Vorsorgender Artenschutz durch Erlaubnislisten
der Abgeordneten Ulrike Mehl, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck, Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Klaus Daubertshäuser, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Manfred Reimann, Margot von Renesse, Harald B. Schäfer (Offenburg), Otto Schily, Ursula Schmidt (Aachen), Karl-Heinz Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Hanna Wolf
Vorbemerkung
Durch massenhafte Naturentnahmen und internationalen Handel werden immer mehr Tierarten vom Aussterben bedroht. Das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA), das den Handel mit wildlebenden Tieren regelt, verbietet oder beschränkt den Handel erst, wenn nachgewiesen ist und man sich intern einigt, daß einzelne Arten vom Aussterben bedroht sind oder besonders gefährdet sind. Die Zahl der in den bestehenden Negativ-Listen aufgenommenen Arten, die nicht oder nur mit besonderer Genehmigung gehandelt werden dürfen, nimmt ständig zu. Die heute bestehenden Vollzugsdefizite werden immer größer.
Als vorbeugende Alternative zu dem bestehenden System bietet sich an, in sogenannten Erlaubnislisten oder Positiv-Listen nur die Arten zu erfassen, die für einen uneingeschränkten Handel zugelassen und dazu Naturentnahmen nicht erforderlich oder unbedenklich sind. Tier- und Pflanzenarten, die nicht auf der Erlaubnisliste stehen, dürften dann nur noch über Einzelgenehmigungen der Natur entnommen und importiert werden.
Da zur Zeit wichtige Entscheidungen für eine Harmonisierung und Weiterentwicklung des Artenschutzes auf EG-Ebene im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EG-Artenschutzverordnung zu treffen sind und die Forderung nach Erlaubnislisten beziehungsweise Positiv-Listen bisher von der Bundesregierung trotz Aufforderungen durch den Bundesrat, die Umweltministerkonferenz und die Umweltverbände eher ablehnend beurteilt wurden, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie gedenkt die Bundesregierung endlich das Vorsorgeprinzip im Artenschutz anzuwenden, da sich das bisherige System mit Handelsbeschränkungen zum Schutz vom Aussterben bedrohter Arten als unzureichend erwiesen hat?
Wird sich die Bundesregierung auf nationaler und EG-Ebene für die Einführung von Erlaubnislisten einsetzen, nach denen nur die Tier- und Pflanzenarten für einen uneingeschränkten Handel zugelassen werden, deren Naturentnahme nicht erforderlich ist oder zu keiner Gefährdung der freilebenden Bestände führt, und wenn nicht, warum nicht?
Was kostet heute der Vollzug des geregelten internationalen Artenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie viele Mitarbeiter mit welcher Fachausbildung sind in der Zoll- und Bundesverwaltung mit dem Vollzug des WA volloder teilzeitbeschäftigt, und wie ist die Situation in den alten und neuen Bundesländern?
Welche Aufgaben soll das geplante Bundesamt für Artenschutz beziehungsweise Naturschutz im internationalen Artenschutz übernehmen; und wann wird die Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Einrichtung des Bundesamtes für Naturschutz vorlegen?
Reichen die Ermächtigungen des Bundesnaturschutzgesetzes für die Bundesregierung aus, um im Rahmen einer Verordnung den Handel und die Haltung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten mit Hilfe von Erlaubnislisten zu regeln, oder wie müßte eine solche Ermächtigung gesetzlich verankert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die folgenden Kriterien für die Aufnahme von Arten in eine Erlaubnisliste für Handel und Haltung:
a) die Art besitzt Handelsrelevanz, d. h. sie wurde in den letzten fünf Jahren in nennenswertem Umfang in die EG importiert;
b) die Entnahme von Exemplaren (im Sinne der BArtSchVO) führt im Herkunftsland zu keiner Gefährdung oder wesentlichen oder langfristigen Reduzierung der freilebenden Bestände oder zu einer Störung des Ökosystems und/oder Beeinträchtigung anderer Arten;
c) Entnahme, Transport und Haltung (Pflege) im Inland muß art- und tierschutzgerecht möglich sein;
d) nationale Gesetze im Herkunftsland dürfen nicht gegen Entnahme und Export stehen; der Staat muß eine entsprechende Genehmigung erteilt haben;
e) Arten dürfen nicht mit anderen Arten verwechselbar sein (look-alike-effect) ;
f) es muß gewährleistet sein, daß die importierten Exemplare auch dem vorgesehenen Herkunftsland entstammen?