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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung und die Freilassung von Häftlingen aus der RAF (G-SIG: 12010587)

Äußerungen von Regierungsmitgliedern zur vorzeitigen Haftentlassung von RAF-Mitgliedern, Gesundheitszustand der RAF-Gefangenen, Befassung der KGT mit der Frage der Freilassung, Arbeit der KGT, Teilnahme von Wirtschaftsvertretern an Beratungen der KGT

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.02.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/196016.01.92

Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung und die Freilassung von Häftlingen aus der RAF

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In dem Beschluß zur Einrichtung der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung (KGT) durch die Innenministerkonferenz vom 3. Mai 1991 heißt es zu den Aufgaben der KGT u. a.: „Ständige und anlaßbezogene Presse- und Informationsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung" sei bundesweite Aufgabe. Aus dem Zusammenhang dieser Aufgabe mit anderen in dem Einrichtungsbeschluß festgelegten Tätigkeiten, ergibt sich, daß diese Öffentlichkeitsarbeit keineswegs ausschließlich Fahndungszwecken dienen soll, sondern Bestandteil eines allgemeinen Anti-Terrorismuskonzeptes ist.

In verschiedenen Presseberichten zu den Überlegungen, bis zu zehn Häftlinge aus der RAF freizulassen, wird betont, daß diese Überlegungen auf „ranghoher" Ebene, in der KGT nämlich, entwickelt und abgestimmt worden seien (DER SPIEGEL, Nr. 3/92, TAZ 3. Januar 1992, FAZ 4. Januar 1992).

Diese Überlegungen stehen demnach im Zusammenhang mit weiteren, im Rahmen der KGT vorgenommenen Analysen und Bewertungen auf Grundlage des „intensivierten Informationsaustauschs" der in der KGT beim Bundeskriminalamt zusammenarbeitenden Organe der Inneren Sicherheit, Bundesamt für Verfassungsschutz, die einzelnen Landesämter für Verfassungsschutz, der Generalbundesanwalt und die einzelnen Innenminister und Innensenatoren.

Ziel dieser Zusammenarbeit, so wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, sei es, neue Ansatzpunkte im Kampf gegen den Terrorismus zu entwickeln.

Angesichts des ersten, offiziell und öffentlich so bezeichneten Arbeitsergebnisses der KGT, der angekündigten möglichen Freilassung eines Teils der Häftlinge aus der RAF, „einige krank oder geschwächt, andere ohnehin fällig für die gesetzlich vorgeschriebene Haftüberprüfung" (DER SPIEGEL, Nr. 3/92), fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß ein geltender Rechtsanspruch — die Überprüfung der Möglichkeit zur „vorzeitigen Haftentlassung" — von Regierungsmitgliedern als besondere Geste, sogar als Versöhnungsgeste gegenüber den Häftlingen aus der RAF dargestellt werden kann?

1

Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „vorzeitige Haftentlassung" ?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die in der Öffentlichkeit vorgenommene Verknüpfung der Forderung nach „Abschwörung", der Verwendung des Begriffs der „Versöhnungsgeste" und diesem Rechtsanspruch der Eindruck erweckt wird, für die Häftlinge aus der RAF werde mit der Haftprüfung ein Sonderrecht in Anspruch genommen?

Wenn nein, warum nicht?

1

Bei wie vielen Häftlingen, die der RAF zugerechnet werden, standen für 1991 und stehen für 1992 Haftprüfungstermine an?

1

Bei wie vielen der derzeit in der Öffentlichkeit zur Freilassung anstehenden Häftlinge stand/steht diese Prüfung nach den Vorschriften des StGB für 1991/1992 an?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, daß sich Gefangene aus der RAF in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine Überprüfung der Haftfähigkeit nahelegt?

2

Seit wann hat sie diese Kenntnisse?

2

Wie viele Häftlinge haben diesbezügliche Prüfungsanträge seit 1985 gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren.)

2

Wie viele dieser Häftlinge sind in die jetzigen Überlegungen einbezogen?

3

Stimmt die Bundesregierung dem Grundsatz zu, daß Freilassungen aufgrund des Gesundheitszustandes oder die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden sind, unabhängig von der politischen Situation außerhalb der Haftanstalten, drohenden Anschlägen o. ä.?

Wenn nein, warum nicht?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Pressemeldungen, wonach die Überlegungen zur Freilassung, sprich: die Inanspruchnahme der Haftprüfung, eingestellt werden müßten, wenn es Anschläge geben sollte?

4

In welchen Tatsachen und/oder Bewertungen sieht die Bundesregierung einen besonderen „Koordinierungsbedarf " in der Frage der Freilassung, der die Befassung durch die KGT erforderlich gemacht und gerechtfertigt haben könnte?

5

Welche Informationen, Analysen und Bewertungen aus den Landesämtern für Verfassungsschutz und aus den zuständigen Innenministerien der Länder und des BKA wurden zur Entscheidungsfindung der KGT herangezogen?

6

Welche Koordinationssachverhalte im Sinne des Einrichtungsbeschlusses der KGT sind von der Frage „Freilassung der Häftlinge" nach Auffassung der Bundesregierung aufgerufen?

7

Welche der für die jeweiligen Koordinationssachverhalte zuständigen Länderbehörden von Polizei und Verfassungsschutz waren in diesem konkreten Fall bei Informationsbeschaffung, -auswertung und -bewertung, sowie Beschlußfassung bzw. Abstimmung der Maßnahmen beteiligt? (Bitte Institutionen und Länder angeben)

8

Haben an den Beratungen der KGT zu diesem Problemkreis auch Vertreter und Vertreterinnen der Wirtschaft — Einzelpersonen und/oder Vertreter von Verbänden teilgenommen?

Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt?

Sind Einladungen ausgesprochen oder Wünsche nach Teilnahme durch die Betreffenden selbst geäußert worden?

Wurden Wirtschaftsvertreter und Wirtschaftsvertreterinnen in dem genannten Sinne von den mit diesem Koordinationssachverhalt befaßten Behörden auf andere Weise konsultiert?

Wenn ja, auf welche Weise und auf Initiative welcher Seite?

9

Aufgrund welcher Überlegungen und mit welcher Zielsetzung strebt die Bundesregierung eine koalitionsinterne Abstimmung in der Frage der Freilassung der Häftlinge an?

Bonn, den 16. Januar 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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