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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Informationen des Bundeskriminalamtes zum internationalen Datenspeicher SOUD in Moskau (G-SIG: 12010590)

System des Datenspeichers, Nutzung durch die ehemaligen Ostblockstaaten, Inhalt der Datensätze, u.a. Daten über Agenten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, Schutz der in SOUD gespeicherten Personendaten

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.02.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/197021.01.92

Informationen des Bundeskriminalamtes zum internationalen Datenspeicher SOUD in Moskau

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In dem Buch „Das unheimliche Erbe — Die Spionageabteilungen der Stasi" von Rita Selitrenny und Thilo Weichert (Leipzig 1991) wurden vor kurzem zum ersten Mal umfassende Unterlagen über den internationalen Geheimdienst-Speicher der Ostblockstaaten mit dem Kurznamen „SOUD" veröffentlicht. Diese Angaben basierten vor allem auf Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), aber auch auf der Antwort der Bundesregierung auf unsere entsprechende Kleine Anfrage (Drucksache 12/1088).

Am 22. November 1991 veröffentlichte die vom Bundesministerium des Innern herausgegebene „Innere Sicherheit" Nr. 5/91 auf Seite 14 eine Meldung des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Vormonat zu dem Thema. Diese Meldung weicht in wichtigen Punkten von der Darstellung von Selitrenny/Weichert ab, welche sich jedoch auf in sich stimmige Materialien beziehen.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, daß das BKA erst aufgrund von Aussagen ehemaliger Stasi-Offiziere vom Datenaustausch zwischen KGB und MfS mit Hilfe des Datenspeichers SOUD erfuhr?

2

Seit wann liegt dem Bundesministerium des Innern und/oder der dort angesiedelten „Gauck-Behörde" ein Bericht über SOUD vor, der auf einer Auswertung von MfS-Akten in dieser Behörde beruht?

3

Trifft die BKA-Behauptung zu, daß es sich bei SOUD um ein „Datenverbundsystem der Geheimdienste der Staaten des Warschauer Pakts" mit „Zentralrechner" in Moskau handelte, oder aber handelte es sich um eine „Datenbank" , welche nicht auf automatisiertem Wege, sondern „per Kurier" von den Diensten aus Bulgarien, Ungarn, Kuba, Polen, der Mongolei, der SFR, der UdSSR und der DDR genutzt wurde?

4

Inwieweit trifft die BKA-Darstellung zu, daß „entgegen der sonst üblichen Abschottung" SOUD detaillierte Angaben mit „operativen Daten über Agenten des MfS" enthält bzw. enthielt?

5

Falls ja, wie viele derartige Datensätze waren bzw. sind in SOUD enthalten?

6

Auf welchen Quellen und Erkenntnissen basiert die Darstellung des BKA?

7

Falls sich die Darstellung nicht halten läßt: Warum hat das Bundesministerium des Innern statt dessen nicht die korrekten Einzelheiten veröffentlicht?

8

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor allem für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung der in SOUD gespeicherten Personen?

Bonn, den 13. Januar 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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