-SIG: 12010553)

Entscheidungen des EuGH in Umweltsachen seit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte, Auswirkungen des Titandioxid-Urteils, strittige Rechtsgrundlagen bei EG-Rechtsakten im Umweltschutz, Vereinbarkeit der Rechtsprechung des EuGH mit den Art. 130r bis t des EWG-Vertrages, Unterschiede zwischen Art. 100a Abs. 4 und Art. 130f EWG-Vertrag

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

09.01.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/177509.12.91

Umweltschutz und Europarecht

der Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg), Dietmar Schütz, Klaus Lennartz, Gerd Andres, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Jan Oostergetelo, Manfred Reimann, Otto Schily, Dieter Schloten, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Christoph Zöpel

Vorbemerkung

Durch eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und insbesondere durch das sogenannte Titandioxid-Urteil vom 11. Juni 1991 ist zu befürchten, daß die für die speziellen Belange des Umweltschutzes in der Einheitlichen Europäischen Akte geschaffenen Artikel 130 r bis 130 t des EWG-Vertrages teilweise leerzulaufen drohen. In einer ganzen Reihe von anstehenden Rechtsetzungsverfahren kommt es durch Meinungsverschiedenheiten über die zugrunde zu legende Rechtsgrundlage zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat der Europäischen Gemeinschaften zu Verzögerungen.

Auf dem Spiel steht bei diesen Fragen insgesamt die Möglichkeit bzw. Reichweite nationaler Umweltpolitiken zur Erzielung eines gegenüber dem europäischen erhöhten nationalen Schutzniveaus.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes seit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte befassen sich mit den Rechtsgrundlagen für Rechtsakte auf dem Gebiet des Umweltschutzes?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Entscheidungen und insbesondere die Auswirkungen des sogenannten Titandioxid-Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Juni 1991?

3

Für welche Entwürfe von Rechtsakten der EG auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist die Rechtsgrundlage streitig?

4

Wie werden die Möglichkeiten für die Fortführung einer nationalen Umweltpolitik in den Feldern beurteilt, die durch Europäische Rechtsakte berührt sind bzw. geregelt werden sollen?

5

Teilt die Bundesregierung die Schlußfolgerung, daß durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes die Regelungen der Artikel 130 r bis 130 t des EWG-Vertrages praktisch leerlaufen bzw. in ihrer Anwendung in unvorhergesehener Weise eingeschränkt werden?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Änderungen des EWG-Vertrages in bezug auf die Beendigung des Streits um die Rechtsgrundlage von Umweltrechtsakten?

7

Welche praktischen Konsequenzen haben die verbleibenden Unterschiede zwischen Artikel 100a Abs. 4 und Artikel 130 t in ihrer Fassung nach der Änderung für die Durchsetzung einer engagierten Politik des ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft?

Bonn, den 9. Dezember 1991

Harald B. Schäfer (Offenburg) Dietmar Schütz Klaus Lennartz Gerd Andres Hermann Bachmaier Friedheim Julius Beucher Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Peter Conradi Klaus Daubertshäuser Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Volker Jung (Düsseldorf) Susanne Kastner Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Jan Oostergetelo Manfred Reimann Otto Schily Dieter Schloten Ernst Schwanhold Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Dr. Christoph Zöpel

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