Doppelstaatsangehörigkeit und Einbürgerung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Doppelstaatsangehörigkeit und Einbürgerung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele deutsche Staatsangehörige besitzen eine oder mehrere zusätzliche Staatsangehörigkeiten, und um welche handelt es sich hierbei?
Kann die Bundesregierung eine Zunahme von Doppelstaatsangehörigkeiten bei Deutschen feststellen, und wie erklärt sie sich diese mögliche Entwicklung?
Aus welchen Gründen unterliegen deutsche Doppelstaater und Doppelstaaterinnen keinen besonderen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, und warum wurde die Anzeigepflicht für Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit aufgehoben?
Aus welchen Gründen ist eine Einbürgerung nichtdeutscher Staatsangehöriger mit der Aufgabe der eigenen Staatsangehörigkeit verbunden?
Sind der Bundesregierung mögliche psychologische, aber auch erbschafts- und eigentumsrechtliche Probleme und Folgen einer Ausbürgerung für die Betroffenen bekannt, und wie bewertet sie diese?
Warum verweigert die Bundesregierung Einbürgerungswilligen eine Doppelstaatsangehörigkeit, und aus welchen Gründen wird dies Deutschen nicht verweigert?
Wie gelangte die Bundesregierung zu der Auffassung, daß durch die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungswilligen eine „Hinführung zu einer Loyalität zu unserem Staat" nicht möglich sei?
Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der Artikel 1, 2 und 4 des Grundgesetzes eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Einbürgerungswilligen eine doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr eines Verlustes von Identität der Betroffenen durch staatliche Einwirkung mit dem Ziele einer Assimilation von einbürgerungswilligen Menschen?
Warum glaubt die Bundesregierung, daß eine „Mehrstaatigkeit die Gefahr der Rechtsunsicherheit schafft", und warum soll diese „Gefahr" für Nichtdeutsche gelten, für Deutsche hingegen nicht?
Wie hoch ist die Zahl der eingebürgerten Menschen seit 1977 (aufgelistet nach Herkunftsländern und -gebieten)?
Wie hoch ist die Zahl der Einbürgerungsbewerber und Einbürgerungsbewerberinnen seit 1977 (aufgelistet nach Herkunftsländern und -gebieten)?
In welchen europäischen Staaten wird in der Praxis eine Einbürgerung mit der gleichzeitigen Forderung nach Aufgabe der eigenen Staatsangehörigkeit verknüpft?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß in anderen Ländern die Existenz von Doppelstaatern und Doppelstaaterinnen zu keinen Problemen führt, und warum sollte dies nicht ebenso für die Bundesrepublik Deutschland gelten?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in § 86 AuslG eine „erleichterte Einbürgerung" nur bis zum 31. Dezember 1995 festgesetzt?
Worin unterscheiden sich die Einbürgerungsvoraussetzungen des § 86 AuslG und der §§ 8, 9 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913/29. Juni 1977?
Beabsichtigt die Bundesregierung ihre Haltung zum Einbürgerungsverfahren zu überdenken und gegebenenfalls dahin gehend zu korrigieren, Doppelstaatsbürgerschaften für den betroffenen Personenkreis zu ermöglichen?
Wie ist die Position der Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarats im Hinblick auf die Verhandlungen zur Zulassung von Doppelstaatsbürgerschaften (Verhandlungen über das neue Zusatzprotokoll zur Staatsangehörigkeitskonvention vom 6. Mai 1963)?