BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Effektivität der Geheimdienste (G-SIG: 12010572)

Aufgabenbewältigung beim BfV, MAD und BND, mögliche Übernahme von Aufgaben durch andere Institutionen, Umstrukturierungsprogramm

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

16.01.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/186117.12.91

Effektivität der Geheimdienste

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Effektivität der Geheimdienste

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeines

1. Welche ihrer gesetzlich oder per Weisung gestellten Aufgaben haben die Geheimdienste des Bundes — Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) — in der Vergangenheit nach Auffassung der Bundesregierung zufriedenstellend gelöst, und welche Aufgaben konnten sie nicht erwartungsgemäß bewältigen?

2. Welche personellen und materiellen Veränderungen bei den Diensten sollen im einzelnen jeweils wann umgesetzt werden aufgrund des Umstrukturierungsprogramms, welches das Haushaltsgremium nach § 10 a BHO am 13. November 1991 gebilligt hat?

II. BfV

3. Welche terroristischen Aktivitäten wie Anschläge etc. hat das BfV unmittelbar vereiteln können?

4. Welche terroristischen Organisationen oder Träger-Vereinigungen von extremistischen Bestrebungen hat das BfV mit V-Leuten oder welchen anderen nachrichtendienstlichen Mitteln durchdringen können und hierdurch welche anders nicht erreichbaren Aufklärungserfolge erzielt?

5. Welche konkreten Erfolge bei der Gefahrenabwehr oder Überführung von Straftätern hat das BfV auf seinen Aufgabenfeldern erzielen können, die mit den Mitteln der Strafverfolgungsbehörden und im Rahmen von deren Zuständigkeiten nicht erzielbar gewesen wären?

6. Zu welchem Prozentsatz erlangt das BfV in seinen Aufgabenfeldern seine Erkenntnisse jeweils durch Auswertung offener Quellen?

7. Mit welchen Erwägungen tritt die Bundesregierung unserer Feststellung entgegen, daß eine solche Auswertung offener Quellen etwa für den sogenannten Extremismus-Bereich auch durch andere Stellen wie Universitäten, politologische Forschungsstellen, Medien etc. durchgeführt wird, sowie unserer Auffassung, daß diese Stellen die fraglichen Analysen vielfach zutreffender durchführen können?

8. Wie bewertet die Bundesregierung unter den Nützlichkeits-Aspekten den Umstand, daß das BfV in seiner 40 jährigen Tätigkeit das Erstarken neonazistischer Bestrebungen nicht hat verhindern können und offenbar diese Entwicklung auch in ihrem Ausmaß nicht rechtzeitig erkannt hat?

9. Mit welchen Erwägungen tritt die Bundesregierung unserer Auffassung entgegen, daß der Schutz gegen — auch staatlich organisierte — Industrie-Spionage und Gewinnung von Wettbewerbsvorteilen eigentlich den im Wettbewerb stehenden Firmen selbst statt dem BfV obliegt?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BfV-Präsidenten (DER SPIEGEL Nr. 45/1991), wonach die Aktivitäten des Verfassungsschutzes zur Abwehr von Industriespionage dazu dienten, deutsche Arbeitsplätze zu schützen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß der Polizei in den neueren Polizeigesetzen die Befugnis zur — auch nachrichtendienstlichen — Aufklärung im deliktischen Vorfeld zuerkannt wurde und somit das Trennungsgebot zu den Geheimdiensten „nicht mehr sauber eingehalten" wird (Werthebach a.a.O.), im Hinblick auf die oft behauptete Unverzichtbarkeit der Dienste in diesem Bereich sowie bezüglich des vielfach geäußerten Einwands, erst eine Abschaffung der Dienste mache entsprechende Aktivitäten und Befugnisse der Polizei notwendig, welche ihr einst aus den Gestapo-Erfahrungen wohlweislich verwehrt worden waren?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Analyse-Fähigkeiten des BfV bei dessen Mitwirkungsaufgabe im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen angesichts des Umstandes, daß offenbar zahlreiche Agenten trotz dieser Überprüfungen Positionen in Behörden und sicherheitsempfindlichen Bereichen bis hin zum BfV selbst erlangen konnten?

III. MAD

13. Wie lauten die Antworten auf die unter II. gestellten Fragen, soweit sie für den MAD als „Verfassungsschutz im militärischen Bereich" einschlägig sind?

IV. BND

14. Welche außenpolitischen Entwicklungen, insbesondere unter den gravierenden Umwälzungen der letzten Jahre in Osteuropa, konnte der BND der Bundesregierung präzise und rechtzeitig prognostizieren, und hinsichtlich welcher Entwicklungen traf dies nicht zu?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte der jüngsten „Panzerschrank-Affäre" die Möglichkeiten des BND, sich in der Vergangenheit und Zukunft mit seinen Tätigkeitsberichten und Lageeinschätzungen bei der Bundesregierung interessiertes Gehör zu verschaffen?

16. Welche anderen Institutionen und Personen nehmen zur Zeit welche Teile der gesetzlichen BND-Aufgaben wahr oder können dies künftig tun?

