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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Neutrale Evaluation von Bürokratiekosten (G-SIG: 16010834)

Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten und der Bundesländer mit der Evaluierung und Messung von Bürokratiekosten, Tätigkeit und Arbeitsweise des geplanten Nationalen Normenkontrollrates, Einbeziehung von Privatunternehmen oder unabhängigen öffentlich-rechtlichen Institutionen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

19.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/211629. 06. 2006

Neutrale Evaluation von Bürokratiekosten

der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Birgit Homburger, Martin Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Kabinettsbeschluss vom 25. April 2006 heißt es: „… Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere den Niederlanden und Großbritannien, haben gezeigt, dass die systematische Ermittlung einzelner Bürokratiekosten wie z. B. von Informationspflichten möglich ist. Auf einer solchen gesicherten Grundlage wird Bürokratiekostenabbau in diesen Bereichen nachprüfbar …“ „… Aufgrund der festgelegten Methodik werden zunächst bestehende Bundesgesetze und Rechtsverordnungen auf Bürokratiekosten durch Informationspflichten untersucht. (…) In einem ersten Schritt wird die Bestands-(Null-)messung auf die Informationspflichten der Wirtschaft konzentriert, um die Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu verbessern.“

Im Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates ist die Anwendung einer „standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkosten-Modells“ vorgesehen. In der Begründung heißt es dazu u. a.: „Der Nationale Normenkontrollrat hat nicht die Aufgabe, die standardisierte Bürokratiekostenmessung durchzuführen. Dies ist Aufgabe der einzelnen Ministerien …“

Staatsministerin Hildegard Müller hat im Interview mit den AWV-Informationen (Ausgabe 3/2006) dazu erklärt, dass „jedes Ressort … eine Bestandsmessung vornehmen“ werde, wobei der Staatssekretärsausschuss „… zusammen mit dem Statistischen Bundesamt für die Einführung und Durchführung der Bürokratiekosten-Messung …“ sorgen werde.

In der Fachliteratur wird intensiv darüber diskutiert, inwieweit eine Messung der Bürokratie durch die Verwaltung selbst zielführend sein kann. So plädiert beispielsweise die Bertelsmann Stiftung, die sich im Rahmen des Bürokratieabbaus besonders engagiert, in einem Thesenpapier dafür, dass „qualifizierte Dritte“ die Bürokratiekosten feststellen sollen. Sonst sei mit „erheblichen Verzögerungen“ zu rechnen, überdies stehe zu befürchten, dass der ganze Prozess unter einem Glaubwürdigkeitsmangel leiden werde, wenn diejenigen, deren Arbeit „evaluiert“ werden soll, selbst die Evaluatoren wären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Sind der Bundesregierung weitere Verfahren bei EU-Mitgliedstaaten zur Evaluierung und Messung der Bürokratiekosten, nicht nur in den Niederlanden oder Großbritannien, bekannt?

Wenn ja, welche?

2

Plant die Bundesregierung vergleichbare Maßnahmen wie in den bekannten Entwicklungsgängen in den EU-Nachbarstaaten Großbritannien und Niederlande vorzunehmen?

Wenn ja, welche, wenn nein, welche nicht?

3

Wird die Bundesregierung auf die Erfahrungen der Bundesländer, die derzeit Pilotprojekte durchführen, bei der Bemessung zurückgreifen?

4

In welcher Weise plant die Bundesregierung, die von Bürokratie betroffene Wirtschaft – große, mittlere aber auch kleine Unternehmen – in den Prozess der Bestandsmessung und des anschließenden Kostenabbaus einzubeziehen?

5

In welcher Weise wird der Normenkontrollrat in diesem Zusammenhang tätig werden?

6

Wann rechnet die Bundesregierung nach dem bisherigen Fahrplan mit den Ergebnissen der Bestandsmessung der Bürokratiekosten, die durch Bundesgesetze und -verordnungen hervorgerufen werden?

7

Welche personellen und finanziellen Ressourcen wird die Feststellung der Bürokratiekosten in den Bundesministerien und beim Statistischen Bundesamt in Anspruch nehmen?

8

Ist eine Einbeziehung von Privatunternehmen oder unabhängigen öffentlich-rechtlichen Institutionen bei der Evaluierung der Bürokratiekosten geplant?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, ist bei einem Privatunternehmen ein Vergabeverfahren geplant oder eine spezielle öffentlich-rechtliche Institution angedacht?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Anschluss an die Messung?

10

Plant die Bundesregierung vor der vollständigen Feststellung der Bürokratiekosten Entscheidungen über den Abbau von bürokratischen Lasten?

Wenn ja, auf welcher Kostenbasis werden diese beruhen?

11

Sieht die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der Messergebnisse gewährleistet, wenn die Überprüfung der Bürokratiekosten allein durch die Ministerien und das Statistische Bundesamt erfolgt?

Wenn ja, warum?

12

Plant die Bundesregierung, auch die Belastungen der Bürger selbst durch Bürokratie feststellen zu lassen?

Wenn ja, wie?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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