17. Welcher Bedarf besteht angesichts sonstiger Zuständigkeiten, etwa der Polizei, an einer künftigen Erstreckung der BND-Aufgaben etwa auf die Überwachung des internationalen Drogen- und Waffenhandels?

Fragen17

1

Welche ihrer gesetzlich oder per Weisung gestellten Aufgaben haben die Geheimdienste des Bundes — Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) — in der Vergangenheit nach Auffassung der Bundesregierung zufriedenstellend gelöst, und welche Aufgaben konnten sie nicht erwartungsgemäß bewältigen?

2

Welche personellen und materiellen Veränderungen bei den Diensten sollen im einzelnen jeweils wann umgesetzt werden aufgrund des Umstrukturierungsprogramms, welches das Haushaltsgremium nach § 10 a BHO am 13. November 1991 gebilligt hat?

3

Welche terroristischen Aktivitäten wie Anschläge etc. hat das BfV unmittelbar vereiteln können?

4

Welche terroristischen Organisationen oder Träger-Vereinigungen von extremistischen Bestrebungen hat das BfV mit V-Leuten oder welchen anderen nachrichtendienstlichen Mitteln durchdringen können und hierdurch welche anders nicht erreichbaren Aufklärungserfolge erzielt?

5

Welche konkreten Erfolge bei der Gefahrenabwehr oder Überführung von Straftätern hat das BfV auf seinen Aufgabenfeldern erzielen können, die mit den Mitteln der Strafverfolgungsbehörden und im Rahmen von deren Zuständigkeiten nicht erzielbar gewesen wären?

6

Zu welchem Prozentsatz erlangt das BfV in seinen Aufgabenfeldern seine Erkenntnisse jeweils durch Auswertung offener Quellen?

7

Mit welchen Erwägungen tritt die Bundesregierung unserer Feststellung entgegen, daß eine solche Auswertung offener Quellen etwa für den sogenannten Extremismus-Bereich auch durch andere Stellen wie Universitäten, politologische Forschungsstellen, Medien etc. durchgeführt wird, sowie unserer Auffassung, daß diese Stellen die fraglichen Analysen vielfach zutreffender durchführen können?

8

Wie bewertet die Bundesregierung unter den Nützlichkeits-Aspekten den Umstand, daß das BfV in seiner 40 jährigen Tätigkeit das Erstarken neonazistischer Bestrebungen nicht hat verhindern können und offenbar diese Entwicklung auch in ihrem Ausmaß nicht rechtzeitig erkannt hat?

9

Mit welchen Erwägungen tritt die Bundesregierung unserer Auffassung entgegen, daß der Schutz gegen — auch staatlich organisierte — Industrie-Spionage und Gewinnung von Wettbewerbsvorteilen eigentlich den im Wettbewerb stehenden Firmen selbst statt dem BfV obliegt?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BfV-Präsidenten (DER SPIEGEL Nr. 45/1991), wonach die Aktivitäten des Verfassungsschutzes zur Abwehr von Industriespionage dazu dienten, deutsche Arbeitsplätze zu schützen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß der Polizei in den neueren Polizeigesetzen die Befugnis zur — auch nachrichtendienstlichen — Aufklärung im deliktischen Vorfeld zuerkannt wurde und somit das Trennungsgebot zu den Geheimdiensten „nicht mehr sauber eingehalten" wird (Werthebach a.a.O.), im Hinblick auf die oft behauptete Unverzichtbarkeit der Dienste in diesem Bereich sowie bezüglich des vielfach geäußerten Einwands, erst eine Abschaffung der Dienste mache entsprechende Aktivitäten und Befugnisse der Polizei notwendig, welche ihr einst aus den Gestapo-Erfahrungen wohlweislich verwehrt worden waren?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Analyse-Fähigkeiten des BfV bei dessen Mitwirkungsaufgabe im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen angesichts des Umstandes, daß offenbar zahlreiche Agenten trotz dieser Überprüfungen Positionen in Behörden und sicherheitsempfindlichen Bereichen bis hin zum BfV selbst erlangen konnten?

13

Wie lauten die Antworten auf die unter II. gestellten Fragen, soweit sie für den MAD als „Verfassungsschutz im militärischen Bereich" einschlägig sind?

14

Welche außenpolitischen Entwicklungen, insbesondere unter den gravierenden Umwälzungen der letzten Jahre in Osteuropa, konnte der BND der Bundesregierung präzise und rechtzeitig prognostizieren, und hinsichtlich welcher Entwicklungen traf dies nicht zu?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte der jüngsten „Panzerschrank-Affäre" die Möglichkeiten des BND, sich in der Vergangenheit und Zukunft mit seinen Tätigkeitsberichten und Lageeinschätzungen bei der Bundesregierung interessiertes Gehör zu verschaffen?

16

Welche anderen Institutionen und Personen nehmen zur Zeit welche Teile der gesetzlichen BND-Aufgaben wahr oder können dies künftig tun?

17

Welcher Bedarf besteht angesichts sonstiger Zuständigkeiten, etwa der Polizei, an einer künftigen Erstreckung der BND-Aufgaben etwa auf die Überwachung des internationalen Drogen- und Waffenhandels?

Bonn, den 12. Dezember 1991

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen